Menge von Elementen zu pflegerischen Informationen. Diese Gruppierungsebene ist im Informationsmodell zu Zwecken der Übersichtlichkeit vorhanden und spielt keine Rolle in der technischen Spezifikation.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten für den Überleitungsbogen eintragen (Daten eintragen)0...1R
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I

Untergeordnete Inhalte




Kommentierungen

    • Key

    • ULB1X0X0-157

    • Erstellt

    • 28.02.2022

    • Name

    • Janosch Kunczik

    • Organisation

    • Uniklinik RWTH Aachen

    • Zusammenfassung

    • Explizite Dokumentation über das Vorliegen eines Datensatzes

    • Beschreibung

    • Warum muss das Vorliegen:

      • eines Problems/einer Diagnose
      • eines Medizinprodukts
      • einer besonderen Ernährung
      • einer Medikation
        gesondert dokumentiert werden. Ist diese Information nicht implizit über das Vorhandensein der entsprechenden Einträge (Diagnosen, Medizinprodukte, Medikamente, Informationen zur Ernährung) gegeben?

    • Key

    • ULB1X0X0-156

    • Erstellt

    • 28.02.2022

    • Name

    • Janosch Kunczik

    • Organisation

    • Uniklinik RWTH Aachen

    • Zusammenfassung

    • Impfungen und Verordnungen

    • Beschreibung

    • Pflegeeinrichtungen halten in ihren Dokumentationssystemen ebenfalls Daten wie Impfungen und Verordnungen vor. Diese Daten sind sowohl aus pflegerischer als auch aus ärztlicher Sicht relevant. Ist sichergestellt, dass diese Daten auf anderem Wege in die ePA gelangen? Ansonsten wäre es gut, diese Daten ebenfalls mit dem Überleitungsbogen zu übertragen.

    • Key

    • ULB1X0X0-132

    • Erstellt

    • 28.02.2022

    • Name

    • Holger Dudel

    • Organisation

    • DGQ e.V.

    • Zusammenfassung

    • Gesetzlicher Auftrag, Praktikabilität für die Langzeitpflege

    • Beschreibung

    • § 341 Absatz 2 Nummer 10 sieht vor, dass die elektronische Patientenakte die Einstellung von Daten zur pflegerischen Versorgung ermöglicht. Bei der Auswahl der hierfür infrage kommenden Dokumente haben sich die Verbände und die mio42 GmbH nach eigenem Bekunden (<span class="nobr"><a href="https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=73138833" class="external-link" rel="nofollow">https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=73138833<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>, PIO Überleitungsbogen, Absatz 1) auf den Überleitungsbogen geeinigt. Der o.g. Gesetzestext sieht ausdrücklich die Berücksichtigung von Daten zur pflegerischen Versorgung nach dem elften Sozialgesetzbuch vor. Dort wurde mit dem zweiten Pflege-Stärkungs-Gesetz ein Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Der Bedarf an pflegerischer Versorgung in der Langzeitpflege (SGB XI) wird seither mittels eines Begutachtungsinstruments festgestellt, der einem Code-System entspricht und für mittlerweile über 4 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland verbindlich angewandt wird. Ergänzt um die Risikoeinschätzung der Strukturierten Informationssammlung (SIS) ergibt sich eine Versorgungsmatrix, die alle für eine kurzfristige pflegerische Versorgung bei der Überleitung aus der Klinik in die Langzeitpflege erforderlichen Daten enthält. – Auch umgekehrt liefern die Daten des Begutachtungsinstruments im Falle der Übernahme einer pflegebedürftigen Person aus der Langzeitpflege hinreichend die für die pflegerische Versorgung erforderlichen Informationen, die allenfalls durch medizinische Daten zu ergänzen sind.
      Das Code-System „Begutachtungsinstrument“ sollte als eigenständige Säule in die pflegerische Informationssammlung eingefügt werden. Für die Überleitung von und in die Langzeitpflege sollte die Konformität „M“ gelten, einzelne Items könnten mit „R“ versehen werden, wenn zum Beispiel das „Treppensteigen“ selbstständig möglich ist, kann die Beantwortung der Frage „Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs“ unbeantwortet bleiben, weil sich die Antwort logisch ergibt.

    • Key

    • ULB1X0X0-121

    • Erstellt

    • 25.02.2022

    • Name

    • Lars Treinat

    • Organisation

    • HÄVG AG / Deutscher Hausärzteverband e. V.

    • Zusammenfassung

    • Konformität der weitergehenden Informationen sollte geprüft werden

    • Beschreibung

    • Es sollte geprüft werden, ob im Falle der Angabe, dass Probleme, Risiken, Schmerzsymptomatik oder Informationen zu Ernährung, Funktionsbeurteilung, Medizinprodukten und/oder Allergien und Unverträglichkeiten vorliegen (siehe jeweils Werteliste „liegen vor“) keine weiteren Informationen angegeben werden brauchen oder ob es sinnvoller wäre, in diesem Fall die Angabe weiterer Informationen als benötigt zu kennzeichnen, d.h. mit KONFORMITÄT = „C“ (conditional) oder „R“ (required).

    • Key

    • ULB1X0X0-99

    • Erstellt

    • 24.02.2022

    • Name

    • Britta Gräfe

    • Organisation

    • bpa e.V.

    • Zusammenfassung

    • Stellungnahme zu der Kommentierungsphase des PIO Überleitungsbogen

    • Beschreibung

    • Der bpa verweist auf die veröffentlichte Stellungnahme zu der Kommentierungsphase des PIO Überleitungsbogen: <span class="nobr"><a href="https://www.bpa.de/Fachinformationen-Positionen.19.0.html?&no_cache=1&tx_bpadocumentlist_pi1%5Buid%5D=1537238" class="external-link" rel="nofollow">https://www.bpa.de/Fachinformationen-Positionen.19.0.html?&no_cache=1&tx_bpadocumentlist_pi1%5Buid%5D=1537238<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>

    • Key

    • ULB1X0X0-91

    • Erstellt

    • 21.02.2022

    • Name

    • Weißhaupt

    • Organisation

    • CTK Cottbus gGmbH

    • Zusammenfassung

    • Assessments

    • Beschreibung

    • Screening- und Assessmentinstrumente hinterlegen!