Aus dem Szenario "MIO Medikationsplan" ergeben sich konkrete Anforderungen an die einzelnen Elemente. Das bedeutet, dass die einzelnen Elemente über eine bestimmte Kardinalität und Konformität verfügen und einem bestimmten Datentyp entsprechen. Diese Angaben können sich zwischen den einzelnen Elementen unterscheiden.
Die folgende Tabelle enthält eine Auflistung der Datenelemente und deren zugeordneten Kardinalität, Konformität und Datentyp. Die Definition Kardinalität, Konformität und Datentyp wird im Glossar, Phase I erläutert.
Kommentierungen
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Key
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EMP1X0X0-102
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Erstellt
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16.04.2024
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Name
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Sebastian Fritzlar
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Organisation
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GKV-Spitzenverband
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Zusammenfassung
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Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Benehmensherstellung
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Beschreibung
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Grundsätzlich empfehlen wir, die Daten hinsichtlich der Kategorie Fertigarzneimittel und Rezepturen zu trennen. Denn damit, könnten einheitliche Regelung deutlicher dargestellt werden.
Zu Datenelement 2.20.1.1.1 PZN:
Änderung: Konformität von O auf R
Begründung: Fertigarzneimittel sollten zwingend mit ihrer PZN codiert werden, um eine Zuordnung zu gewährleisten.Zu Datenelement 2.20.1.2 Bezeichnung:
Änderung: Kardinalität von 0…1 auf 1…1 und Konformität von O auf M
Begründung: nach § 31a Abs. 3a S. 1 SGB V „sind <span class="error">[bei der Angabe von Fertigarzneimitteln]</span> im Medikationsplan neben der Arzneimittelbezeichnung insbesondere auch die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben.“Zu Datenelement 2.20.4 Darreichungsform - Code/Bezeichnung:
Änderung: Kardinalität von 0…1 auf 1…1 und Konformität von O auf M
Begründung: nach § 31a Abs. 3a S. 1 SGB V „sind <span class="error">[bei der Angabe von Fertigarzneimitteln]</span> im Medikationsplan neben der Arzneimittelbezeichnung insbesondere auch die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben.“Zu Datenelement 2.20.4.1 Code-Auswahl:
Änderung: Kardinalität von 0…* auf 2…* und Konformität von O auf M
Begründung: nach § 31a Abs. 3a SGB V „sind <span class="error">[bei der Angabe von Fertigarzneimitteln]</span> im Medikationsplan neben der Arzneimittelbezeichnung insbesondere auch die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben. Hierfür sind einheitliche Bezeichnungen zu verwenden, die in der Referenzdatenbank nach § 31b zur Verfügung gestellt werden.“Da „2.20.4.1.2 EDQM“ und „2.20.4.1.4 Bezeichnung nach Referenzdatenbank § 31b“ zwingend anzugeben sind, kann die Kardinalität nur 2…* sein. (siehe Begründung zu 2.20.4.1.2 EDQM)
Zu Datenelement 2.20.4.1.2 EDQM:
Änderung: Kardinalität von 0…1 auf 1…1 und Konformität von O auf M
Begründung: EDQM ist das europäische einheitliche System zu Qualifizierung von Darreichungsformen und ist für die europäische elektronische Patientenakte vorgesehen. Daher halten wir es für zwingend erforderlich, auch im deutschen Medikationsplan EDQM zu verwenden.
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