Hinweis
Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)?
Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.
Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).
Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).
Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:
- Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
- Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
- Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)
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PIO ÜBERLEITUNGSBOGEN
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) am 09. Juni 2021 wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. Dezember 2022 verpflichtet, die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zur pflegerischen Versorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 10 zu treffen. Dazu gehören Pflegedokumente wie z.B. der elektronische Überleitungsbogen, der ein rein pflegerisches Informationsobjekt ist, sowie der elektronische Wundbericht und der elektronische Hygienebericht, die beide professionsübergreifend sind. Der Herstellung des Benehmens mit den Bundesverbänden der Pflege nach § 355 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und deren enge Einbindung in den Prozess kommt in diesem Zusammenhang eine hohe Bedeutung zu. Bei der Auswahl der infrage kommenden Pflegedokumente hat sich die mio42 GmbH mit VertreterInnen der maßgeblichen Bundesverbände der Pflege auf die Bereitstellung des Überleitungsbogens als eines der am häufigsten verwendeten Dokumente verständigt. Darüber hinaus hat die mio42 GmbH die Anregung aus dem eingerichteten Pflegebeirat aufgegriffen und entschieden, dass für ein MIO der pflegerischen Versorgung der Begriff Pflege-Informationsobjekt (PIO) verwendet wird.
Der Überleitungsbogen ist somit das erste PIO im Rahmen der Pflegedokumentation für die ePA. Ähnlich dem Arztbrief dient der Überleitungsbogen in Verlegungs- oder Entlassungsszenarien als Dokument zur Weiterleitung pflege- und versorgungsrelevanter Informationen über die zu pflegende Person. Diese pflegerelevanten Daten müssen dabei in sämtlichen Pflegesettings (ambulant und stationär, Akut- und Langzeitpflege) austausch- und nutzbar sein, um eine Einschätzung des Pflege- bzw. Versorgungsbedarfs in der empfangenden Einrichtung zu ermöglichen. Dies gilt unabhängig von der Form der Versorgung oder Institution.
Der Überleitungsbogen bildet Bestandteile des Pflegeprozesses ab. Er ersetzt allerdings nicht die fundierte Informationssammlung oder Pflegeanamnese in der empfangenden Einrichtung und kann dadurch nur begrenzt Grundlage einer Maßnahmenplanung sein.
PIO-Relevanz
Mit der Umsetzung eines Überleitungsbogens wird ermöglicht, dass pflegerelevante Daten insbesondere für die nachbehandelnde Einrichtung / Person im Pflegekontext abrufbar und verwendbar sind und für die versicherte Person und - sofern entsprechende Berechtigungen für die ePA vorliegen - auch deren VertreterInnen jederzeit im Rahmen ihrer ePA-Anwendung einsehbar sind. Der digitale Überleitungsbogen kann zukünftig auch über eine KIM-Anwendung inklusive einer spezifischen Dienstkennung der nachversorgenden Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.
Verschiedene Institutionen verwenden zurzeit eine Vielzahl einrichtungsindividueller Formulare von diverser Dokumentationsanbieter. Dabei können pflege- und versorgungsrelevante Informationen zwar digital ausgetauscht, jedoch nicht ohne Weiteres von den verschiedenen Softwaresystemen verarbeitet werden. Nicht selten werden Papierformulare handschriftlich ausgefüllt. Es existiert kein bundesweit einheitlicher Überleitungsbogen für die Pflege.
Im Sinne einer sektorenübergreifenden Vernetzung leistet das PIO Überleitungsbogen für eine elektronisch unterstützte standardisierte Pflegeüberleitung einen sinnvollen Beitrag im Versorgungsalltag und generiert einen tatsächlichen Mehrwert für die Akteure in der Pflege.
Weitere Vorteile, die sich durch die Einführung des PIO Überleitungsbogen ergeben, sind:
- die Möglichkeit der Sicherstellung der Vollständigkeit aller notwendigen Informationen zur Vermeidung einer lücken- oder fehlerhaften Überleitung
- die Gewährleistng der Versorgungskontinuität im Versorgungsalltag
- Die Unterstützung und Entlastung Pflegender ohne Mehraufwand in der pflegerischen Versorgungsarbeit
- die Ermöglichung der automatisierten Datenübernahme aus der Routinedokumentation zur Vermeidung von unnötigem bürokratischen Mehraufwand
- die Steigerung der Versorgungsqualität
- die effiziente Speicherung sowie angemessene Analyse-und Auswertungsmöglichkeiten z. B. durch die Möglichkeit der Nutzung pflegerelevanter Daten für die Pflegeforschung und für das Pflegemanagement
- die Schaffung einer Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sämtlicher AkteurInnen in der Pflege
Durch die Einführung des PIO Überleitungsbogen ergibt sich neben den Vorteilen der Digitalisierung eine durch den Pflegebeirat kuratierte Sammlung von Informationen, die für eine Pflegeüberleitung relevant sind. Welche der im Kontext des PIO Überleitungsbogen größtenteils optional zu befüllenden Felder in den verschiedenen Überleitungssituationen verwendet werden, wird sicherlich sektorenspezifisch sein. Zuvor muss jedoch in den jeweiligen Einrichtungen der bereits vorhandene individuelle Überleitungsbogen durch die jeweiligen Softwarehersteller auf das PIO Überleitungsbogen gemappt (den entsprechenden Datenfeldern zugeordnet) und in der einrichtungsspezifischen Primärsoftware implementiert werden. Entsprechend ist auch eine unterschiedliche Darstellung des PIO Überleitungsbogen abhängig vom Sektor, auf den sich SoftwareherstellerInnen spezialisieren, möglich.
Wir können die Software-Hersteller der Pflegesysteme jedoch nicht zur Umsetzung des PIO Überleitungsbogen verpflichten. Um die Digitalisierung in der Pflege aber voranzutreiben, ist natürlich eine Zielvorstellung, dass die Software-Hersteller entsprechende Schnittstellen für das PIO Überleitungsbogen schaffen.
Übersicht
| Entwicklung | |||
|---|---|---|---|
| Kommentierung | 17.01.2022 - 28.02.2022 | Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse | |
| Benehmensherstellung | 05.08.2022 - 12.09.2022 | Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse | |
| Umsetzung | |||
| Festlegung | Dezember 2022 | Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben | |
| Gültigkeitsbeginn | Januar 2025 | ||
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