Nach Abschluss der Benehmensherstellung und der Prüfung sowie Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen ist hier ein Überblick zu den eingegangenen Stellungnahmen und den Bewertungsergebnissen einsehbar.
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Kommentar der DGK zur zweiten Kommentierungsrunde der Medizinischen Informationsobjekte (MIO) bei telemedizinischem Monitoring Sehr geehrte Damen und Herren Herzlichen Dank für die Prüfung der von uns erstellten Kommentare in der ersten MIO-Kommentierungsrunde. Formal ist aufgefallen, dass beim Datenelement „Funktionsbezeichnung“ (https://mio.kbv.de/x/bYfIBw) ein falsches FHIR-Mapping (Practitioner anstelle von PractitionerRole) gesetzt wurde. Des Weiteren wurde das Profil ohne mitgegebene Werteliste (https://simplifier.net/tele/kbv_pr_mio_tele_practitionerrole) auf Simplifier veröffentlicht. Im Hinblick auf die spezifischen Kommentare, die von der DGK eingereicht wurden, möchten wir folgendes konstatieren: Zusammengefasst haben wir 15 Kommentare eingereicht. Allerdings wurden 12 weitere Kommentare nicht berücksichtigt oder außerhalb des MIO-Scopes eingeordnet. Wir haben deshalb diejenigen Kommentare, deren Beurteilung wir als nicht ausreichend berücksichtigt fanden und die wir als besonders relevant erachten, nachstehend nochmals gelistet und eine erneute Begründung unserer Auffassung ergänzt. TM1X0X0-10 Neuer Kommentar DGK: — TM1X0X0-15 und TM1X0X0-18 Ihr Hinweis: Pulmonalarterielle Druckmessung mittels implantiertem Sensor In dem Profilelement werden Vitalzeichen und Körpermaße dargestellt. Bisher aufgeführte Elemente sind Körpergewicht, Körperlän-ge/Körpergröße, Körpertemperatur, Blutdruck, periphere arterielle Sauerstoffstättigung, Atemfrequenz, Herzfrequenz und Glukosespiegel. Darüber hinaus, wäre es sinnvoll weitere etablierte Verfahren zum Tele-monitoring bei Herzinsuffizienz im Blick zu haben. Aufgrund der Evidenzlage und der expliziten Nennung in den Tragenden Gründen zum G-BA Beschluss „MVV-RL Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ (2.3.2.2 Indika-tionsstellung – §2) schlagen wir daher vor, den pulmonalarteriellen Druck (Messung z.B. mittels Cardi-oMEMS-System) bereits jetzt zu integrieren und zu definieren. Link auf den kommentierten Inhalt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=130582618 Neuer Kommentar DGK: — TM1X0X0-21 Neuer Kommentar DGK: — TM1X0X0-23 und TM1X0X0-24 Neuer Kommentar DGK: TM1X0X0-26 Neuer Kommentar DGK: Ende Statement DGK, 30.5.2022 | Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft und teilweise in der Festlegungsversion übernommen. Nachfolgend möchten wir Stellung zu Ihren Punkten beziehen: Zu TM1X0X0-10 ("Abschnitt sollte Informationen zum Gerätepass beinhalten"): Alle Informationen, die sich in einem Gerätepass wiederfinden, können über das Profil Gerätenutzung abgebildet werden. Dieses enthält Referenzen auf das Gerät, den Gerätehersteller sowie die versicherte Person. Um die Verwendung des Profil zu verdeutlichen, haben wir ein Beispiel im Beschreibungstext ergänzt: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=145368714. Um zu veranschaulichen, wie Gerätedaten mit dem MIO abgebildet werden können, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechenden Beispieldateien sind: "KBV_PR_MIO_TELE_Device_Praxis_1", "KBV_PR_MIO_TELE_Organization_Manufacturer_Praxis_1", "KBV_PR_MIO_TELE_DeviceUseStatement_Praxis_1" und "KBV_PR_MIO_TELE_DeviceDefinition_1". Zu TM1X0X0-15 und TM1X0X0-18: Bei der freien Beobachtung (Ergebnis (Verweis auf FHIR Observation) handelt es sich nicht um ein Freitextfeld, vielmehr ist damit eine thematisch nicht festgelegte generische Beobachtung gemeint. Wie auf der Seite https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=145368658 erläutert, können Codes verwendet werden. In Zukunft werden wir bewerten, ob für Informationen, wie z.B. die pulmonalarterielle Druckmessung, standardisierte KBV-Basis-Profile (https://mio.kbv.de/display/BASE1X0) erstellt werden, welche dann auch bei einer potentiellen Fortschreibung des MIO Telemedizinisches Monitoring berücksichtigt werden könnten. Um die Verwendung des Profils zu veranschaulichen, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechenden Beispieldateien sind "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_1", "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_2", "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_3" und "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_4". Zu TM1X0X0-23 und TM1X0X0-24: Die dokumentierte NYHA-Klasse kann wie gewünscht angepasst bzw. neu erstellt werden, wenn sich eine klinische Veränderung ergeben hat. Die Linksventrikuläre Ejektionsfraktion kann über die freie Beobachtung abgebildet werden. Eine beispielhafte Verwendung wurde im Fallbeispiel 1 ergänzt: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Zu TM1X0X0-26: Die Laborwerte lassen sich aktuell über die freie Beobachtung (Ergebnis (Verweis auf FHIR Observation) abbilden. Das MIO Laborbefund befindet sich aktuell in der Kommentierungsphase und wird für das MIO Telemedizinisches Monitoring zukünftig die Basis für eine Weiterentwicklung in diesem Kontext sein. Zudem ist es zukünftig möglich, die Laborbefunde passend zu den Berichten des telemedizinischen Monitoring in die ePA einzustellen, so dass die Informationen auch im Original vorhanden bzw. einsehbar sind. Um zu veranschaulichen, wie Laborwerte bereits jetzt, mit dem MIO abgebildet werden können, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechende Beispieldatei ist "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_2". Folgende Änderungen wurden in der technischen FHIR-Spezifikation der Festlegungsversion vorgenommen:
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Für die Herstellung des Benehmens, insbesondere unter dem besonderen Aspekt der Berücksichtigung semantischer Interoperabilitätsfestlegungen für den europäischen Datenaustausch (§ 219d Abs. 6 SGB V) bitten wir um die Berücksichtigung folgender Anmerkungen: Keine Nutzung von nur einem Qualifier Value zur Beschreibung von Dokumentenabschnitten: Beispiele: Eindeutige Kodierung der Beschreibung von Dokumentabschnitten: Beispiele sind identisch zu Punkt 1. Einheitliche Kodierung der Benennung von inhaltsgleichen Dokumentabschnitten in allen MIOs: Beispiele: Einheitliche Kodierung von inhaltsgleichen Informationen mit bereits vorliegenden MIOs: Beispiele: Kodierung der Körpertemperatur – Innerhalb des MIOs Telemedizinisches Monitoring wird für die Kodierung der Körpertemperatur nur der LOINC-Kode 8310-5 und das entsprechende Kodiersystem hinterlegt, die Bezeichnung im Kodiersystem fehlt. Zudem besteht keine explizite Vorgabe für die Kodierung mit SNOMED CT. Im MIO DiGA Toolkit hingegen werden explizit folgende Angaben hinterlegt: Kodiersystem: SNOMED CT, 2020-01-31, Kode: 386725007, Bezeichnung im Kodiersystem: Body temperature (observable entity) und Kodiersystem: LOINC, 2.69, Kode: 8310-5, Bezeichnung im Kodiersystem: Body temperature. Darüber hinaus regen wir eine Diskussion folgender Aspekte an: Überprüfung vorgegebener Kodesysteme/Valuesets und entsprechendes FHIR-Mapping zu Simplifier: Überprüfung der Zweckmäßigkeit von Extensions: 1. KBV_PR_MIO_TELE_Encounter Nutzung von Extensions für deutschsprachige Anzeigennamen einheitlich verwenden: Reduzierung der Komplexität bei der Bereitstellung deutschsprachiger Übersetzungen: Hinweis für Freitext-Datenfelder: | Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft und teilweise in der Festlegungsversion übernommen. Nachfolgend möchten wir Stellung zu Ihren Punkten beziehen: 1.) Nutzung von Qualifier Values: Wir haben die nested sections, sowie die Unterteilung der Abschnitte in vergangene / aktuelle/ zukünftige Abschnitte überprüft. Die Nested Sections inklusive der Qualifier Values aus SNOMED® werden entfernt, da ein Zeitstempel sowie Status der Profile für eine zeitliche Einordnung ausreichend erscheint. 2.) Einheitliche Kodierung von Dokumentenabschnitten: Die im MIO Telemedizinisches Monitoring vorkommenden Hauptabschnitte sind Versorgungsteam (1), Termine (2), Kontakte (3), Anamnese (4), Geräte / Implantate (5), Befunde (6), Prozeduren (7), Medikation (8), Allergien / Unverträglichkeiten (9), Diagnosen (10), Verlauf (11), Weiteres Prozedere und Empfehlungen (12). Diese Sections wurden folgendermaßen codiert: 1 → "code": "85847-2", "display": "Patient Care team information"
3.) Die von Ihnen hervorgehobenen Abschnitte werden aus den KBV-Basis-Profilen abgeleitet. Hierbei wird bei der Entwicklung oder Fortschreibung eines MIO die neueste Version der KBV-Basis-Profile mitsamt der Kodierung verwendet. Daher kann es zu Diskrepanzen zwischen einzelnen MIOs kommen, da sich unterschiedliche MIOs temporär auf verschiedene Basis-Versionen beziehen. In dem von Ihnen angesprochenen Vergleich MIO Telemedizinisches Monitoring sowie MIO DiGA Toolkit bestehen keine Abweichungen, jedoch sind die Vorgaben der einzutragenden Werte und Codes verteilt auf verschiedenen Ebenen der FHIR-Profile zu finden und somit in der Simplifier-Darstellung leicht zu übersehen. Wir werden uns bemühen die Vorgaben in kommenden Fortschreibungen der MIOs sowie der KBV-Basis-Profile übersichtlicher und harmonisierter auf weniger Ebenen umzusetzen. 4.) Überprüfen vorgegebener Code-Systeme/Valuesets und entsprechendes FHIR-Mapping zu Simplifier: Vielen Dank für Ihren Hinweise. Bei genauer Durchsicht fiel auf, dass die Funktionsbezeichnungen fehlerhaft zugeordnet waren. Wir haben diesen Fehler korrigiert. Für genaue Änderungen beachten Sie bitte die Änderungshistorie: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=137961153. 5.) Überprüfung der Zweckmäßigkeit von Extensions: Vielen Dank für die Anregung. Wir haben die Extensions nochmals geprüft und möchten deren Unterschied zu den vorhandenen Datenelementen gerne näher ausführen. Die teilnehmendeVersichertePerson-Extension im Encounter grenzt sich inhaltlich von Encounter.subject dadurch ab, dass Encounter.subject dazu genutzt werden kann, die versicherte Person, um die es beim Encounter geht, abzubilden. Die teilnehmendeVersichertePerson-Extension bildet dahingegen ab, ob eine versicherte Person tatsächlich an einem Encounter teilgenommen hat. Würde die Extension entfernt, so könnte nicht mehr die Relation zu einer versicherten Person getrennt von ihrer Anwesenheit abgebildet werden. Weitere Erläuterungen zu den Extensions werden wir in unserer Dokumentation ergänzen. Die abatement, sowie abatement-lebensphase-bis Extensions im AllergyIntolerance sind von den KBV-Basis-Profilen abgeleitet. Die Extensions ermöglichen die sonst in der AllergyIntolerance-Ressource fehlende Angabe eines Endzeitpunktes einer Unverträglichkeit abzubilden. AllergyIntolerance.onset[x] dient explizit der Abbildung des Beginns der Unverträglichkeit. Auch bei Verwendung von Period und Range Datentypen handelt es sich folglich um einen Zeitraum, in welchem die Unverträglichkeit bei der Person eingesetzt hat. Wir nehmen die Anregung aus der Diskussion der Datentypen im Falle des Condition Profils gerne auf und lassen die Period und Range Datentypen für onset[x] und abatement[x] zu, um komplexere Befunde abbilden zu können. Die Extension "enddatum" im Profil KBV_PR_MIO_TELE_Goal_Medication_Target kann genutzt werden, um ein Datum abzubilden bis zu dem ein medikamentöses Behandlungsziel verfolgt werden soll. Goal.target.due[x] ermöglicht die Angabe eines festen Datums für die Evaluierung des Ziels, dies erscheint jedoch in Anwendungsfällen mit kontinuierlichem Monitoring und kontinuierlicher Evaluierung unpassend. Für solche und ähnliche Anwendungsfälle, wurde die Extension hinzugefügt, um dennoch ein Enddatum abbilden zu können. Im Profil KBV_PR_MIO_TELE_Organization_Manufacturer ist von uns keine extension vorgesehen. Das KBV_PR_MIO_TELE_Organization_Manufacturer.extension Element wird jedoch in der Simplifier-Darstellung weiterhin angezeigt, da in den KBV-Basis-Profilen an dieser Stelle die optionale Extension "ergaenzende_angaben" spezifiziert ist. Diese haben wir in diesem MIO entfernt, das ".extension" Element wird jedoch weiterhin angezeigt. Wir schließen das ".extension" Element nicht explizit aus, dieses ist in allen FHIR-Ressourcen vom Typ DomainResource implizit enthalten. 6.) Nutzung von Extensions für deutschsprachige Anzeigennamen einheitlich verwenden und Reduzierung der Komplexität bei der Bereitstellung deutschsprachiger Übersetzungen: Die Problematik der Angabe deutscher Anzeigenamen wurde durch unsere ExpertInnen für technische Umsetzung in FHIR geprüft und wir haben alternative Optionen untersucht. Umsetzungen mit vereinfachten Extensions bzw. der Verwendung des "text" Feldes, wie von Ihnen vorgeschlagen, haben wir aufgrund von Absprachen mit der Medizininformatik-Initiative (MII) verwerfen müssen. Nach diesen Absprachen ist das "text" Element ausschließlich für weiterführende freitextliche Ausführungen zu verwenden, nicht für inoffizielle Übersetzungen der Codes. Zusätzlich würde die angedachte Nutzung des "text" Elementes zu Problemen führen, falls mehrere Codes, wie auch in Ihrem genannten Beispiel, in "coding" Elementen vorhanden sind, jedoch nur ein "text" Feld existiert. Ebenso würde die gleichzeitige Angabe von deutschen Anzeigenamen sowie weiterem Freitext mangels weiteren Freitext-Feldern scheitern. Da offizielle Übersetzungen der Code-Inhalte leider aktuell nur eingeschränkt vorliegen, können diese noch nicht als reguläre Sprach-Extensions in FHIR eingebunden werden. Wir haben uns somit nach weiteren Rückmeldungen von und im Austausch mit Herstellern dafür entschieden, künftig die Extensions für Anzeigenamen zu entfernen und, solange es noch keine vollständige offizielle deutsche Übersetzung gibt, eine ConceptMap mit den Übersetzungen für deutsche Anzeigenamen in den FHIR-Spezifikationen unserer MIOs mitzuliefern. Diese Änderung ist für MIOs, welche zeitnah veröffentlicht werden, leider zu kurzfristig und wird somit bei kommenden MIOs, sowie bei den Fortschreibungen unserer aktuellen MIOs berücksichtigt. Künftig werden die offiziellen deutschen Übersetzungen der von uns verwendeten Codes (z.B. aus SNOMED CT oder LOINC) das Vorgehen für deutsche Anzeigenamen inklusive der ConceptMap ersetzen, es ist also als eine temporäre Lösung zu verstehen. 7.) Hinweis für Freitext-Datenfelder: Für die Datenspende werden "Schablonen" für die MIOs erstellt, die gewährleisten sollen, dass lediglich Daten ohne Personenbezug gespendet werden können. Es lässt sich (auch mit Hinweis) nicht ausschließen, dass AnwenderInnen personenbezogene Daten in Freitextfelder schreiben, sodass (unseres Wissens) Freitextfelder aus der Spende ausgeschlossen sind. |
Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und möchten bezugnehmend auf Für Privatversicherte wird zukünftig zur Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur ebenso wie für GKV-Versicherte der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V generiert und ausgegeben. Die maßgebliche „Richtlinie zum Aufbau und zur Vergabe einer Krankenversichertennummer und Regelungen des Krankenversichertennummernverzeichnisses nach § 290 SGB V“ wurde bereits um die Prozesse zur Generierung der Krankenversichertennummer für PKV-Versicherte erweitert und befindet sich aktuell in der Benehmensherstellung. Der Start des Verfahrens zur Generierung und Ausgabe von Krankenversichertennummern für Privatversicherte ist für Q4-2022 vorgesehen. Somit sollte in Analogie zur VersichertenID_GKV (2.18.1.1) entsprechend auch eine VersichertenID_PKV im Informationsmodell abgebildet werden. | Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft. Zu Punkt 1: Das Profil PatientIn basiert auf der Definition des KBV-Basis-Profils "PatientIn". Für eine Fortschreibung werden wir eine Erweiterung des im MIO genutzten Profils in Abstimmung mit der KBV überprüfen, um die beschriebene ausdifferenzierte ID für PKV Versicherte (Entsprechung des unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 Absatz SGB V), in Abstimmung mit dem KBV-Basis-Profil, zu ergänzen. Zu Punkt 2: Sofern eine ausdifferenzierte ID für PKV Versicherte in Zukunft Berücksichtigung findet, wird auch die Aufnahme einer pseudonymisierten Krankenversichertennummer für PKV Versicherte im Fortschreibungsprozess geprüft. |
Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen in Rahmen der Benehmensherstellung nochmals Bezug auf einen Punkt, den wir bereits im Rahmen der öffentlichen Kommentierung angemerkt haben. Gefahr auftretender Inkonsistenzen/Dopplungen: Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
| Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, die wir nachvollziehen können. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Digitalisierung, aber auch die MIO-Entwicklung im Speziellen durchaus die Basis für Lösungen solcher oder ähnlich gelagerter Probleme von Doppeleinträgen bzw. mehrfach erfassten Informationen bieten kann. Weniger glauben wir, dass die Gefahr von der Digitalisierung an sich ausgeht. In Zukunft wird es darauf ankommen, dass Informationen in den anzeigenden bzw. empfangenden System einheitlich strukturiert sind, sodass beispielsweise auch ein Abgleich von Informationen in der Primärdokumentation erfolgreich stattfinden kann und die Anwender:innen entsprechend durch das jeweilige System unterstützt werden. Unsere Operationalisierungshinweise liefern eine Möglichkeit, sich diesem Ziel zu nähern: |
Benehmensherstellung medizinisches Informationsobjekt (MIO) telemedizinisches Monitoring. Stellungnahme des Bundesverbandes niedergelassener Kardiologen Das MIO telemedizinisches Monitoring erfasst einerseits Daten aus den implantierten kardialen Aggregaten, den externen Geräten sowie medizinische Informationen über Diagnosen, Gesundheitszustand und Medikation. Zusammenfassung: | Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft. Es ist für uns von besonderer Bedeutung, durch die Digitalisierung und Markteinführung von MIOs einen Mehraufwand für anwendende Systeme sowie direkte AnwenderInnen zu vermeiden. Primär im Fokus steht daher für uns, sowohl MIOs miteinander zu harmonisieren, das heißt, Inhalte einheitlich strukturiert zu definieren, als auch sinnvolle Operationalisierungshinweise für implementierende Systeme zu formulieren, um beispielsweise Doppeldokumentationen zu vermeiden. Ebenso wird die Befüllung eines MIOs dadurch vereinfacht, dass viele Informationen für einen MIO-Kontext bereits aus der Primärdokumentation der behandelnden Person durch das System übernommen werden können. |
1. Grundsätzliches 2. Geplante Umsetzungsfrist 3. Inhalte des MIOs
Darüber hinaus sind auch patientenbezogene Informationen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 der QS-Vereinbarung nicht enthalten:
Problematisch ist auch, dass eine Übermittlung eines EKGs im MIO nicht vorgesehen ist, obwohl im Telemonitoring täglich ein vollständiges EGK erhoben wird, sondern eine Reduktion auf die Herzfrequenz vorgenommen wird. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist unklar, weshalb auf diese Informationen verzichtet wird, da die Angleichung der Informationsinhalte an die QS-Vereinbarung den Vorteil hätte, das der Quartalsbericht strukturiert zwischen TMZ und PBA ausgetauscht werden könnte. Gleichzeitig könnte dieser dann auch ohne weitere Aufwände in die ePA des Versicherten übertragen werden. 3.2 Zusätzliche Inhalte zur QS-Vereinbarung TM-HI Zusammenfassend lässt sich zu den Inhalten des MIOs feststellen, dass der GKV-Spitzenverband der Auffassung ist, dass die im MIO enthaltenen Daten den in der QS-Vereinbarung umfassten Daten möglichst vollständig entsprechen sollen. Dies wird, wie oben dargestellt, nur teilweise umgesetzt. 4. Unterstützung des Arztes bei der Erstellung des MIOs 5. Nutzung des MIOs 6. Reduzierung von Freitextfeldern 7. KBV-Basis-Profile GKV-Spitzenverband | Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft. Die geplante Umsetzungsfrist wurde in der Festlegungsversion auf den 01.04.2023 geändert. Weitere Anmerkungen zu Ihren Punkten nachfolgend: Zu Punkt 3: Das MIO Telemedizinisches Monitoring betrachtet einen anderen Anwendungsfall als die QS-Vereinbarung. Im Fokus des MIO steht, die im telemedizinischen Monitoring verarbeiteten Daten der versicherten Person als Zusammenfassungen zu Messwerten und Therapieverläufen im Rahmen der elektronischen Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Diese Zusammenfassungen sollen entweder anlassbezogen oder in festzulegenden Intervallen in einem interoperablen Format übermittelt werden. In der Regel erfolgt dies zukünftig durch die primär behandelnde Ärztin oder den primär behandelnden Arzt (PBA). Weitere Hinweise zum Anwendungsszenario können Sie hier nachlesen: https://mio.kbv.de/display/TM/Hintergrundinformationen. Unabhängig davon lassen sich bereits jetzt die von Ihnen dargestellten Informationen mittels des MIO abbilden. Der Abschnitt "Befund / Bericht" erlaubt unter anderem, Anhänge, z.B. Berichte zu Warnmeldungen etc., an das MIO als ergänzende Information zu knüpfen. Zu Punkt 4: Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, die wir nachvollziehen können. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Digitalisierung, aber auch die MIO-Entwicklung im Speziellen durchaus die Basis für Lösungen solcher oder ähnlich gelagerter Probleme von Doppeleinträgen bzw. mehrfach erfassten Informationen bieten kann. Weniger glauben wir, dass die Gefahr von der Digitalisierung an sich ausgeht. In Zukunft wird es darauf ankommen, dass Informationen in den anzeigenden bzw. empfangenden System einheitlich strukturiert sind, sodass beispielsweise auch ein Abgleich von Informationen in der Primärdokumentation erfolgreich stattfinden kann und die Anwender:innen entsprechend durch das jeweilige System unterstützt werden. Unsere Operationalisierungshinweise liefern eine Möglichkeit, sich diesem Ziel zu nähern: |
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Überarbeitung des MIO Telemedizinisches Monitoring und die fast vollständige Implementierung unserer Anregungen aus der Kommentierungsphase. Insgesamt stimmen wir der aktuellen Version des MIO zu. Gleichwohl regen wir folgende Ergänzungen an:
Insbesondere aufgrund der Bedeutung von Laborparametern und der perspektivischen interdisziplinären Nutzung des MIO für die telemedizinische Patientenbetreuung regen wir zudem die Einführung eines eigenen Profils zur Dokumentation von zentralen Laborparametern an. | Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft und teilweise in der Festlegungsversion übernommen. Folgende Punkte wurden angemerkt:
Angepasst in der Festlegungsversion:
Nachfolgend möchten wir Stellung zu Ihren weiteren Punkten beziehen: Laborwerte lassen sich aktuell über die freie Beobachtung (Ergebnis (Verweis auf FHIR Observation) abbilden. Das MIO Laborbefund befindet sich aktuell in der Kommentierung und wird für das MIO Telemedizinisches Monitoring nach Veröffentlichung die Basis für eine Weiterentwicklung in diesem Kontext sein. Zudem ist es zukünftig möglich, die Laborbefunde passend zu den Berichten des telemedizinischen Monitoring in die ePA einzustellen, so dass die Informationen auch im Original vorhanden bzw. einsehbar sind. Um zu veranschaulichen, wie Laborwerte bereits jetzt, mit dem MIO abgebildet werden können, haben wir das Fallbeispiel 1 erweitert: https://mio.kbv.de/display/TM1X0X0/Fallbeispiel+1+-+Umfangreicher+Verlaufsbericht. Die entsprechende Beispieldatei ist "KBV_PR_MIO_TELE_Observation_Free_Praxis_1_2". Eine konkrete Strukturierung weiterer Abschnitte, wie z.B. die Familien- und Sozialanamnese, prüfen wir im Gesamtkontext der MIO-Entwicklung. Bezogen auf das MIO Telemedizinisches Monitoring war es aufgrund der gesetzlichen Frist zur erstmaligen Festlegung dieses MIO bis zum 30. Juni 2022 jedoch nicht möglich, für alle in diesem Kontext relevanten Informationen umgehend konkrete Profile zu erarbeiten und bereitzustellen, da diese insbesondere einen erhöhten Abstimmungsbedarf mit weiteren Standardisierungsorganisationen erfordern. |
Grundsätzliche Einschätzung Die Bundesärztekammer stimmt der inhaltlichen Ausarbeitung der Datenobjekte für das MIO "Telemedizinisches Monitoring" grundsätzlich zu. Das MIO "Telemedizinisches Monitoring" nutzt unter anderem die KBV-Basismodule zu „Arzneimittel“ sowie zu „Allergie/Unverträglichkeit“. Es wird darauf hingewiesen, daß beide Module sehr eng an der internationalen FHIR/HL7-Standard ausgerichtet sind und es ist derzeit nicht erprobt ist, wie gut diese Vorgaben auch im deutschen Gesundheitssystem genutzt werden können. Bei „Allergie/Unverträglichkeit“ kann beispielsweise nicht spezifiziert werden, wer eine Allergie festgestellt hat (Eigenangabe des Patienten, Angehörigen oder gesicherte ärztliche Diagnose). Auf der anderen Seite gibt es eine Unterscheidung zwischen aktiven, inaktiven und behobenen Allergien, die zur Verwirrung führen könnte. Auch das Basisprofil „Arzneimittel“ orientiert sich enger an den FHIR/HL7-Templates als an den in Deutschland bereits eingeführten Bundesmedikationsplan (BMP) bzw. elektronischem Medikationsplan (eMP). Abgrenzung der Bewertung Die Bundesärztekammer sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die Verknüpfung der medizinischen Inhalte zu Terminologiesystemen (SNOMED) oder Ressourcen (FHIR, Fast Healthcare Interoperability Resources) im Einzelnen zu überprüfen. Inwiefern die vorgeschlagenen Value Sets sinnvoll und praktikabel sind, wird sich erst bei Gebrauch dieser Listen zeigen. | Ihre Anmerkungen wurden gründlich geprüft. Vor kurzem wurde wird eine Basisstruktur für die Medikations-Informationen in Form eines KBV-Basis-Profils veröffentlicht, die unter anderem auch der Weiterentwicklung des Medikationsplans dienen soll. Hier werden wir separat auf die Bundesärztekammer zugehen und eine enge Kooperation anregen. Abweichungen können aufgrund des Zeitversatzes temporär vorkommen, wir sehen es jedoch als unser ausgesprochenes Ziel, die Informationen sukzessive zu harmonisieren, insbesondere aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und des Aufwands für die behandelnde Person. Eine von Ihnen dargestellte Erprobung ist uns ebenso wichtig. Wir werden uns auch zukünftig auf politischer Ebene dafür einsetzen. |