Für Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe Glossar & Abkürzungsverzeichnis, Phase I.
Definition dgMP
Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) wird der erste Anwendungsfall in der ePA für alle sein. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Medikation der Versicherten zu schaffen und eine möglichst vollständige und zentrale Dokumentation medikationsbezogener Daten zu ermöglichen. Damit soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gestärkt werden.
"Unter dem Begriff digital gestützter Medikationsprozess versteht der Arbeitskreis „Analyse der Medikationsprozesse“ [ des Interop Councils, Anm. d. Verf. ] die Gesamtheit aller möglichen Teilprozesse des Medikationsprozesses, die ganz oder in Teilen mit strukturierten Daten elektronisch unterstützt werden." (aus: Positionspapier "Digital gestützte Medikationsprozesse" (Version 1.2, 24.11.2023), Arbeitskreis "Analyse der Medikationsprozesse", Interop Council, S.69, abgerufen am 15.02.2024 (09:30Uhr))
Artefakte, die dabei entstehen bzw. verwendet werden, sind die elektronische Medikationsliste (eML), der elektronische Medikationsplan (eMP bzw. MIO Medikationsplan) und die AMTS-relevanten Zusatzinformationen (AMTS-rZI).
Im Folgenden werden die gelisteten Szenarien als Teilprozesse des dgMP näher ausgeführt. Dabei bleiben einige Prozessschritte übergeordnet abgebildet. Ihre nähere Darstellung findet sich im Bereich Medikationsbezogene Grundprozesse, Phase I und ist jeweils am dargestellten Prozess verlinkt.
Kommentierungen
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EMP1X0X0-298
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Erstellt
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26.04.2024
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Name
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Yvonne Weber
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Organisation
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Connext GmbH / Finsoz e.V.
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Zusammenfassung
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Berücksichtigung eines Szenarios "Datenübernahme in das Primärsystem einer Pflegeeinrichtung/eines Pflegedienstes"
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Beschreibung
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Zusätzlich zur reinen Einsicht wie im Szenario "Lesen eines Medikationsplans durch eine/n berechtigte/n Anwender:in" beschrieben fehlt das Beispiel der Übernahme von Daten in ein Primärsystem (Pflegedokumentation), das (bisher und leider) nicht über schreibenden Zugriff auf die ePA verfügt.
Insbesondere bei stationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, aber auch im genannten Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes ist eine direkte Versorgung der Klienten anhand des eMP illusorisch –
Es muss auch zukünftig immer eine vollständige Hinterlegung des Medikationsplans im eigenen Primärsystem (Pflegedokumentation) erfolgen. In diesen Systemen wird die vollständige Medikation der Klienten strukturiert hinterlegt und u.a. zum Stellen der Medikamente und der Dokumentation der einzelnen Gaben aufbereitet. Dies umfasst auch die im eMP nicht berücksichtigten Fälle der BTMs und Selbstmedikation, sowie diejenigen Klienten, die nicht über einen Anspruch auf einen eMP verfügen.
Auch wenn die hierfür benötigten Datenstrukturen technisch mit denen zur Anzeige des eMP übereinstimmen, sollte ein entsprechendes fachliches Szenario explizit aufgenommen und in den Weiterentwicklungen berücksichtigt werden.
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Key
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EMP1X0X0-290
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Erstellt
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26.04.2024
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Name
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Ann Kathrin Strunz
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Organisation
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ABDA e. V.
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Zusammenfassung
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Szenarien des dgMP, Szenario "Prüfen eines Medikationsplans durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in", BPM P_Ärzt_inApo_Prüfen (final_pur).svg v.3: Kenntlich machen einer Prüfung
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Beschreibung
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Der letzte Task "Prüfung kenntlich machen" ist für Apotheken zum aktuellen Stand nicht akzeptabel. Dass Änderungen am Medikation im Kontext einer AMTS-Püfung durch die Apotheke dokumentiert werden und damit für andere LE nachvollziehbar werden, ist zu unterstützen. Dass eine "Prüfung" kenntlich gemacht wird, wäre nur dann für die Apotheke akzeptabel, wenn Inhalt und Umfang, insb. auf welche ABP welche Medikationsdaten verpflichtend zu prüfen sind, einer solchen Prüfung definiert sind.
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Key
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EMP1X0X0-288
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Erstellt
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26.04.2024
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Name
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Ann Kathrin Strunz
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Organisation
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ABDA e. V.
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Zusammenfassung
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Szenarien des dgMP, Szenario "Prüfen eines Medikationsplans durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in", Inhaltliches Verständnis des Szenarios
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Beschreibung
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1. Der Titel des hier beschriebenen Szenarios sollte für ein besseres Verständnis im Versorgungskontext (siehe auch übergeordneter Kommentar) umbenannt werden in "Prüfen der Gesamtmedikation durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in mit Erstellung bzw. Aktualisierung eines Medikationsplans", da sich die Prüfung nicht auf den Medikationsplan als solchen sondern auf die Medikation bezieht. Der Medikationsplan bzw. dessen Aktualisierung ist wiederum das Ergebnis dieser Prüfung
2. Weiterhin sollten die ersten beiden Absätze wie folgt ersetzt werden: In besonderen Betreuungsmodellen, z.B. im Medikationsmanagement werden umfassende AMTS-Prüfungen der Gesamtmedikation durchgeführt und sollten sowohl ärztlich als auch pharmazeutisch mit dem jeweiligen Schwerpunkt durchgeführt werden. Dies umfasst sowohl die medikationsbezogene Anamnese als auch die AMTS-Prüfung. Letztere kann unterschiedliche Ergebnisse zur Folge haben:
3. Die pharmazeutischen bzw. medizinischen Anteile bzw. Zuständigkeiten in einer AMTS-Prüfung über die Gesamtmedikation müssen zunächst noch definiert werden. Hierzu sollten die Arbeiten des im Positionspapier "Digital gestützter Medikationsprozess" geforderten Folgearbeitskreises "AMTS-Prüfung" abgewartet werden, zumal sich hiernach auch die Verantwortlichkeiten richten werden.
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Key
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EMP1X0X0-287
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Erstellt
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26.04.2024
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Name
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Ann Kathrin Strunz
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Organisation
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ABDA e. V.
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Zusammenfassung
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Szenarien des DGMP, Phase I: Übergeordneter Kommentar zum Verständnis der Szenarien
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Beschreibung
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Im Kontext einer Rezeptbelieferung oder der Abgabe eines OTC-Arzneimittels in Apotheken erfolgt eine AMTS-Prüfung des abzugebenden Arzneimittels gegen die übrige, bekannte Medikation und in Abhängigkeit von den situativ verfügbaren Daten. Dies bilden hier das 2. sowie 3. Szenario sowie die darin wiederum eingebetteten Grundprozesse zur Dispensierung entsprechend ab. Eine AMTS-Prüfung über die Gesamtmedikation, wie im 4. Szenario beschrieben, erfolgt hingegen ausschließlich im Rahmen von Medikationsanalysen bzw. in einem Medikationsmanagement und ist damit also nicht Teil der Routineversorgung.
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Key
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EMP1X0X0-285
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Erstellt
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26.04.2024
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Name
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Ann Kathrin Strunz
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Organisation
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ABDA e. V.
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Zusammenfassung
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Szenarien des dgMP, "Kommentierung eines Medikationsplans oder einzelner Instanzen durch eine/n Ärzt:in oder eine/n Apotheker:in" und BPMN dgMP-Ärzt_inApo_Kommentieren (final_pur).svg v.3, Startpunkt des Szenarios
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Beschreibung
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Der Bedarf zur Kommentierung eines Medikationsplans kann sich wiederum aus unterschiedlichen Situtationen heraus ergeben, z.B. im Kontext der Einsicht bzw. der Prüfung eines Medikationsplans. Entsprechend sollten hier noch Verlinkungen kenntlich gemacht zum Szenario "Prüfen eines Medikationsplans durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in" bzw. dem Grundprozess "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten". Der Startpunkt des BPMN sollte zudem kenntlich machen, dass Bedarf zur Kommentierung festgestellt wurde.
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Key
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EMP1X0X0-231
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Erstellt
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26.04.2024
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Name
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Ann Kathrin Strunz
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Organisation
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ABDA e. V.
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Zusammenfassung
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Szenarien des dgMP, Szenario "Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke", Dispensierdaten OTC
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Beschreibung
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Dispensierdaten zu OTC-Arzneimitteln stehen über eRx-FD nur zur Verfügung bzw. können automatisch in die eML geschrieben werden, wenn ein eRezept vorliegt (akutell als Selbstzahler-eRezpt). Entsprechend sollte der erste Satz der Anmerkung lauten: "Sofern ein eRezept vorlag, werden die Dispensierdaten in der eML in der ePA gespeichert." In Hinblick auf den eMP sollten OTC-Arzneimittel unabhängig ob auf Arztempfehlung oder nach Beratung durch die Apotheke angewendet, nur dann in den eMP aufgenommen werden, wenn sie AMTS-relevant sind, um den Medikationsplan für Patient*innen nicht zu überfrachten bzw. um zu vermeiden, dass wichtige Informationen bei der Arzneimittelanwendung übersehen werden.
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Key
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EMP1X0X0-181
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Erstellt
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25.04.2024
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Name
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Constanze Pappert
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Organisation
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Bundesverband Gesundheits-IT - bvitg e.V.
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Zusammenfassung
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Fragen zu Angaben der Medikation
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Beschreibung
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Wie werden folgende Fälle in der ePA + eMP geregelt?
a) Ein Patient wird aus dem Krankenhaus entlassen und erhält ein Medikament. Damit hat er Anspruch auf einen eMP in der ePA 3.0 (Rahmenvertrag Entlassmanagement, §7 Abs. 3, Satz 3). Nun geht der Patient zu seinem Hausarzt. Dieser verschreibt ihm evtl. noch ein weiteres Medikament. Da es sich dann um eine ambulante Versorgung handelt, hat der Patient keinen Anspruch mehr auf einen eMP in der ePA. Muss der vorhandene eMP mit einem Medikament gelöscht oder muss der eMP durch den Arzt weitergepflegt werden, auch wenn ein Patient nur 2 dauerhaft einzunehmende Medikament hat?
b) Ein Patient nimmt aktuell drei, durch den Hausarzt verordnete Medikamente dauerhaft ein. Durch eine Medikamentenanpassung entfällt ein Medikament. Da der Patient nun nur noch zwei Medikamente einnimmt, hat er keinen Anspruch mehr auf einen eMP in der ePA 3.0. Muss hier der eMP aus der ePA gelöscht werden?
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Key
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EMP1X0X0-163
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Erstellt
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25.04.2024
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Name
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Dr. Peter Geibel
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Organisation
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DKG
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Zusammenfassung
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Prozessdiagramm Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:inpasst nicht für Krankenhäuser
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Beschreibung
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Das Prozessdiagramm ist auf den niedergelassenen Bereich zugeschnitten.
Im Krankenhaus werden Patienten häufig auch behandelt, z.B. im Rahmen operativer Eingriffe. Insofern wird im Krankenhaus, wie tw. auch im niedergelassenen Bereich, nicht nur „Diagnostik“ durchgeführt, sondern Medikamentenbedarfe ergeben sich auch aus der durchgeführten Behandlung. Bitte das Diagramm als nur für den niedergelassenen Bereich geltend kennzeichnen oder entsprechend erweitern.
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Key
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EMP1X0X0-156
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Erstellt
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25.04.2024
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Name
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Hanna Pfenning
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Organisation
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HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG
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Zusammenfassung
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Ausdruck eMP übergangsweise mit QR-Code
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Beschreibung
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Hallo liebes dgMP-Team,
in der Übergangsphase werden ggf. nicht alle Primärsysteme direkt das dgMP anbieten, bzw. die Verbreitung zunächst noch gering sein.
Für diese Fälle wäre es wichtig, dass ein Ausdruck des eMPs (zB für die Patient:innen, die keine ePA-App nutzen) für eine Übergangszeit den bereits etablierten QR-Code enthält.
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Key
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EMP1X0X0-155
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Erstellt
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25.04.2024
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Name
-
Hanna Pfenning
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Organisation
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HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG
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Zusammenfassung
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Migrationsweg BMP
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Beschreibung
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Hallo liebes dgMP-Team,
in ambulanten Praxen kommen Patienten mit einem BMP an, zu dem es im PVS der Praxis keine Informationen gibt. Diese BMPs müssen perspektivisch alle in einen eMP umgewandelt werden. Eine technische Unterstützung ist in der Spezifikation des MIOs nirgends beschrieben.
Wir bitten daher darum, auch hier einen Migrationsweg zu beschreiben, an den sich die Primärsystemanbieter halten müssen und der sicherstellt, dass die Migration weitestgehend automatisiert erfolgt.
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Key
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EMP1X0X0-154
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Erstellt
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25.04.2024
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Name
-
Hanna Pfenning
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Organisation
-
HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG
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Zusammenfassung
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Migrationsweg eGK
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Beschreibung
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Hallo liebes dgMP-Team,
Zum Start des MIOs werden auf der eGK gespeicherte eMPs in das dgMP überführt werden müssen. Dies geschieht in der Leistungserbringerumgebung und darf dort keinen Zusatzaufwand auslösen.
Wir bitten daher darum, einen Migrationsweg zu beschreiben, an den sich die Primärsystemanbieter halten müssen und der sicherstellt, dass die Migration weitestgehend automatisiert erfolgt.
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Key
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EMP1X0X0-104
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Erstellt
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17.04.2024
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Name
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Mark Langguth
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Organisation
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Langguth.Digital
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Zusammenfassung
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Abgrenzung "Verordnung" und "Rezept" noch unklar
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Beschreibung
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Hallo liebes dgMP-Team,
in den Beschreibungen wird widerholt betont, dass eine Verordnung nicht zwingend ein Rezept auslösen muss. Es wird jedoch (soweit ich sehen konnte) weder in den beschreibenden Texten noch in den Diagrammen dargelegt, in welchen Fällen eine Verordnung nicht zu einem Rezept führt (vermutlich innerhalb der Klinik?) und wie in diesen Fällen die Verordnungsdaten fließen bzw. wo und wie die Verordnungsdaten (ohne Rezept) erfasst und gespeichert werden.
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