Die Diagnosensicherheit, d.h. wie sicher die Diagnose im Einzelfall zu werten ist, kann durch ein Zusatzkennzeichen unterschiedlich angegeben werden. Für Abrechnungszwecke in der ambulanten Versorgung muss obligatorisch ein Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit (A, G, V oder Z) angegeben werden, d. h. die Angabe ist obligatorisch. In der stationären Versorgung sind diese Zusatzkennzeichen für die Angabe der Diagnosensicherheit für Abrechnungszwecke dagegen nicht zulässig.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten eintragen | 0...1 | R |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_PS_Condition_Problem_ICD10.code.coding:ICD-10-GM.extension:Diagnosesicherheit
Beziehung: Spezialisierung von 5.3.3.5 Diagnosesicherheit
Wert: Code
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