Anwendung des digital gestützten Medikationsprozesses

Der digital gestützte Medikationsprozess entfaltet seine Wirkung vor allem bei der Arzneimittelanamnese, der Verordnung und Rezeptierung einer Medikation, der Abgabe einer Medikation und der Einnahme bzw. Anwendung einer Medikation

dgMP im gesamthaften Medikationsprozess

Der dgMP im gesamthaften Medikationsprozess

Anamnese

Im Zuge der Anamnese können die in der ePA gespeicherten relevanten Informationen gesichtet und berücksichtigt werden. Im Rahmen des dgMP bedeutet dies das Lesen und Prüfen einer elektronischen Medikationsliste und bei Anspruchsberechtigung nach §31a SGB V eines Medikationsplans inkl. AMTS-relevanter Zusatzinformationen. Darüber hinaus können natürlich weitere Dokumente, wie Krankenhaus-Entlassbriefe, Laborbefunde, Arztbriefe oder Ähnliches in der Anamnese berücksichtigt werden. Im Zuge der Entscheidungsfindung zu einer Arzneimitteltherapie können die Medikationsdaten in der ePA für eine AMTS-Prüfung genutzt werden.

Verordnung & ggf. Rezeptierung

Kommt es zu einer Entscheidung über eine Arzneimitteltherapie, so kann diese in der ePA dokumentiert werden. Dazu kann bei Anspruchsberechtigung ein Medikationsplan inkl. AMTS-relevanter Zusatzinformationen erstellt, aktualisiert und/oder kommentiert werden. Bei Bedarf kann ein Medikationsplan als Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) ausgedruckt werden. Dies ist z.B. erforderlich, wenn die Versicherten keine ePA-App nutzen oder zusätzlich zur Ansicht des Medikationsplans in der ePA-App einen ausgedruckten Medikationsplan wünschen.

Wird ein eRezept für ein Medikament ausgestellt, so wird dieses automatisch über den eRezept-Fachdienst in der ePA gespeichert. Die Daten des eRezepts werden automatisch genutzt, um sie in der elektronischen Medikationsliste zur Anzeige zu bringen. Bei der Erstellung eines neuen eRezeptes können softwareseitig die Rezeptinformationen auch für die Erstellung oder Aktualisierung von Medikationsplanzeilen genutzt werden (und andersherum), so dass für die Leistungserbringenden keine doppelten Prozesse stattfinden. 

Abgabe

Wird ein (e)Rezept in der Apotheke eingelöst, kann auch hier mit dem Stecken der eGK ein Behandlungskontext eröffnet werden. In der Apotheke können die relevanten Daten der versicherten Person in der ePA gesichtet und entsprechend vor der Abgabe einer rezeptierten Medikation oder der Beratung zu OTC-Medikation und Nahrungsergänzungsmitteln die elektronische Medikationsliste und ggf. bei Vorhandensein der elektronischen Medikationsplan inkl. AMTS-relevanten Zusatzinformationen angezeigt werden. Die Medikationsdaten in der ePA können in der Apotheke für eine AMTS-Prüfung und eine Medikationsanalyse genutzt werden. 

Die konkrete Abgabe einer Medikation wird im Rahmen des eRezept-Prozesses mittels Dispensierdatensatz dokumentiert. Dieser wird vom eRezept-Fachdienst automatisch in der ePA gespeichert. Die Dispensierdaten können (idealerweise unterstützt vom Apothekenverwaltungssystem) ebenfalls genutzt werden, um einen Medikationsplan zu aktualisieren. Außerdem kann bei Bedarf ein neuer Medikationsplan erstellt oder ein bereits vorhandener Medikationsplan kommentiert werden. Ebenfalls können in der Apotheke bei Bedarf AMTS-relevante Zusatzinformationen aktualisiert oder erstellt werden. Ein Medikationsplan inkl. AMTS-relevante Zusatzinformationen kann als BMP ausgedruckt werden.

Einnahme bzw. Anwendung

Zur Unterstützung der Einnahme bzw. Anwendung einer Medikation kann die versicherte Person bzw. deren Vertreter:in sich die elektronische Medikationsliste und ggf. den elektronischen Medikationsplan inkl. AMTS-relevanter Zusatzinformationen über ihre ePA-App anzeigen lassen. Zudem kann der Medikationsplan von den Leistungserbringenden als ausgedruckter BMP mitgegeben werden. Befindet sich eine Person in ambulanter oder stationärer Pflege, können die Medikationsdaten ebenfalls von der Pflege im Primärsystem angezeigt und bei Bedarf der Medikationsplan inkl. AMTS-relevanter Zusatzinformationen als BMP ausgedruckt werden.

→ Eine umfassende Beschreibung der jeweiligen Prozessschritte finden Sie im Prozessleitfaden


Der digital gestützte Medikationsprozess ersetzt nicht die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Versicherten. Vielmehr können der dgMP und die ePA im Allgemeinen entlang des Medikationsprozesses wertvolle Informationen zur Verfügung stellen, die in der direkten Kommunikation mit den Versicherten genutzt und ergänzt werden können. Ein Beratungsgespräch sowie die Aufklärung der Versicherten soll durch das dgMP nicht ersetzt werden. 

Die Informationen, die sowohl die eML als auch der eMP in der konkreten Versorgungssituation bieten können, sind von den Leistungserbringern selbstverständlich sinnvoll zu interpretieren und zu hinterfragen - so wie es aktuell in der Versorgung auch der Fall ist. Die eML und eMP bilden immer nur den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung ab. Zudem kann es sein, dass auf Wunsch der/s Versicherten eine Medikation nicht auf einem Medikationsplan erfasst ist. In einem solchen Fall sollte im Zuge des Beratungsgesprächs auf die Nachteile eines unvollständigen Medikationsplans hingewiesen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis der Versicherten, über einen übergreifenden Hinweis zumindest darauf hinzuweisen, dass es eine weitere potenziell AMTS-relevante Medikation gibt, die auf Wunsch des/r Patient:in nicht angegeben wurde. 


Anwendergruppen

Für das dgMP ergeben sich daraus folgende Aktionen, die von den einzelnen Anwendergruppen durchgeführt bzw. initiiert werden:



Zu den Anwendergruppen "Ärzt:innen ambulant" und "Ärzt:innen stationär" zählen alle Ärzt:innen, die in einem ambulanten bzw. stationären Setting tätig sind. Inbegriffen sind jeweils Hausärzt:innen, Zahnärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen.