Elektronischer Medikationsplan und AMTS-relevante Zusatzinformationen für den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA

Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) wird der erste Anwendungsfall in der ePA für alle sein. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Medikation der Versicherten zu schaffen und eine möglichst vollständige und zentrale Dokumentation medikationsbezogener Daten zu ermöglichen. Damit soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gestärkt werden.

Zentraler Bestandteil des dgMP sind die elektronische Medikationsliste (eML) und der elektronische Medikationsplan (eMP) inklusive der AMTS-relevanten Zusatzinformationen (AMTS-rZI).

MIO-Relevanz und Nutzen

Bislang wird der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und kann durch Einlesen der Karte im Primärsystem der Ärzt:innen und Apotheker:innen eingesehen und bearbeitet werden. Für Patient:innen wird der elektronische Medikationsplan in Form eines bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) ausgedruckt. 

Mit dem digital gestützten Medikationsprozess werden Medikationspläne zentral in der ePA verfügbar sein. Der Nutzen des elektronischen Medikationsplans inkl. der AMTS-relevanten Zusatzinformationen entfaltet sich vor allem durch diese zentrale Verfügbarkeit und im Zusammenspiel mit den anderen Komponenten des dgMP. Die wesentlichen Vorteile, vor allem im Vergleich zu bestehenden Medikationsplänen, bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) und elektronischer Medikationsplan auf der eGK, sind:


Die Medikationsdaten sind zentral in der ePA verfügbar

Mit dem dgMP wird eine einheitliche Datenbasis geschaffen, die für die Versicherten, aber auch für alle Leistungserbringenden, die an der Versorgung einer Person beteiligt sind, als zentrale Quelle (Single Source of Truth) verfügbar sein. Durch das neue Berechtigungs- und Zugriffskonzept der ePA fallen bisherige Zugangsbarrieren weg. Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte ist der Behandlungskontext eröffnet und die Leistungserbringenden können auf die Medikationsdaten in der ePA zugreifen, solange die Versicherten der ePA oder dem dgMP nicht widersprochen haben.

Medikationsdaten sind nun nicht mehr nur im eigenen Verwaltungssystem verfügbar, sondern für alle Leistungserbringenden in der ePA gespeichert und jederzeit verfügbar. Dadurch wird es möglich, dass Medikationsdaten kollaborativ genutzt und gepflegt werden können.


Die eML zeigt Informationen über rezeptierte und dispensierte Medikation aller Leistungserbringenden

Die eML wird automatisch für alle Versicherten (die nicht widersprochen haben) generiert und bietet erstmalig eine niedrigschwellige und übersichtliche Darstellung aller elektronisch verordneten und dispensierten Arzneimittel. Heilberufler:innen haben damit die Möglichkeit zu sehen, welche Arzneimittel von anderen Kolleg:innen verschrieben wurden und sie können erstmalig nachvollziehen, ob ein Rezept eingelöst wurde und ob es bei der Dispensierung zu Änderungen kam (z.B. bei einer Substituierung). Perspektivisch sollen neben den Muster 16-Rezepten auch Privatrezepte, T-Rezepte, BTM-Rezepte und OTC-Medikation elektronisch erfasst und verarbeitet werden können. 


Der Medikationsplan (elektronisch und gedruckt) beruht immer auf der ePA als zentralem Datenspeicher

Mit der Einführung des eMP in der ePA wird dieser für alle an der Versorgung der Versicherten Beteiligten zentral in der ePA verfügbar sein. Ärzt:innen und Apotheker:innen (ambulant und stationär) können den eMP kollaborativ nutzen und pflegen. Es wird für alle Akteure immer die aktuellste Version verfügbar gemacht. Versicherte und Pflegepersonal können über ihre ePA-App oder ihr Primärsystem immer auf die aktuellste Version zugreifen. Das ist ein großer Vorteil zum papiergebundenen BMP oder dem eMP auf der eGK.

Bei guter Implementierung des dgMP durch Primärsystemhersteller können Daten aus der Liste einfach in den Plan übernommen und ggf. angepasst werden. Dies ist ein großer Vorteil für die Neuerstellung oder Aktualisierung von Medikationsplänen.


Im Medikationsplan ist die strukturierte Abbildung und Nachnutzung von Daten möglich

Damit die Medikationsdaten, die in der ePA gespeichert sind, gut von den Versicherten und den Leistungserbringenden genutzt werden können, müssen sie möglichst umfassend und einheitlich strukturiert abgebildet werden. Informationen, die lediglich als Freitext hinterlegt sind, können von Primärsystemen nur schwer interpretiert und für andere Prozessschritte nachgenutzt werden. Durch strukturierte Daten werden Funktionen wie z.B. eine softwaregestützte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Erinnerungsfunktionen für die Einnahme von Medikamenten oder das Anzeigen von Zusatzinformationen zu Arzneimitteln möglich. Im Medikationsplan und den AMTS-relevanten Zusatzinformationen lassen sich zukünftig unter anderem komplexe Dosierungen, Einnahmehinweise (z.B. zur Mahlzeit) und Allergien/Unverträglichkeiten strukturiert abbilden. Dadurch können geplante Änderungen in der Medikation Ein- oder Ausschleichen oder das geplante Absetzen einer Medikation strukturiert in der ePA gespeichert werden. Dies war bisher nicht möglich.



Übersicht 

Entwicklung
Kommentierung

29.03.2024 - 26.04.2024

Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse 
Benehmensherstellung15.07.2024 - 26.07.2024 Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse 
Umsetzung
FestlegungAugust 2024 - siehe DisclaimerDie Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
GültigkeitsbeginnJuli 2025 (mit ePA 3.1)


Disclaimer

Stand 14.08.2024: Die Spezifikation befindet sich im Festlegungsprozess innerhalb der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Nach einem Vorstandsbeschluss erfolgt eine Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt. Im Anschluss erfolgt an dieser Stelle die Veröffentlichung des Festlegungsdokuments.