Nach Abschluss der Benehmensherstellung und der Prüfung sowie Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen ist hier ein Überblick zu den eingegangenen Stellungnahmen und den Bewertungsergebnissen einsehbar.


StellungnahmeAntwort

Kommentar der DGK zur zweiten Kommentierungsrunde der Medizinischen Informationsobjekte (MIO) bei telemedizinischem Monitoring

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlichen Dank für die Prüfung der von uns erstellten Kommentare in der ersten MIO-Kommentierungsrunde.

Formal ist aufgefallen, dass beim Datenelement „Funktionsbezeichnung“ (https://mio.kbv.de/x/bYfIBw) ein falsches FHIR-Mapping (Practitioner anstelle von PractitionerRole) gesetzt wurde. Des Weiteren wurde das Profil ohne mitgegebene Werteliste (https://simplifier.net/tele/kbv_pr_mio_tele_practitionerrole) auf Simplifier veröffentlicht.

Im Hinblick auf die spezifischen Kommentare, die von der DGK eingereicht wurden, möchten wir folgendes konstatieren:

Zusammengefasst haben wir 15 Kommentare eingereicht.
Davon wurde 1 Kommentar angenommen, und es wurden 2 Kommentare teilweise angenommen. Hier danken wir für die konstruktive Bearbeitung dieser Kommentare.

Allerdings wurden 12 weitere Kommentare nicht berücksichtigt oder außerhalb des MIO-Scopes eingeordnet. Wir haben deshalb diejenigen Kommentare, deren Beurteilung wir als nicht ausreichend berücksichtigt fanden und die wir als besonders relevant erachten, nachstehend nochmals gelistet und eine erneute Begründung unserer Auffassung ergänzt.

TM1X0X0-10
Ihr Hinweis: Gerätepass
Die Inhalte dieses Abschnittes sollten alle Informationen eines Gerätepasses abdecken (Vergleich zu den Inhalten der Ziffer 2.13). Es sollte sichergestellt werden, dass der Gerätepass vollständig als MIO abgedeckt werden kann.
Link auf den kommentierten Inhalt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=130582239
Lösung: Keine Spezifikationsänderung
Ergebnis: Für das MIO Telemedizinisches Monitoring wurde der Implantationsausweis berücksichtigt (Medizinprodukte-Betreiberverordnung §15 Absatz 2). Die Abbildung des Medizinprodukte-Gerätepasses ist aktuell nicht vorgesehen, da dies den gegenwärtigen Projekt-Scope übersteigen würde.

Neuer Kommentar DGK:
Aus Sicht der DGK ist dies ein wichtiger Baustein, der die Versorgung, Kommunikation und Dokumentation entscheidend qualitätvoll prägt und nicht fehlen sollte. Aus Sicht der Niedergelassenen KardiologInnen im besonderen wird angemerkt, dass lediglich 60% der Implantatausweise vollständig und korrekt ausgefüllt sind! Ein Gerätepass ist deshalb zwingend erforderlich. Aufgrund der Vielfalt der Systeme stehend die Daten aus den kardialen Aggregaten nicht in einem einheitlichen elektronischen Format zur Verfügung. Anzustreben ist deshalb die direkte Übergabe der entsprechenden Informationen aus dem Telemonitoringsystem der jeweiligen Hersteller an das MIO.

TM1X0X0-15 und TM1X0X0-18
Ihr Hinweis: Implant-Datum und monitorierendes Personal.
In diesem Element werden zwar verschiedene Zeitangaben, Zeiträume und Zeitpunkte hinterlegt, jedoch fehlt (bzw. es ist unklar, wo dies zu finden ist) die explizite Angabe des Implantationsdatums. Da das Element Gerätenutzung sowohl zur Beschreibung aktueller als auch vergangener Geräte verwendet wird, sollten Felder für das Explantationsdatum und den Grund für die Explantation ergänzt werden. Hiermit ist u.a. die Frage zu beantworten, ob die Explantation aufgrund einer medizinischen Indikation stattgefunden hat, oder weil der Patient bspw. kein Monitoring mehr wollte. Weiterhin fehlen Angaben zum implantierenden und monitorierenden Arzt/Ärztin. Dies muss nicht immer der/die gleiche Arzt/Ärztin sein. Evtl. ist dies auch ein separates Element.
Lösung: Keine Spezifikationsänderung
Ergebnis: In Zukunft sollen für diese Informationen standardisierte KBV-Basis-Profile (https://mio.kbv.de/display/BASE1X0) erstellt werden, welche dann auch bei einer potentiellen Fortschreibung des MIO Telemedizinisches Monitoring genutzt werden könnten. Bis es hierfür konsentierte Profile gibt, ist es möglich, das freie Profil Observation für die Abbildung des pulmonalarteriellen Druckes zu ver-wenden (https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=137959968).

Ihr Hinweis: Pulmonalarterielle Druckmessung mittels implantiertem Sensor In dem Profilelement werden Vitalzeichen und Körpermaße dargestellt. Bisher aufgeführte Elemente sind Körpergewicht, Körperlän-ge/Körpergröße, Körpertemperatur, Blutdruck, periphere arterielle Sauerstoffstättigung, Atemfrequenz, Herzfrequenz und Glukosespiegel. Darüber hinaus, wäre es sinnvoll weitere etablierte Verfahren zum Tele-monitoring bei Herzinsuffizienz im Blick zu haben. Aufgrund der Evidenzlage und der expliziten Nennung in den Tragenden Gründen zum G-BA Beschluss „MVV-RL Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ (2.3.2.2 Indika-tionsstellung – §2) schlagen wir daher vor, den pulmonalarteriellen Druck (Messung z.B. mittels Cardi-oMEMS-System) bereits jetzt zu integrieren und zu definieren. Link auf den kommentierten Inhalt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=130582618
Lösung: Keine Spezifikationsänderung
Ergebnis: In Zukunft sollen für diese Informationen standardisierte KBV-Basis-Profile (https://mio.kbv.de/display/BASE1X0) erstellt werden, welche dann auch bei einer potentiellen Fortschrei-bung des MIO Telemedizinisches Monitoring genutzt werden könnten. Bis es hierfür konsentierte Profile gibt, ist es möglich, das freie Profil Observation für die Abbildung des pulmonalarteriellen Druckes zu ver-wenden (2.11 Ergebnis (https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=137959968).

Neuer Kommentar DGK:
Aus Sicht der DGK ist das kein hinreichender Ansatz, da die iterative Dokumentation im Freitextfeld nicht zielführend ist. Für das pulmonalarterielle Druckmonitoring wurden bereits EBM Ziffern für den Versorgungsprozess geschaffen, so dass entsprechende Informationen auch zur Abbildung gebracht werden können müssen.

TM1X0X0-21
Ihr Hinweis: Adressat für Empfehlung
Es sollte klar sein, an wen sich eine bestimmte Empfehlung richtet (Allgemeinmediziner? Kardiologe? Angehörgige? Andere Versorger?)
Link auf den kommentierten Inhalt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=130582267
Lösung: Keine Spezifikationsänderung
Ergebnis: Sollte es notwendig sein, können eigene Codes oder auch ein Freitext als Überschrift genutzt werden. Somit wäre es beispielsweise möglich "Empfehlung an den weiterbehandelnden Allgemeinmediziner" als Überschrift zu nutzen.

Neuer Kommentar DGK:
Aus Sicht der DGK ist dies ein nicht hinreichender Ansatz, da mit dem hier vorgeschlagenen Procedere die Sektoren-Schnittstelle nicht adäquat adressiert ist. Zudem ist das skizzierte Vorgehen zu umständlich für die Praxis. Es wäre zu überlegen, ob der Prozess sich vereinfachen ließe, beispielsweise über ein einfaches Auswahlverfahren durch Ankreuzen des Empfängers.

TM1X0X0-23 und TM1X0X0-24
Ihr Hinweis: LVEF und NYHA Stadium
Es ist unklar, wo die linksventrikuläre Ejektionsfraktion und die NYHA Klasse zur Abbildung kommen. Diese Information müsste mit einem Erhebungsdatum verbunden sein. (textgleicher Kommentar bei Punkt 2.4 hinterlegt). Link auf den kommentierten Inhalt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=130582271
Lösung: Keine Spezifikationsänderung
Ergebnis: Aktuell besteht die Möglichkeit das freie Profil Ergebnis (2.11 Ergebnis (Verweis auf FHIR Observation), Phase II) hierfür zu nutzen. In der Benehmensversion ist ein Beispiel zur Verwendung im Beschreibungstext hinterlegt. Das NYHA-Stadium kann als Diagnose abgebildet werden, da hierfür auch entspre-chende ICD-Codes existieren. Sollte es als Ergebnis/Beobachtung genutzt werden, würde sich hierfür auch das Profil Score eignen. Wir werden das Thema weiter betrachten und die Möglichkeit der Aufnahme in die KBV-Basis-Profile (https://mio.kbv.de/display/BASE1X0) abstimmen.

Neuer Kommentar DGK:
Aus Sicht der DGK ist das ein nicht hinreichender Ansatz, da sich die NYHA Klasse im Verlauf ändert und direkte Auswirkung auf die Therapie-Intensivierung bzw. –Anpassung hat.

TM1X0X0-26
Ihr Hinweis: Laborwerte
Für die Bewertung der Geräte-basierten Informationen sind einige aktuelle Laborwerte bedeutsam. Ohne diese Information ist die Entscheidung zur Therapieanpassung häufig unmöglich. Eine Dokumen-tation aktueller Laborwerte ist vorzusehen, insbesondere eGFR (Unit: ml/min/1.73qm), Kalium i.S. (mmol/L). Link auf den kommentierten Inhalt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=130582313
Lösung: Keine Spezifikationsänderung
Ergebnis: Aktuell besteht die Möglichkeit das freie Profil Ergebnis (2.11 Ergebnis (Verweis auf FHIR Obser-vation), Phase II) hierfür zu nutzen. Das MIO Laborbefund befindet sich aktuell in der Erstellung (https://mio.kbv.de/display/lab). Hier werden konkrete bzw. strukturiertere Profile in diesem Kontext erar-beitet. Bei einer Fortschreibung des MIO Telemedizinisches Monitoring würden die Inhalte des MIO Labor-befunds berücksichtigt werden.

Neuer Kommentar DGK:
Aus Sicht der DGK ist das ein nicht hinreichender Ansatz, da diese kritischen Laborwerte häufig unmittelbaren Einfluss auf die Therapiezusammensetzung haben (müssen). Hier sehen wir eine wichtige Sollbruchstelle in der Kommunikation zwischen den Versorgern, das mit der enstprechenden Stringenz auch im digitalen Prozess berücksichtigt werden muss.

Ende Statement DGK, 30.5.2022

Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft und teilweise in der Festlegungsversion übernommen.

Nachfolgend möchten wir Stellung zu Ihren Punkten beziehen:

Zu TM1X0X0-10 ("Abschnitt sollte Informationen zum Gerätepass beinhalten"):

Alle Informationen, die sich in einem Gerätepass wiederfinden, können über das Profil Gerätenutzung abgebildet werden. Dieses enthält Referenzen auf das Gerät, den Gerätehersteller sowie die versicherte Person. Um die Verwendung des Profil zu verdeutlichen, haben wir ein Beispiel im Beschreibungstext ergänzt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=145368714.

Um zu veranschaulichen, wie Gerätedaten mit dem MIO abgebildet werden können, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechenden Beispieldateien sind: "KBV_PR_MIO_TELE_Device_Praxis_1", "KBV_PR_MIO_TELE_Organization_Manufacturer_Praxis_1", "KBV_PR_MIO_TELE_DeviceUseStatement_Praxis_1" und "KBV_PR_MIO_TELE_DeviceDefinition_1".

Zu TM1X0X0-15 und TM1X0X0-18:

Bei der freien Beobachtung (Ergebnis (Verweis auf FHIR Observation) handelt es sich nicht um ein Freitextfeld, vielmehr ist damit eine thematisch nicht festgelegte generische Beobachtung gemeint.  Wie auf der Seite https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=145368658 erläutert, können Codes verwendet werden. In Zukunft werden wir bewerten, ob für Informationen, wie z.B. die pulmonalarterielle Druckmessung, standardisierte KBV-Basis-Profile (https://mio.kbv.de/display/BASE1X0) erstellt werden, welche dann auch bei einer potentiellen Fortschreibung des MIO Telemedizinisches Monitoring berücksichtigt werden könnten.

Um die Verwendung des Profils zu veranschaulichen, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechenden Beispieldateien sind "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_1", "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_2", "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_3" und "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_4".

Zu TM1X0X0-23 und TM1X0X0-24:

Die dokumentierte NYHA-Klasse kann wie gewünscht angepasst bzw. neu erstellt werden, wenn sich eine klinische Veränderung ergeben hat. 

Die Linksventrikuläre Ejektionsfraktion kann über die freie Beobachtung abgebildet werden. Eine beispielhafte Verwendung wurde im Fallbeispiel 1 ergänzt: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht.

Zu TM1X0X0-26:

Die Laborwerte lassen sich aktuell über die freie Beobachtung (Ergebnis (Verweis auf FHIR Observation) abbilden. Das MIO Laborbefund befindet sich aktuell in der Kommentierungsphase und wird für das MIO Telemedizinisches Monitoring zukünftig die Basis für eine Weiterentwicklung in diesem Kontext sein. Zudem ist es zukünftig möglich, die Laborbefunde passend zu den Berichten des telemedizinischen Monitoring in die ePA einzustellen, so dass die Informationen auch im Original vorhanden bzw. einsehbar sind.

Um zu veranschaulichen, wie Laborwerte bereits jetzt, mit dem MIO abgebildet werden können, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechende Beispieldatei ist "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_2".

Folgende Änderungen wurden in der technischen FHIR-Spezifikation der Festlegungsversion vorgenommen:

  • specialty wurde zugelassen und um ein Slicing und ein Binding auf KBV_VS_SFHIR_BAR2_ARZTNRFACHGRUPPE ergänzt
  • PracitionerRole.code.coding wurde um ein slicing und ein Binding auf KBV_VS_MIO_TELE_Role_Care ergänzt
  • zu TM1X0X0-21: KBV_VS_MIO_TELE_Procedure_And_Recommendations als neues ValueSet, ersetzt die ValueSets:
    • "KBV_VS_MIO_TELE_Procedure_And_Recommendations_LOINC" und
    • "KBV_VS_MIO_TELE_Procedure_And_Recommendations_SNOMED"

Für die Herstellung des Benehmens, insbesondere unter dem besonderen Aspekt der Berücksichtigung semantischer Interoperabilitätsfestlegungen für den europäischen Datenaustausch (§ 219d Abs. 6 SGB V) bitten wir um die Berücksichtigung folgender Anmerkungen:

Keine Nutzung von nur einem Qualifier Value zur Beschreibung von Dokumentenabschnitten:
SNOMED CT definiert Qualifier Values als Konzepte zur Beschreibung von Attributwerten. Diese sollen mit anderen Konzepten kombiniert werden, um die Bedeutung eines Konzeptes zu präzisieren, oder um zusätzliche Informationen hinzuzufügen.
Die Benennung von einzelnen Dokumentenabschnitten ausschließlich mit einem Qualifier Value ist daher nicht zweckmäßig.

Beispiele:
Für die Abschnitte „Vergangene Geräte/Implantate“, „Vergangene Befunde“, „Vergangene Allergien/Unverträglichkeiten“ werden jeweils nur das SNOMED CT Konzept „In the past (qualifier value)“ als Bezeichnung des Dokumentabschnitts verwendet.
Für die Abschnitte „Aktuelle Geräte/ Implantate“, „Aktuelle Befunde“ „Aktuelle Allergien/Unverträglichkeiten“ werden jeweils nur das SNOMED CT Konzept „Current (qualifier value)“ und "Present (qualifier value)" verwendet.

Eindeutige Kodierung der Beschreibung von Dokumentabschnitten:
In den Abschnitten des MIO Telemedizinisches Monitoring wird mehrfach ein Qualifier Value mit derselben Bedeutung für unterschiedliche Abschnitte verwendet. Dies kann bei der Auswertung und Weiterverarbeitung zu Missverständnissen in der Interpretation führen. Anstatt Qualifier Values zu verwenden, wird empfohlen, Dokumentabschnitte mit LOINC-Sections und/oder SNOMED CT Document-Sections zu kodieren.

Beispiele sind identisch zu Punkt 1.

Einheitliche Kodierung der Benennung von inhaltsgleichen Dokumentabschnitten in allen MIOs:
Innerhalb des MIOs Telemedizinisches Monitoring werden für einige Abschnitte KBV-spezifische Kodes verwendet. Der Inhalt dieser Abschnitte ist in einigen Fällen jedoch auch in anderen MIOs vorhanden, beispielsweise in den Abschnitten des MIOs PKA und des MIOs DiGA Toolkit. Im Sinne einer einheitlichen Dokumentation innerhalb der MIOs sollten inhaltsgleiche Informationen in gleichnamigen Abschnitten identisch dokumentiert werden. Für die Beschreibung der Dokumentenabschnitte wird auch hier die Kodierung mit LOINC-Sections und/oder SNOMED CT Document-Sections empfohlen. Um zu einer Harmonisierung der Dokumentabschnitte zur Unterstützung des europäischen Datenaustauschs (eHealth-Dienste-Infrastruktur) beizutragen, wäre eine Kodierung mit LOINC-Section-Kodes wünschenswert.

Beispiele:
Der Abschnitt „Vergangene Diagnosen“ wird mittels einem KBV-spezifischen Kode „SectionVergangeneDiagnosen“ kodiert. Für eine Harmonisierung für den Datenaustauch in Europa wäre die Nutzung des LOINC-Kodes 11348-0 mit der Bezeichnung „History of Past illness-Narrative“ sinnvoll.
Der Abschnitt „Aktuelle Diagnosen“ wird mittels einem KBV-spezifischen Kode „SectionAktuelleDiagnosen“ kodiert. Für den Datenaustausch in Europa wäre der LOINC-Kode 10164-2 mit der Bezeichnung „History of Present illness-Narrative“ zu bevorzugen.
Diese LOINC-Kodes sind im eHDSI Master Valueset Catalogue 6.0.0 (gültig ab 2023) zu finden.

Einheitliche Kodierung von inhaltsgleichen Informationen mit bereits vorliegenden MIOs:
Innerhalb des MIOs Telemedizinisches Monitoring werden Gesundheitsinformationen verarbeitet, die teilweise auch in anderen MIOs vorkommen. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Interpretation und einer korrekten Zuordnung medizinischer Sachverhalte sollten inhaltsgleiche Informationen auch einheitlich kodiert werden. Zudem wäre es von Vorteil, wenn bereits vorhandene Kodevorgaben für die genaue Verwendung von Klassifikationen und Terminologien sowie von Maßeinheiten gleichermaßen entweder als Fixed Value oder als Pattern in der Spezifikation hinterlegt werden. Dies würde eine korrekte Kodierung der medizinischen Sachverhalte bei der Implementierung unterstützen. Wir schlagen daher eine Angleichung inhaltsgleicher Profile mit bereits vorliegenden MIO-Spezifikationen vor.

Beispiele:
Kodierung des Körpergewichts - Innerhalb des MIOs Telemedizinisches Monitoring wird für die Kodierung des Körpergewichts explizit kein Kode vorgegeben. Innerhalb des MIOs DiGA Toolkit hingegen werden explizit folgende Kodes angegeben: Kodiersystem: SNOMED CT, 2020-07-31, Kode: 2711300, Bezeichnung im Kodiersystem: Body weight (observable entity) und Kodiersystem: LOINC, 2.68, Kode: 29463-7, Bezeichnung im Kodiersystem: Body weight.

Kodierung der Körpertemperatur – Innerhalb des MIOs Telemedizinisches Monitoring wird für die Kodierung der Körpertemperatur nur der LOINC-Kode 8310-5 und das entsprechende Kodiersystem hinterlegt, die Bezeichnung im Kodiersystem fehlt. Zudem besteht keine explizite Vorgabe für die Kodierung mit SNOMED CT. Im MIO DiGA Toolkit hingegen werden explizit folgende Angaben hinterlegt: Kodiersystem: SNOMED CT, 2020-01-31, Kode: 386725007, Bezeichnung im Kodiersystem: Body temperature (observable entity) und Kodiersystem: LOINC, 2.69, Kode: 8310-5, Bezeichnung im Kodiersystem: Body temperature.

Darüber hinaus regen wir eine Diskussion folgender Aspekte an:

Überprüfung vorgegebener Kodesysteme/Valuesets und entsprechendes FHIR-Mapping zu Simplifier:
Innerhalb der Erläuterungen des MIOs Telemedizinisches Monitoring werden genauere Informationen zu den Spezifikationen bereitgestellt. In den Erläuterungen sind Unstimmigkeiten bzgl. des angegebenen Kodesystems/Valuesets und des zugehörigen FHIR-Mappings aufgefallen. Beispielsweise werden die angegebenen Kodes im Profilelement „Funktionsbezeichnung“ auf die FHIR-Spezifikation „KBV_PR_MIO_TELE_Practitioner“ verwiesen. Bei einer genaueren Betrachtung der Kodes wäre eine Zuordnung dieser zur FHIR-Spezifikation „KBV_PR_MIO_TELE_PractitionerRole“ geeignet. Allerdings bietet die vorliegende Spezifikation für die „PractitionerRole“ im Simplifier keine Möglichkeit, die beschriebenen Kodes zu hinterlegen. Wir schlagen daher eine Überprüfung der Erläuterungen speziell in Bezug auf die Korrektheit des zugehörigen FHIR-Mappings vor und gegebenenfalls eine Anpassung der Spezifikationen.

Überprüfung der Zweckmäßigkeit von Extensions:
Die Erweiterbarkeit von FHIR-Ressourcen ist ein wichtiger Bestandteil, um zusätzliche Informationen in Ressourcen abzubilden, die nicht in der Basisdefinition vorhanden sind. Innerhalb der Spezifikationen des MIOs Telemedizinisches Monitoring sind jedoch Extensions vorhanden, die über die regulären FHIR-Elemente möglicherweise abbildbar wären, oder auch Extensions vorhanden sind, die keine Erläuterung zum Zweck beinhalten. Um die Komplexität der FHIR-Spezifikationen zu verringern, schlagen wir eine Überprüfung der Profile vor, ob Extensions notwendig sind. Explizit möchten wir auf folgende Extensions hinweisen:

1. KBV_PR_MIO_TELE_Encounter
Das Profil enthält eine Extension namens „teilnehmendeVersichertePerson“ unter dem Element „Participant“. Generell bietet FHIR unter diesem Element auf „Practitioner“, „PractitionerRole“ und „RelatedPerson“ zu referenzieren. Der Patient könnte über das Element „subject“ referenziert werden.
2. KBV_PR_MIO_TELE_AllergyIntolerance
Das Profil verfügt über eine Extension namens „abatement“ mit der Beschreibung „Klinisch relevanter Zeitraum“ und eine weitere Extension namens „abatement-lebensphase-bis“ für „Lebensphase“. Die FHIR-Ressource „AllergyIntolerance“ verfügt über ein Element namens onset[x]. In diesem Element kann hinterlegt werden, wann eine Allergie oder Unverträglichkeit festgestellt wurde. Dieses Element kann mit unterschiedlichen Angaben zum Zeitraum befüllt werden, beispielsweise mit einem Datum (onsetDateTime), dem Alter (onsetAge), oder einer Periode mit einem Start und Endpunkt (onsetPeriod).
3. KBV_PR_MIO_TELE_Condition_Diagnosis
Das Profil verfügt über eine Extension namens „Festlegungsdatum“. Die Ressource „Condition“ verfügt ebenfalls über ein Element namens onset[x], in dem der Zeitpunkt die das Auftreten der Erkrankung hinterlegt werden kann.
Zudem ist unter dem Element „onsetAge“ eine Extensions namens „Lebensphase-von“ zu finden, welche keine genauere Beschreibung enthält.
4. KBV_PR_MIO_TELE_Goal_Medication_Target
Das Profil verfügt über eine Extension namend „endDatum“. Die Ressource „Goal“ verfügt über ein Element namens „due[x]“, welches entweder das Datum oder die Dauer nach dem Start angibt, bis zu dem das Ziel erreicht werden soll.
5. KBV_PR_MIO_TELE_Organization_Manufacturer
Das Profil verfügt über eine Extension ohne einen expliziten Namen und einer Beschreibung, welche auf den Zweck der Extension hinweist. Es ist nicht ersichtlich, welche Information hier hinterlegt werden soll.

Nutzung von Extensions für deutschsprachige Anzeigennamen einheitlich verwenden:
Innerhalb der Profile für das MIO Telemedizinischen Monitoring werden deutschsprachige Anzeigenamen für verschiedene Elemente als Extensions hinterlegt. Die Nutzung der Extension wird allerdings nicht konsequent in allen Profilen umgesetzt, wodurch der Zweck gewisser Anzeigenamen nicht eindeutig ist.

Reduzierung der Komplexität bei der Bereitstellung deutschsprachiger Übersetzungen:
Zudem ist generell die Darstellung der Übersetzungen von Kodiersystemen innerhalb Extensions zu diskutieren. Auch im Sinne der besseren Überprüfbarkeit und Implementierbarkeit von genutzten Kodiersystemen wäre es wünschenswert, eine alternative Herangehensweise zur Darstellung von deutschsprachigen Display-Werten zu etablieren. Beispielsweise könnte für die deutschsprachige Repräsentation das FHIR-Element Text innerhalb des zugehörigen Kode-Elements verwendet werden.
Es ist davon auszugehen, dass die vorliegende Herangehensweise zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Umsetzung der Spezifikationen führt.

Hinweis für Freitext-Datenfelder:
Gemäß § 363 SGB V können Patientinnen und Patienten ihre Daten für eine Datenspende freigeben. Hierbei sollte darauf hingewiesen werden, bei Freitextfeldern (String, Freitext) wie „Ergänzende Angaben", „Besonderheiten" oder „Hinweise" keine Namen oder Daten zu hinterlegen, die eine eindeutige Zuordnung zu einer Person ermöglichen (z. B. Patientennamen, Versichertennummer).

Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft und teilweise in der Festlegungsversion übernommen. Nachfolgend möchten wir Stellung zu Ihren Punkten beziehen:

1.) Nutzung von Qualifier Values: Wir haben die nested sections, sowie die Unterteilung der Abschnitte in vergangene / aktuelle/ zukünftige Abschnitte überprüft. Die Nested Sections inklusive der Qualifier Values aus SNOMED® werden entfernt, da ein Zeitstempel sowie Status der Profile für eine zeitliche Einordnung ausreichend erscheint.

2.) Einheitliche Kodierung von Dokumentenabschnitten: Die im MIO Telemedizinisches Monitoring vorkommenden Hauptabschnitte sind Versorgungsteam (1), Termine (2), Kontakte (3), Anamnese (4), Geräte / Implantate (5), Befunde (6), Prozeduren (7), Medikation (8), Allergien / Unverträglichkeiten (9), Diagnosen (10), Verlauf (11), Weiteres Prozedere und Empfehlungen (12).

Diese Sections wurden folgendermaßen codiert:

1 →  "code": "85847-2", "display": "Patient Care team information"
2 → "code": "56446-8", "display": "Appointment summary Document"
3 → "code": "SectionKontakte", "display": "Bereich Kontakte"
4 → "code": "1003642006", "display": "Past medical history section (record artifact)"
5 → "code": "1184586001", "display": "Medical device document section (record artifact)
6 →  "code": "371524004", "display": "Clinical report (record artifact)"
7 →  "code": "SectionProzeduren", "display": "Bereich Prozeduren
8 → "code": "56445-0", "display": "Medication summary Document"
9 → "code": "722446000", "display": "Allergy record (record artifact)"
10 → "code": "SectionDiagnosen", "display": "Bereich Diagnosen"
11 → "code": "371532007","display": "Progress report (record artifact)"
12 → "code": "423134005", "display": "Plan section (record artifact)"


Die 12 Sektionen wurden mit 3 LOINC®-Codes, 6 SNOMED®-Codes und 3 KBV-eigenen Codes annotiert. Im eHDSI sind 18 LOINC®-Codes enthalten, von denen 8 Narrative-Codes sind. Diese sind laut LOINC® Users Guide für die Markierung von Freitext vorgesehen, wohingegen Codes aus der Nominal-Skala für die Markierung von Bereichen für eine strukturierte Erfassung von Daten verwendet werden können. Da der Bereich Diagnosen strukturierte Daten erfassen soll, scheidet der Code 10164-2 und der Code 11348-0 aufgrund der LOINC®-Achse Skala Narrative aus. Auch inhaltlich erscheinen diese Codes problematisch, da es sich um die Erkrankung ("History of Present illness Narrative" bzw. "History of Past illness Narrative") handeln würde anstelle einer objektiven Diagnose, bei der diagnosis oder medical outcome wünschenswert wäre. Für die Abschnitte Allergien / Unverträglichkeiten, Geräte / Implantate und Weiteres Prozedere und Empfehlungen kämen LOINC-Codes aus dem eHDSI-Katalog in Frage. Übergreifend sollten SNOMED CT®-Codes verwendet werden, sodass den Konzepten aus der Record Artifact-Hierarchie von SNOMED CT® der Vorzug gegeben wurde. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Konzepte der drei KBV-eigenen Codes bereits über das BfArM bei SNOMED International eingereicht wurden.

3.) Die von Ihnen hervorgehobenen Abschnitte werden aus den KBV-Basis-Profilen abgeleitet. Hierbei wird bei der Entwicklung oder Fortschreibung eines MIO die neueste Version der KBV-Basis-Profile mitsamt der Kodierung verwendet. Daher kann es zu Diskrepanzen zwischen einzelnen MIOs kommen, da sich unterschiedliche MIOs temporär auf verschiedene Basis-Versionen beziehen. In dem von Ihnen angesprochenen Vergleich MIO Telemedizinisches Monitoring sowie MIO DiGA Toolkit bestehen keine Abweichungen, jedoch sind die Vorgaben der einzutragenden Werte und Codes verteilt auf verschiedenen Ebenen der FHIR-Profile zu finden und somit in der Simplifier-Darstellung leicht zu übersehen. Wir werden uns bemühen die Vorgaben in kommenden Fortschreibungen der MIOs sowie der KBV-Basis-Profile übersichtlicher und harmonisierter auf weniger Ebenen umzusetzen.

4.) Überprüfen vorgegebener Code-Systeme/Valuesets und entsprechendes FHIR-Mapping zu Simplifier: Vielen Dank für Ihren Hinweise. Bei genauer Durchsicht fiel auf, dass die Funktionsbezeichnungen fehlerhaft zugeordnet waren. Wir haben diesen Fehler korrigiert. Für genaue Änderungen beachten Sie bitte die Änderungshistorie: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=137961153.

5.) Überprüfung der Zweckmäßigkeit von Extensions: Vielen Dank für die Anregung. Wir haben die Extensions nochmals geprüft und möchten deren Unterschied zu den vorhandenen Datenelementen gerne näher ausführen. Die teilnehmendeVersichertePerson-Extension im Encounter grenzt sich inhaltlich von Encounter.subject dadurch ab, dass Encounter.subject dazu genutzt werden kann, die versicherte Person, um die es beim Encounter geht, abzubilden. Die teilnehmendeVersichertePerson-Extension bildet dahingegen ab, ob eine versicherte Person tatsächlich an einem Encounter teilgenommen hat. Würde die Extension entfernt, so könnte nicht mehr die Relation zu einer versicherten Person getrennt von ihrer Anwesenheit abgebildet werden. Weitere Erläuterungen zu den Extensions werden wir in unserer Dokumentation ergänzen.

Die abatement, sowie abatement-lebensphase-bis Extensions im AllergyIntolerance sind von den KBV-Basis-Profilen abgeleitet. Die Extensions ermöglichen die sonst in der AllergyIntolerance-Ressource fehlende Angabe eines Endzeitpunktes einer Unverträglichkeit abzubilden. AllergyIntolerance.onset[x] dient explizit der Abbildung des Beginns der Unverträglichkeit. Auch bei Verwendung von Period und Range Datentypen handelt es sich folglich um einen Zeitraum, in welchem die Unverträglichkeit bei der Person eingesetzt hat.

Wir nehmen die Anregung aus der Diskussion der Datentypen im Falle des Condition Profils gerne auf und lassen die Period und Range Datentypen für onset[x] und abatement[x] zu, um komplexere Befunde abbilden zu können.

Die Extension "enddatum" im Profil KBV_PR_MIO_TELE_Goal_Medication_Target kann genutzt werden, um ein Datum abzubilden bis zu dem ein medikamentöses Behandlungsziel verfolgt werden soll. Goal.target.due[x] ermöglicht die Angabe eines festen Datums für die Evaluierung des Ziels, dies erscheint jedoch in Anwendungsfällen mit kontinuierlichem Monitoring und kontinuierlicher Evaluierung unpassend. Für solche und ähnliche Anwendungsfälle, wurde die Extension hinzugefügt, um dennoch ein Enddatum abbilden zu können.

Im Profil KBV_PR_MIO_TELE_Organization_Manufacturer ist von uns keine extension vorgesehen. Das KBV_PR_MIO_TELE_Organization_Manufacturer.extension Element wird jedoch in der Simplifier-Darstellung weiterhin angezeigt, da in den KBV-Basis-Profilen an dieser Stelle die optionale Extension "ergaenzende_angaben" spezifiziert ist. Diese haben wir in diesem MIO entfernt, das ".extension" Element wird jedoch weiterhin angezeigt. Wir schließen das ".extension" Element nicht explizit aus, dieses ist in allen FHIR-Ressourcen vom Typ DomainResource implizit enthalten.


6.) Nutzung von Extensions für deutschsprachige Anzeigennamen einheitlich verwenden und Reduzierung der Komplexität bei der Bereitstellung deutschsprachiger Übersetzungen: Die Problematik der Angabe deutscher Anzeigenamen wurde durch unsere ExpertInnen für technische Umsetzung in FHIR geprüft und wir haben alternative Optionen untersucht. Umsetzungen mit vereinfachten Extensions bzw. der Verwendung des "text" Feldes, wie von Ihnen vorgeschlagen, haben wir aufgrund von Absprachen mit der Medizininformatik-Initiative (MII) verwerfen müssen. Nach diesen Absprachen ist das "text" Element ausschließlich für weiterführende freitextliche Ausführungen zu verwenden, nicht für inoffizielle Übersetzungen der Codes. Zusätzlich würde die angedachte Nutzung des "text" Elementes zu Problemen führen, falls mehrere Codes, wie auch in Ihrem genannten Beispiel, in "coding" Elementen vorhanden sind, jedoch nur ein "text" Feld existiert. Ebenso würde die gleichzeitige Angabe von deutschen Anzeigenamen sowie weiterem Freitext mangels weiteren Freitext-Feldern scheitern. Da offizielle Übersetzungen der Code-Inhalte leider aktuell nur eingeschränkt vorliegen, können diese noch nicht als reguläre Sprach-Extensions in FHIR eingebunden werden. Wir haben uns somit nach weiteren Rückmeldungen von und im Austausch mit Herstellern dafür entschieden, künftig die Extensions für Anzeigenamen zu entfernen und, solange es noch keine vollständige offizielle deutsche Übersetzung gibt, eine ConceptMap mit den Übersetzungen für deutsche Anzeigenamen in den FHIR-Spezifikationen unserer MIOs mitzuliefern. Diese Änderung ist für MIOs, welche zeitnah veröffentlicht werden, leider zu kurzfristig und wird somit bei kommenden MIOs, sowie bei den Fortschreibungen unserer aktuellen MIOs berücksichtigt.

Künftig werden die offiziellen deutschen Übersetzungen der von uns verwendeten Codes (z.B. aus SNOMED CT oder LOINC) das Vorgehen für deutsche Anzeigenamen inklusive der ConceptMap ersetzen, es ist also als eine temporäre Lösung zu verstehen.


7.) Hinweis für Freitext-Datenfelder: Für die Datenspende werden "Schablonen" für die MIOs erstellt, die gewährleisten sollen, dass lediglich Daten ohne Personenbezug gespendet werden können. Es lässt sich (auch mit Hinweis) nicht ausschließen, dass AnwenderInnen personenbezogene Daten in Freitextfelder schreiben, sodass (unseres Wissens) Freitextfelder aus der Spende ausgeschlossen sind.

Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und möchten bezugnehmend auf
den Identifikator (2.18.1) im Element PatientIn (2.18) in Analogie zu unserer Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung zum MIO DIGA Toolkit 1.0.0 folgende Aspekte zur Identifikation von Privatversicherten einbringen:

Für Privatversicherte wird zukünftig zur Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur ebenso wie für GKV-Versicherte der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V generiert und ausgegeben. Die maßgebliche „Richtlinie zum Aufbau und zur Vergabe einer Krankenversichertennummer und Regelungen des Krankenversichertennummernverzeichnisses nach § 290 SGB V“ wurde bereits um die Prozesse zur Generierung der Krankenversichertennummer für PKV-Versicherte erweitert und befindet sich aktuell in der Benehmensherstellung. Der Start des Verfahrens zur Generierung und Ausgabe von Krankenversichertennummern für Privatversicherte ist für Q4-2022 vorgesehen.

Somit sollte in Analogie zur VersichertenID_GKV (2.18.1.1) entsprechend auch eine VersichertenID_PKV im Informationsmodell abgebildet werden.

Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft.

Zu Punkt 1:

Das Profil PatientIn basiert auf der Definition des KBV-Basis-Profils "PatientIn". Für eine Fortschreibung werden wir eine Erweiterung des im MIO genutzten Profils in Abstimmung mit der KBV überprüfen, um die beschriebene ausdifferenzierte ID für PKV Versicherte (Entsprechung des unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 Absatz SGB V), in Abstimmung mit dem KBV-Basis-Profil, zu ergänzen.

Zu Punkt 2:

Sofern eine ausdifferenzierte ID für PKV Versicherte in Zukunft Berücksichtigung findet, wird auch die Aufnahme einer pseudonymisierten Krankenversichertennummer für PKV Versicherte im Fortschreibungsprozess geprüft.  

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen in Rahmen der Benehmensherstellung nochmals Bezug auf einen Punkt, den wir bereits im Rahmen der öffentlichen Kommentierung angemerkt haben.

Gefahr auftretender Inkonsistenzen/Dopplungen:
Ihre Rückmeldung zu unserer Kommentierung (vgl. Referenznummer: TM1X0X0-5) entnehmen wir, dass die Entscheidung, welche Informationen relevant sind, bei der Person liegt, die das MIO erstellt. Diese Person muss auch für die Korrektheit und die Plausibilität der Daten garantieren.
Wir möchten darauf hinweisen, dass dieses Vorgehen das Problem von Dopplungen/Inkonsistenzen beim Empfänger dieses und noch weiterer anderer MIOs nicht lösen wird. Dieses Problem besteht insbesondere dann, wenn der Empfänger mehrere MIOs mit überlappenden Informationen aus verschiedenen Quellen erhält. Die Person, die das MIO erstellt, kann trotz Prüfung auf Korrektheit und Plausibilität über einen veralteten Datenbestand verfügen, sodass diese mit dem MIO-Export auch weiter verteilt werden. Beim Empfänger, der optimalerweise ja einige verschiedene MIO-Exporte erhält, können so Dopplungen und/oder Inkonsistenzen auftreten. So wäre es für den Empfänger wahrscheinlich schwer festzustellen, wenn er ein kalendarisch neueres FHIR-Bundle vorliegen hat, das aber gegenüber einem zuvor versendeten FHIR-Bundle aus anderer Quelle in Teilen veraltete Informationen enthält.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


HÄVG AG/Deutscher Hausärzteverband e.V.

Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, die wir nachvollziehen können. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Digitalisierung, aber auch die MIO-Entwicklung im Speziellen durchaus die Basis für Lösungen solcher oder ähnlich gelagerter Probleme von Doppeleinträgen bzw. mehrfach erfassten Informationen bieten kann. Weniger glauben wir, dass die Gefahr von der Digitalisierung an sich ausgeht. In Zukunft wird es darauf ankommen, dass Informationen in den anzeigenden bzw. empfangenden System einheitlich strukturiert sind, sodass beispielsweise auch ein Abgleich von Informationen in der Primärdokumentation erfolgreich stattfinden kann und die Anwender:innen entsprechend durch das jeweilige System unterstützt werden. Unsere Operationalisierungshinweise liefern eine Möglichkeit, sich diesem Ziel zu nähern:

https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=144801893.

Benehmensherstellung medizinisches Informationsobjekt (MIO) telemedizinisches Monitoring. Stellungnahme des Bundesverbandes niedergelassener Kardiologen

Das MIO telemedizinisches Monitoring erfasst einerseits Daten aus den implantierten kardialen Aggregaten, den externen Geräten sowie medizinische Informationen über Diagnosen, Gesundheitszustand und Medikation.
Die Daten werden über das Praxisverwaltungssystem des telemedizinischen Zentrums oder des primär behandelnden Arztes an das MIO und darüber an die elektronische Patientenakte der Patientinnen und Patienten übermittelt.
Die Daten aus den kardialen Aggregaten stehen aufgrund der Vielfalt der Systeme nicht in einem einheitlichen elektronischen Format zur Verfügung. Andererseits haben alle Telemonitoringsysteme für implantierte Aggregate standardisierte Übersichten der essenziellen Parameter und Messdaten im PDF Format, die potenziell automatisiert vom Praxisverwaltungssystem an das MIO Telemedizin übergeben werden können. Anzustreben wäre eine direkte Datenübergabe aus dem Telemonitoringsystem der jeweiligen Hersteller an das MIO telemedizinisches Monitoring einer versicherten Person.
Die Eingabe der medizinischen Diagnosen bedeutet einen beträchtlichen Zusatzaufwand für das telemedizinische Zentrum oder die primär behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Da für die Aufnahme in das telemedizinische Monitoring eine linksventrikuläre Ejektionsfraktion von unter 40 % vorausgesetzt wird, sollte auf die zusätzliche Eingabe medizinischer Diagnosen verzichtet werden, weil man davon ausgehen kann, dass in der elektronischen Patientenakte auch ein standardisierter Facharztbericht abgelegt wird.
Die in der Fallbeschreibung MIO telemedizinisches Monitoring skizzierten Aufgaben für die Hausärztin mit Eingabe der Diagnosen, Zeitpunkt der Hospitalisierung und der kardiovaskulären Risikofaktoren sowie die Eingabe der Medikation sind im Praxisalltag der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine zusätzliche Belastung mit geringen Chancen auf kontinuierliche Umsetzung und zeigen ein romantisches, aber unrealistisches Bild des Alltags niedergelassener Ärztinnen und Ärzten in Zeiten des Hausärztemangels.
Eine automatisierte Eingabe der aktuellen Inhalte des bundeseinheitlichen Medikationsplans in die elektronische Patientenakte der Versicherten Person ist absolut sinnvoll, sollte aber unabhängig vom MIO telemedizinisches Monitoring erfolgen. Unsere Beobachtungen aus dem Praxisalltag zeigen, dass viele Patienten und Patientinnen einen bundeseinheitlichen Medikationsplan besitzen, der im Verlauf dann mittels handschriftlicher Notizen aktualisiert wird.

Zusammenfassung:
Das MIO telemedizinisches Monitoring wird vom Bundesverband niedergelassener Kardiologen grundsätzlich positiv beurteilt. Handlungsbedarf besteht allerdings bei der Abstimmung mit den übrigen Inhalten der elektronischen Patientenakte, was in der aktuellen Version zu vermeidbarem Mehraufwand für die anwendenden Ärztinnen und Ärzte sowie deren Fachkräfte führt.

Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft. 

Es ist für uns von besonderer Bedeutung, durch die Digitalisierung und Markteinführung von MIOs einen Mehraufwand für anwendende Systeme sowie direkte AnwenderInnen zu vermeiden. Primär im Fokus steht daher für uns, sowohl MIOs miteinander zu harmonisieren, das heißt, Inhalte einheitlich strukturiert zu definieren, als auch sinnvolle Operationalisierungshinweise für implementierende Systeme zu formulieren, um beispielsweise Doppeldokumentationen zu vermeiden. Ebenso wird die Befüllung eines MIOs dadurch vereinfacht, dass viele Informationen für einen MIO-Kontext bereits aus der Primärdokumentation der behandelnden Person durch das System übernommen werden können.

1. Grundsätzliches
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Vielen Dank für die Möglichkeit im Rahmen der Benehmensherstellung an der Entwicklung des MIO „Telemedizinisches Monitoring“ mitzuwirken. Wir begrüßen die Aufnahme des MIO, da insbesondere digitale Angebote, die bereits in der Praxislandschaft existieren, frühzeitig in der elektronischen Patientenakte verankert werden sollten. Umso praxisnaher diese Verankerung gestaltet wird, desto eher wächst der Nutzen und damit auch die Nutzung der Leistungserbringer.

2. Geplante Umsetzungsfrist
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Derzeit ist vorgesehen, dass das MIO zum 01.01.23 gilt. Aus Sicht der GKV ist der Termin 01.01.23 sehr problematisch, da zu diesem Datum gemäß § 342 Absatz 2 SGB V bereits weitere, sanktionsbewehrte Funktionen der ePA und des FdV umzusetzen sind. Die Planungen der ePA- und FdV-Releases für den 01.01.23 ist bei den Krankenkassen und den umsetzenden Dienstleister bereits abgeschlossen, die Umsetzungen - und teilweise auch die Tests - laufen bereits. Daher und aufgrund der Vielzahl und Komplexität der bereits vom Gesetzgeber vorgesehenen Inhalte und Funktionen für den 01.01.23 ist nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands das Inkrafttreten mindestens auf den 01.04.23 zu verschieben.

3. Inhalte des MIOs
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3.1 Fehlende Inhalte im Vergleich zur QS-Vereinbarung TM-HI
Gleicht man die Informationen des MIOs „Telemedizinisches Monitoring“ in Version 1.0.0 mit den laut der QS-Vereinbarung zum telemedizinischen Monitoring in den Quartalsberichten vorgesehenen Informationen ab, stellt man fest, dass die folgenden Inhalte (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 12 lit. b-e) der Vereinbarung nicht enthalten sind:

  • Erfolgte Warnmeldungen, die eine medizinische Handlung erforderlich erschienenen ließen
  • Anteil der Tage mit vollständiger Datenübertragung
  • Besondere Ereignisse
  • Erfolgte Rückmeldungen an den PBA zur möglichen Optimierung der Therapie

Darüber hinaus sind auch patientenbezogene Informationen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 der QS-Vereinbarung nicht enthalten:

  • Stationäre Aufnahmen wegen kardialer Dekompensation
  • Relevante Ereignisse der Funktionskontrollen bei Implantaten.

Problematisch ist auch, dass eine Übermittlung eines EKGs im MIO nicht vorgesehen ist, obwohl im Telemonitoring täglich ein vollständiges EGK erhoben wird, sondern eine Reduktion auf die Herzfrequenz vorgenommen wird.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist unklar, weshalb auf diese Informationen verzichtet wird, da die Angleichung der Informationsinhalte an die QS-Vereinbarung den Vorteil hätte, das der Quartalsbericht strukturiert zwischen TMZ und PBA ausgetauscht werden könnte. Gleichzeitig könnte dieser dann auch ohne weitere Aufwände in die ePA des Versicherten übertragen werden.

3.2 Zusätzliche Inhalte zur QS-Vereinbarung TM-HI
Unklar ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, weshalb das MIO derzeit bereits Informationen zum Glukose-Spiegel, Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz enthält. Diese Informationen werden im Rahmen des TM-HI nicht erhoben. Hier sollte im Zuge der normativen Festlegung eine klarstellende Erläuterung aufgenommen werden, bei welcher Indikation welche Inhalte relevant sind.

Zusammenfassend lässt sich zu den Inhalten des MIOs feststellen, dass der GKV-Spitzenverband der Auffassung ist, dass die im MIO enthaltenen Daten den in der QS-Vereinbarung umfassten Daten möglichst vollständig entsprechen sollen. Dies wird, wie oben dargestellt, nur teilweise umgesetzt.

4. Unterstützung des Arztes bei der Erstellung des MIOs
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Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist wichtig, dass das Befüllen der MIOs für die Ärzte so aufwandsarm wie möglich ist. Daher ist eine entsprechende Einbindung in die Primärsysteme erforderlich. Neben der Einhaltung der syntaktischen und semantischen Regeln von FHIR-Objekten müssen insbesondere eine automatische Übernahme von Daten sowie geeignete Vorbefüllungen von den Primärsystem gewährleistet sein. Doppeleinträge von Informationen, die an anderer Stelle schon in der ePA liegen, sollen möglichst vermieden werden.

5. Nutzung des MIOs
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Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass das MIO technisch entweder vom PBA oder vom TMZ selbst – die Berechtigungen vorausgesetzt - in die elektronische Patientenakte einer versicherten Person geschrieben werden kann. Eine entsprechende Festlegung auf Ebene des MIOs das entweder nur PBA oder nur das TMZ das MIO einstellen können ist nicht erforderlich.

6. Reduzierung von Freitextfeldern
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Wir möchten anmerken, dass Freitextfelder in einigen use cases sehr sinnvoll sind und dem user größtmögliche Freiheit gewähren. Im Allgemeinen sollte aber immer im Fokus stehen, dass eine Standardisierung und Funktionalität durch strukturierte Daten gegeben werden, für die die elektronische Patientenakte steht. Daher sprechen wir uns für eine kritische Hinterfragung der noch übrigen Freitextfelder aus bzw. eine gesetzte Priorität dieser in den kommenden Versionen. (u.a. Behandlungsverlauf, Sozialdaten).

7. KBV-Basis-Profile
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Wir begrüßen, dass die KBV-Basis-Profile in der Entwicklung sind und sehen in diesem Sinne auch die Vitalzeichen & Körpermaße als wichtigen Faktor zum einen für eine userfreundliche Darstellung und zum anderen für eine weitere Verwertbarkeit der Daten durch eine/n nachbehandelnde/n Arzt/Ärztin. Hierzu wäre bspw. die Implementierung eines medizinischen Basisprofils zu erwägen.

GKV-Spitzenverband

Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft. 

Die geplante Umsetzungsfrist wurde in der Festlegungsversion auf den 01.04.2023 geändert.

Weitere Anmerkungen zu Ihren Punkten nachfolgend:

Zu Punkt 3:

Das MIO Telemedizinisches Monitoring betrachtet einen anderen Anwendungsfall als die QS-Vereinbarung. Im Fokus des MIO steht, die im telemedizinischen Monitoring verarbeiteten Daten der versicherten Person als Zusammenfassungen zu Messwerten und Therapieverläufen im Rahmen der elektronischen Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Diese Zusammenfassungen sollen entweder anlassbezogen oder in festzulegenden Intervallen in einem interoperablen Format übermittelt werden. In der Regel erfolgt dies zukünftig durch die primär behandelnde Ärztin oder den primär behandelnden Arzt (PBA). Weitere Hinweise zum Anwendungsszenario können Sie hier nachlesen: https://mio.kbv.de/display/TM/Hintergrundinformationen.

Unabhängig davon lassen sich bereits jetzt die von Ihnen dargestellten Informationen mittels des MIO abbilden. Der Abschnitt "Befund / Bericht" erlaubt unter anderem, Anhänge, z.B. Berichte zu Warnmeldungen etc., an das MIO als ergänzende Information zu knüpfen. 

Zu Punkt 4:

Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, die wir nachvollziehen können. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Digitalisierung, aber auch die MIO-Entwicklung im Speziellen durchaus die Basis für Lösungen solcher oder ähnlich gelagerter Probleme von Doppeleinträgen bzw. mehrfach erfassten Informationen bieten kann. Weniger glauben wir, dass die Gefahr von der Digitalisierung an sich ausgeht. In Zukunft wird es darauf ankommen, dass Informationen in den anzeigenden bzw. empfangenden System einheitlich strukturiert sind, sodass beispielsweise auch ein Abgleich von Informationen in der Primärdokumentation erfolgreich stattfinden kann und die Anwender:innen entsprechend durch das jeweilige System unterstützt werden. Unsere Operationalisierungshinweise liefern eine Möglichkeit, sich diesem Ziel zu nähern:

https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=144801893

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Überarbeitung des MIO Telemedizinisches Monitoring und die fast vollständige Implementierung unserer Anregungen aus der Kommentierungsphase. Insgesamt stimmen wir der aktuellen Version des MIO zu. Gleichwohl regen wir folgende Ergänzungen an:

  • Klare Benennung einer Person bzw. Personengruppe an die sich eine Empfehlung richtet
  • Klarere Strukturierung des Behandlungsverlaufs durch die Definition und im Folgenden Angabe von Verlaufsstadien, z. B. der Intensivierung des Monitorings
  • Klarere Strukturierung der Familien- und Sozialanamnese durch Codierung, z. B. der Pflegebedürftigkeit oder der Wohnsituation
  • Klare Identifikation des Fachgebiets der beteiligten Akteure bzw. Einrichtungen

Insbesondere aufgrund der Bedeutung von Laborparametern und der perspektivischen interdisziplinären Nutzung des MIO für die telemedizinische Patientenbetreuung regen wir zudem die Einführung eines eigenen Profils zur Dokumentation von zentralen Laborparametern an.

Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft und teilweise in der Festlegungsversion übernommen.

Folgende Punkte wurden angemerkt:

  • Benennung einer Person bzw. Personengruppe, an die sich eine Empfehlung richtet
  • Identifikation des Fachgebiets der beteiligten Akteure bzw. Einrichtungen

Angepasst in der Festlegungsversion:

  • specialty wurde zugelassen und um ein Slicing und ein Binding auf KBV_VS_SFHIR_BAR2_ARZTNRFACHGRUPPE ergänzt
  • PracitionerRole.code.coding wurde um ein slicing und ein Binding auf KBV_VS_MIO_TELE_Role_Care ergänzt

Nachfolgend möchten wir Stellung zu Ihren weiteren Punkten beziehen:

Laborwerte lassen sich aktuell über die freie Beobachtung (Ergebnis (Verweis auf FHIR Observation) abbilden. Das MIO Laborbefund befindet sich aktuell in der Kommentierung und wird für das MIO Telemedizinisches Monitoring nach Veröffentlichung die Basis für eine Weiterentwicklung in diesem Kontext sein. Zudem ist es zukünftig möglich, die Laborbefunde passend zu den Berichten des telemedizinischen Monitoring in die ePA einzustellen, so dass die Informationen auch im Original vorhanden bzw. einsehbar sind.

Um zu veranschaulichen, wie Laborwerte bereits jetzt, mit dem MIO abgebildet werden können, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechende Beispieldatei ist "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_2".

Eine konkrete Strukturierung weiterer Abschnitte, wie z.B. die Familien- und Sozialanamnese, prüfen wir im Gesamtkontext der MIO-Entwicklung. Bezogen auf das MIO Telemedizinisches Monitoring war es aufgrund der gesetzlichen Frist zur erstmaligen Festlegung dieses MIO bis zum 30. Juni 2022 jedoch nicht möglich, für alle in diesem Kontext relevanten Informationen umgehend konkrete Profile zu erarbeiten und bereitzustellen, da diese insbesondere einen erhöhten Abstimmungsbedarf mit weiteren Standardisierungsorganisationen erfordern. 

Grundsätzliche Einschätzung

Die Bundesärztekammer stimmt der inhaltlichen Ausarbeitung der Datenobjekte für das MIO "Telemedizinisches Monitoring" grundsätzlich zu.

Das MIO "Telemedizinisches Monitoring" nutzt unter anderem die KBV-Basismodule zu „Arzneimittel“ sowie zu „Allergie/Unverträglichkeit“.

Es wird darauf hingewiesen, daß beide Module sehr eng an der internationalen FHIR/HL7-Standard ausgerichtet sind und es ist derzeit nicht erprobt ist, wie gut diese Vorgaben auch im deutschen Gesundheitssystem genutzt werden können.

Bei „Allergie/Unverträglichkeit“ kann beispielsweise nicht spezifiziert werden, wer eine Allergie festgestellt hat (Eigenangabe des Patienten, Angehörigen oder gesicherte ärztliche Diagnose). Auf der anderen Seite gibt es eine Unterscheidung zwischen aktiven, inaktiven und behobenen Allergien, die zur Verwirrung führen könnte.

Auch das Basisprofil „Arzneimittel“ orientiert sich enger an den FHIR/HL7-Templates als an den in Deutschland bereits eingeführten Bundesmedikationsplan (BMP) bzw. elektronischem Medikationsplan (eMP).

Abgrenzung der Bewertung

Die Bundesärztekammer sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die Verknüpfung der medizinischen Inhalte zu Terminologiesystemen (SNOMED) oder Ressourcen (FHIR, Fast Healthcare Interoperability Resources) im Einzelnen zu überprüfen. Inwiefern die vorgeschlagenen Value Sets sinnvoll und praktikabel sind, wird sich erst bei Gebrauch dieser Listen zeigen.
Daher empfiehlt die Bundesärztekammer dringend, MIOs entsprechend vorab ausreichend zu testen.

Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft. 

Vor kurzem wurde wird eine Basisstruktur für die Medikations-Informationen in Form eines KBV-Basis-Profils veröffentlicht, die unter anderem auch der Weiterentwicklung des Medikationsplans dienen soll. Hier werden wir separat auf die Bundesärztekammer zugehen und eine enge Kooperation anregen. 

Abweichungen können aufgrund des Zeitversatzes temporär vorkommen, wir sehen es jedoch als unser ausgesprochenes Ziel, die Informationen sukzessive zu harmonisieren, insbesondere aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und des Aufwands für die behandelnde Person.

Eine von Ihnen dargestellte Erprobung ist uns ebenso wichtig. Wir werden uns auch zukünftig auf politischer Ebene dafür einsetzen.