Die Diagnosensicherheit, d.h. wie sicher die Diagnose im Einzelfall zu werten ist, kann durch ein Zusatzkennzeichen unterschiedlich angegeben werden. Für Abrechnungszwecke in der ambulanten Versorgung muss obligatorisch ein Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit (A, G, V oder Z) angegeben werden, d. h. die Angabe ist obligatorisch. In der stationären Versorgung sind diese Zusatzkennzeichen für die Angabe der Diagnosensicherheit für Abrechnungszwecke dagegen nicht zulässig.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten eintragen0...1R
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen

Rationale: Aus dem Informationsmodell Notfalldaten-Management (NFDM), Version 1.6.0, wird mit diesem Element abgebildet: NFD:Diagnosesicherheit

Beziehung: Spezialisierung von Diagnosesicherheit aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Code