Für Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe Glossar & Abkürzungsverzeichnis, Phase I.



Definition dgMP

Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) wird der erste Anwendungsfall in der ePA für alle sein. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Medikation der Versicherten zu schaffen und eine möglichst vollständige und zentrale Dokumentation medikationsbezogener Daten zu ermöglichen. Damit soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gestärkt werden.

"Unter dem Begriff digital gestützter Medikationsprozess versteht der Arbeitskreis „Analyse der Medikationsprozesse“ [ des Interop Councils, Anm. d. Verf. ] die Gesamtheit aller möglichen Teilprozesse des Medikationsprozesses, die ganz oder in Teilen mit strukturierten Daten elektronisch unterstützt werden." (aus: Positionspapier "Digital gestützte Medikationsprozesse" (Version 1.2, 24.11.2023), Arbeitskreis "Analyse der Medikationsprozesse", Interop Council, S.69, abgerufen am 15.02.2024 (09:30Uhr))

Artefakte, die dabei entstehen bzw. verwendet werden, sind die elektronische Medikationsliste (eML), der elektronische Medikationsplan (eMP bzw. MIO Medikationsplan) und die AMTS-relevanten Zusatzinformationen (AMTS-rZI).

Im Folgenden werden die gelisteten Szenarien als Teilprozesse des dgMP näher ausgeführt. Dabei bleiben einige Prozessschritte übergeordnet abgebildet. Ihre nähere Darstellung findet sich im Bereich Medikationsbezogene Grundprozesse, Phase I und ist jeweils am dargestellten Prozess verlinkt.



Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in"


Die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation sowie die Dokumentation der Therapieentscheidung stellen einen wesentlichen Aspekt des dgMP dar. Der hier dargestellte Prozess ist übergreifend für alle Sektoren dargestellt, ist im Wesentlichen also unabhängig vom ärztlichen Arbeitsort (z.B. ambulant oder stationär). Dabei kann es verschiedene Zugangswege zum Szenario geben. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend.

  1. Der/Die Patient:in stellt sich selbstständig (ggf. mit Begleitung) in der ärztlichen Praxis vor.
  2. Der/Die Patient:in übermittelt eine Rezeptanforderung an die ärztliche Praxis, zum Beispiel via Praxis-Website, E-Mail oder Telefon.
  3. Es besteht ein Behandlungsvertrag für eine/n pflegebedürftige/n Patient:in, in dessen Rahmen ein Pflegedienst und / oder Pflegeheim eine Rezeptanforderung an die ärztliche Praxis stellt, entweder vor Ort (Vorlegen der eGK) oder auf anderem Wege (zum Beispiel via Praxis-Website, E-Mail oder Telefon).
  4. Ein/e patientenseitig Bevollmächtigte:r stellt eine Rezeptanforderung an die ärztliche Praxis; entweder vor Ort (Vorlegen der eGK) oder auf anderem Wege (zum Beispiel via Praxis-Website, E-Mail oder Telefon).
  5. Im Rahmen eines Haus- oder Pflegeheimbesuchs ergibt sich ein medikamentöser Verordnungsbedarf.

Nach der administrativen Aufnahme (ambulant / stationär) des/r Patient:in durch ärztliches Assistenzpersonal inklusive Klärung des ePA-Zugriffs findet zunächst die ärztliche Anamnese statt, gefolgt von der Diagnostik und Diagnosestellung, welche einen unbestimmten Zeitraum andauern kann. Wird hierdurch ein Medikationsbedarf festgestellt, folgt eine ärztliche Auswahl der Medikation unter Berücksichtigung aller medikationsrelevanten Daten. Sobald eine Verordnung stattgefunden hat, wird die Therapieentscheidung in der ePA dokumentiert und ggfs. die Verordnung rezeptiert*. Nach ärztlichem Ermessen und bei entsprechender Delegationsfähigkeit kann das (e)Rezept durch ärztliches Assistenzpersonal vorbereitet werden.

*Anmerkung: Dabei werden die Verordnungsdaten automatisch an den eRezept-Fachdienst übermittelt und von diesem in die eML übertragen. Näheres hierzu findet sich im Grundprozess "Erstellung eRezept".

Grundsätzlich gilt dabei, dass die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können. So kann zum Beispiel bereits während der Anamnese und der dabei durchgeführten Sichtung der Medikation eine AMTS-relevante Fehlmedikation auffallen und bereits zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung zur Medikationsänderung und damit beispielsweise zur Neuverordnung fallen. Prozesslogisch hat hier jedoch trotzdem eine Diagnose- & Indikationsstellung bzw. Medikationsentscheidung stattgefunden (Frage 'Ist die Medikation für den genannten Zweck und bei diesem/dieser Patient:in adäquat?' - In diesem Falle Antwort 'Nein'.), auch wenn diese Phase ggfs. nur wenige Sekunden andauert. Aus diesem Grunde ist im Prozess kein fixer Zeitraum für die einzelnen Prozessschritte angegeben, sie folgen jedoch immer aufeinander. 

Wichtig für das Verständnis ist weiterhin, dass Verordnung & Verschreibung (also die Rezeptierung einer Verordnung) getrennte inhaltliche Schritte sind, da nicht jede Verordnung zwangsläufig auch eine Rezeptierung nach sich zieht

Abschließend gilt festzuhalten, dass ein Kernpunkt im digital gestützten Medikationsprozess - wie bereits im Namen enthalten - die digitale Unterstützung der Prozessschritte durch das Primärsystem ist. Die Medikationsdaten sollen also für die diversen Verwendungszwecke "wiederverwendet" werden können, wie es bereits jetzt schon in einigen Primärsystemen möglich ist. Wird also zum Beispiel eine Verordnung im Medikationsplan angepasst, kann das Primärsystem die eingegebenen Daten im nächsten Schritt auch für die Befüllung des Rezeptes - egal ob (e)Rezept, Privatrezept oder andere Rezeptart - verwenden. Dies kann natürlich auch umgekehrt stattfinden, wobei der Medikationsplan einen höheren Strukturierungsgrad mit mehr Informationen benötigt als ein Rezept. Eine Mehrfacheingabe derselben Daten entfällt somit und die Prozessschritte profitieren voneinander.



Prozessdarstellung in BPMN

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Legende

  • blau: Verwaltungs-Task
  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses
  • orange: Zwischenereignis/-prozess, welches/r einen nicht näher definierten Zeitraum einnehmen kann

Szenario "Dispensierung einer rezeptierten Medikation in der Apotheke"

Wurde dem/der Patient:in eine Medikation verordnet und verschrieben, muss das Rezept in einer Apotheke dispensiert, also eingelöst und die Medikation ausgegeben werden. Dabei kann das Rezept digital (eRezept) oder analog vorliegen. 

Zunächst wird das Rezept durch die Apotheke in Empfang genommen. Bei einem analogen Rezept wird dieses wie gewohnt übergeben. Bei einem eRezept gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Der/die Patient:in oder ein/e Bevollmächtigte:r weist das eRezept per App der Apotheke zu.
  2. Der/die Patient:in oder ein/e Bevollmächtigte:r (inkl. Pflegedienst) hat den eRezept-Token als Ausdruck von der verordnenden LEI erhalten und übergibt diesen.
  3. Der/die Patient:in oder ein/e Bevollmächtigte:r (inkl. Pflegedienst) steckt die eGK in der Apotheke ein (nur gesetzlich Versicherte).
  4. Es besteht ein Behandlungsvertrag für eine/n pflegebedürftige/n Patient:in, in dessen Rahmen eine verordnende LEI das eRezept an den Pflegedienst und / oder das Pflegeheim übermittelt hat (zum Beispiel via KIM), welcher/welches das eRezept an die Apotheke übermittelt (ebenfalls via KIM oder als ausgedruckter Token).

Als Nächstes wird der ePA-Zugriff sowie der Zugriff auf die Stammkundenkartei geprüft. Näheres hierzu findet sich in den entsprechenden Basisprozessen. 

Im nächsten Schritt erfolgt die Dispensierung der Medikation basierend auf den Angaben im (e)Rezept.

Anmerkung: Dabei werden die Dispensierdaten automatisch an den eRezept-Fachdienst übermittelt und von diesem in die eML übertragen. Näheres hierzu findet sich im Grundprozess "Dispensierung Medikation".

Abschließend erfolgt - soweit erforderlich und möglich* - die Aktualisierung des Medikationsplan und/oder andere medikationsrelevante Daten, wie zum Beispiel die AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Dabei können die zuvor erzeugten Dispensierdaten vom Primärsystem weiterverwendet werden, sodass eine doppelte Eingabe entfällt.

*Anmerkung: Ob eine lokale Aktualisierung und Speicherung der medikationsrelevanten Daten möglich ist, hängt dabei von dem Vorhandensein einer Stammkundenkartei ab. Die Aktualisierung und Speicherung in der ePA ist nur möglich, wenn eine Zugriffsberechtigung vorliegt, ein Zugriff technisch möglich und eine Speicherung gewünscht ist. Näheres hierzu findet sich in den jeweiligen Grund- und Basisprozessen.



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Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses

Szenario "Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke"


Kommt ein/e Patient:in bzw. ein/e Kund:in oder sein/e Bevollmächtigte:r mit Beratungsbedarf und/oder dem Wunsch nach einer OTC-Medikation in die Apotheke, wird in der Regel zunächst der ePA-Zugriff sowie der Zugriff auf die Stammkundenkartei geprüft. Näheres hierzu findet sich in den entsprechenden Basisprozessen. 

Anschließend erfolgt die Entscheidung für eine (oder mehrere) OTC-Medikation(en) sowie deren Dispensierung an den/die Patient:in bzw. Kund:in.

Anmerkung: Dabei werden die Dispensierdaten in der ePA gespeichert. Die Speicherung ist nur möglich, wenn eine Zugriffsberechtigung vorliegt, ein Zugriff technisch möglich und eine Speicherung gewünscht ist. Näheres hierzu findet sich im Grundprozess "OTC-Entscheidung & Dispensierung". 

Abschließend erfolgt - soweit erforderlich und möglich* - die Aktualisierung des Medikationsplan und/oder anderer medikationsrelevanter Daten, wie zum Beispiel der AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Dabei können die Warenwirtschaftsdaten vom Primärsystem weiterverwendet werden, sodass eine doppelte Eingabe entfällt. 

*Anmerkung: Ob eine lokale Aktualisierung und Speicherung der medikationsrelevanten Daten möglich ist, hängt dabei von dem Vorhandensein einer Stammkundenkartei ab. Die Aktualisierung und Speicherung in der ePA ist nur möglich, wenn eine Zugriffsberechtigung vorliegt und ein Zugriff technisch möglich und eine Speicherung gewünscht ist. Näheres hierzu findet sich in den jeweiligen Grund- und Basisprozessen.



Prozessdarstellung in BPMN

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  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses

Szenario "Prüfen eines Medikationsplans durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in"


Die regelmäßige gesamthafte Prüfung des Medikationsplans auf Kongruenz, korrekte Indikation, Angemessenheit, Interaktionen und weitere AMTS-Aspekte ist ein wichtiger Bestandteil des Medikationsmanagements und sollte sowohl ärztlich als auch pharmazeutisch mit dem jeweiligen Schwerpunkt durchgeführt werden. 

Im ärztlichen Kontakt wird zunächst die administrative Aufnahme (ambulant / stationär) des/der Patient:in durchgeführt. In der Apotheke werden der ePA-Zugriff sowie der Zugriff auf die Stammkundenkartei geprüft. Näheres hierzu findet sich in den entsprechenden Basisprozessen. Nach der medikationsbezogenen Anamnese kommt es zur gesamthaften AMTS-Prüfung, welche unterschiedliche Ergebnisse zur Folge haben kann:

1) Es gibt keine Arzneimittelbezogenen Probleme (ABP). 

2) Es gibt ABP, diese sind jedoch nicht relevant und bedürfen keiner Änderung der Medikation.

3) Es gibt ABP, welche ohne Änderung der Verordnung, d.h. im pharmazeutischen Bereich selbstständig ohne ärztliche Intervention korrigierbar sind. Die medikationsrelevanten Daten werden entsprechend korrigiert (aktualisiert).

4) Es gibt ABP, welche eine Korrektur der Verordnung benötigen.

a) Der/Die Apotheker:in kommunizieren die ABP, bzw. den Korrekturbedarf an den/die Patient:in bzw. an die verordnenden LEI. Die Prüfung wird somit abgebrochen.

b) Der/Die Ärzt:in setzt die fehlerhafte Medikation ab und löst bei Bedarf eine neue Verordnung aus. Im Anschluss muss die Aktualisierung der medikationsrelevanten Daten sowie ggfs. eine (e)Rezept-Ausstellung erfolgen.

Im Fall 4a kann das Ergebnis der Prüfung zur kommunikativen Unterstützung zwar im Kommentarbereich des Medikationsplans festgehalten werden. Es kann jedoch technisch keine erfolgreiche Prüfung markiert werden, da diese eine Verifizierung (fachliche Abnahme) der Medikationsplaninhalte und eine Verantwortungsübernahme beinhaltet. In allen anderen Fällen kann die Prüfung gegenüber Dritten durch entsprechende Aktualisierung der Herkunftsinformationen kenntlich gemacht werden (Rolle: Verifier, siehe Informationsmodell). Ggfs. kann auch ein übergreifender Hinweis, in dem das Ergebnis der Prüfung festgehalten wird, verfasst werden.

Obige Beschreibung zeigt den Versorgungsprozess für eine eigenständig durchgeführte Prüfung auf. Grundsätzlich kann sich die Prüfung auch an andere Prozesse des dgMP anschließen, z.B. nach einer Neuverordnung oder einer Medikamentendispensierung (rezeptierte oder OTC-Medikation) in der Apotheke. 

Anmerkung: Zu dem Unterschied zwischen der hier beschriebenen gesamthaften (AMTS-)Prüfung des Medikationsplans und der in den anderen Prozessdarstellungen aufgeführten AMTS-Prüfungen (im Rahmen einer Neuverordnung oder Dispensierung) siehe Glossar.



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen


Legende

  • blau: Verwaltungs-Task
  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses

Szenario "Kommentierung eines Medikationsplans oder einzelner Instanzen durch eine/n Ärzt:in oder eine/n Apotheker:in"


Möchte ein/e Ärzt:in oder ein/e Apotheker:in eine ergänzende, nicht als Instanz kodierbare, medikationsbezogene Information im Medikationsplan festhalten, ist dies über die Kommentierung einer einzelnen Instanz oder über die Erfassung eines medikationsplanübergreifenden Hinweises möglich. 

Kommentare können sich zum Beispiel auf AMTS-Hinweise beziehen oder auf andere, nicht im Medikationsplan erfasste Medikationen hinweisen (z.B. Insulin- oder Chemotherapiepläne).


Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine

Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses

Szenario "Lesen eines Medikationsplans durch eine/n berechtigte/n Anwender:in"


Mehrere Anwendungsfälle benötigen einen rein lesenden Zugriff auf den Medikationsplan. Hierbei wird dieser ggfs. gemeinsam mit den AMTS-relevanten Zusatzinformationen abgerufen, angezeigt und gelesen.

Anwendungsfälle können sein:

  • Patient:in will Medikamente einnehmen oder deren Einnahme planen.
  • Ambulanter Pflegedienst möchte Medikamente stellen und/oder verabreichen oder dieses planen.
  • Therapeut:in möchte einsehen, welche Medikamente eingenommen werden (z.B. Physiotherapeut:in zur Beurteilung von Schmerzzuständen (ausreichende Analgesie?) oder Funktionsstörungen (Nebenwirkung?)).
  • Die behandelnde Person benötigt die Medikationsinformation für ihre Anamnese.



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses



Kommentierungen

    • Key

    • EMP1X0X0-298

    • Erstellt

    • 26.04.2024

    • Name

    • Yvonne Weber

    • Organisation

    • Connext GmbH / Finsoz e.V.

    • Zusammenfassung

    • Berücksichtigung eines Szenarios "Datenübernahme in das Primärsystem einer Pflegeeinrichtung/eines Pflegedienstes"

    • Beschreibung

    • Zusätzlich zur reinen Einsicht wie im Szenario "Lesen eines Medikationsplans durch eine/n berechtigte/n Anwender:in" beschrieben fehlt das Beispiel der Übernahme von Daten in ein Primärsystem (Pflegedokumentation), das (bisher und leider) nicht über schreibenden Zugriff auf die ePA verfügt.
      Insbesondere bei stationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, aber auch im genannten Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes ist eine direkte Versorgung der Klienten anhand des eMP illusorisch –
      Es muss auch zukünftig immer eine vollständige Hinterlegung des Medikationsplans im eigenen Primärsystem (Pflegedokumentation) erfolgen. In diesen Systemen wird die vollständige Medikation der Klienten strukturiert hinterlegt und u.a. zum Stellen der Medikamente und der Dokumentation der einzelnen Gaben aufbereitet. Dies umfasst auch die im eMP nicht berücksichtigten Fälle der BTMs und Selbstmedikation, sowie diejenigen Klienten, die nicht über einen Anspruch auf einen eMP verfügen.
      Auch wenn die hierfür benötigten Datenstrukturen technisch mit denen zur Anzeige des eMP übereinstimmen, sollte ein entsprechendes fachliches Szenario explizit aufgenommen und in den Weiterentwicklungen berücksichtigt werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-290

    • Erstellt

    • 26.04.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Szenarien des dgMP, Szenario "Prüfen eines Medikationsplans durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in", BPM P_Ärzt_inApo_Prüfen (final_pur).svg v.3: Kenntlich machen einer Prüfung

    • Beschreibung

    • Der letzte Task "Prüfung kenntlich machen" ist für Apotheken zum aktuellen Stand nicht akzeptabel. Dass Änderungen am Medikation im Kontext einer AMTS-Püfung durch die Apotheke dokumentiert werden und damit für andere LE nachvollziehbar werden, ist zu unterstützen. Dass eine "Prüfung" kenntlich gemacht wird, wäre nur dann für die Apotheke akzeptabel, wenn Inhalt und Umfang, insb. auf welche ABP welche Medikationsdaten verpflichtend zu prüfen sind, einer solchen Prüfung definiert sind.

    • Key

    • EMP1X0X0-288

    • Erstellt

    • 26.04.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Szenarien des dgMP, Szenario "Prüfen eines Medikationsplans durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in", Inhaltliches Verständnis des Szenarios

    • Beschreibung

    • 1. Der Titel des hier beschriebenen Szenarios sollte für ein besseres Verständnis im Versorgungskontext (siehe auch übergeordneter Kommentar) umbenannt werden in "Prüfen der Gesamtmedikation durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in mit Erstellung bzw. Aktualisierung eines Medikationsplans", da sich die Prüfung nicht auf den Medikationsplan als solchen sondern auf die Medikation bezieht. Der Medikationsplan bzw. dessen Aktualisierung ist wiederum das Ergebnis dieser Prüfung
      2. Weiterhin sollten die ersten beiden Absätze wie folgt ersetzt werden: In besonderen Betreuungsmodellen, z.B. im Medikationsmanagement werden umfassende AMTS-Prüfungen der Gesamtmedikation durchgeführt und sollten sowohl ärztlich als auch pharmazeutisch mit dem jeweiligen Schwerpunkt durchgeführt werden. Dies umfasst sowohl die medikationsbezogene Anamnese als auch die AMTS-Prüfung. Letztere kann unterschiedliche Ergebnisse zur Folge haben:
      3. Die pharmazeutischen bzw. medizinischen Anteile bzw. Zuständigkeiten in einer AMTS-Prüfung über die Gesamtmedikation müssen zunächst noch definiert werden. Hierzu sollten die Arbeiten des im Positionspapier "Digital gestützter Medikationsprozess" geforderten Folgearbeitskreises "AMTS-Prüfung" abgewartet werden, zumal sich hiernach auch die Verantwortlichkeiten richten werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-287

    • Erstellt

    • 26.04.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Szenarien des DGMP, Phase I: Übergeordneter Kommentar zum Verständnis der Szenarien

    • Beschreibung

    • Im Kontext einer Rezeptbelieferung oder der Abgabe eines OTC-Arzneimittels in Apotheken erfolgt eine AMTS-Prüfung des abzugebenden Arzneimittels gegen die übrige, bekannte Medikation und in Abhängigkeit von den situativ verfügbaren Daten. Dies bilden hier das 2. sowie 3. Szenario sowie die darin wiederum eingebetteten Grundprozesse zur Dispensierung entsprechend ab. Eine AMTS-Prüfung über die Gesamtmedikation, wie im 4. Szenario beschrieben, erfolgt hingegen ausschließlich im Rahmen von Medikationsanalysen bzw. in einem Medikationsmanagement und ist damit also nicht Teil der Routineversorgung.

    • Key

    • EMP1X0X0-285

    • Erstellt

    • 26.04.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Szenarien des dgMP, "Kommentierung eines Medikationsplans oder einzelner Instanzen durch eine/n Ärzt:in oder eine/n Apotheker:in" und BPMN dgMP-Ärzt_inApo_Kommentieren (final_pur).svg v.3, Startpunkt des Szenarios

    • Beschreibung

    • Der Bedarf zur Kommentierung eines Medikationsplans kann sich wiederum aus unterschiedlichen Situtationen heraus ergeben, z.B. im Kontext der Einsicht bzw. der Prüfung eines Medikationsplans. Entsprechend sollten hier noch Verlinkungen kenntlich gemacht zum Szenario "Prüfen eines Medikationsplans durch eine/n Ärztin oder eine/n Apotheker:in" bzw. dem Grundprozess "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten". Der Startpunkt des BPMN sollte zudem kenntlich machen, dass Bedarf zur Kommentierung festgestellt wurde.

    • Key

    • EMP1X0X0-231

    • Erstellt

    • 26.04.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Szenarien des dgMP, Szenario "Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke", Dispensierdaten OTC

    • Beschreibung

    • Dispensierdaten zu OTC-Arzneimitteln stehen über eRx-FD nur zur Verfügung bzw. können automatisch in die eML geschrieben werden, wenn ein eRezept vorliegt (akutell als Selbstzahler-eRezpt). Entsprechend sollte der erste Satz der Anmerkung lauten: "Sofern ein eRezept vorlag, werden die Dispensierdaten in der eML in der ePA gespeichert." In Hinblick auf den eMP sollten OTC-Arzneimittel unabhängig ob auf Arztempfehlung oder nach Beratung durch die Apotheke angewendet, nur dann in den eMP aufgenommen werden, wenn sie AMTS-relevant sind, um den Medikationsplan für Patient*innen nicht zu überfrachten bzw. um zu vermeiden, dass wichtige Informationen bei der Arzneimittelanwendung übersehen werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-181

    • Erstellt

    • 25.04.2024

    • Name

    • Constanze Pappert

    • Organisation

    • Bundesverband Gesundheits-IT - bvitg e.V.

    • Zusammenfassung

    • Fragen zu Angaben der Medikation

    • Beschreibung

    • Wie werden folgende Fälle in der ePA + eMP geregelt?

      a) Ein Patient wird aus dem Krankenhaus entlassen und erhält ein Medikament. Damit hat er Anspruch auf einen eMP in der ePA 3.0 (Rahmenvertrag Entlassmanagement, §7 Abs. 3, Satz 3). Nun geht der Patient zu seinem Hausarzt. Dieser verschreibt ihm evtl. noch ein weiteres Medikament. Da es sich dann um eine ambulante Versorgung handelt, hat der Patient keinen Anspruch mehr auf einen eMP in der ePA. Muss der vorhandene eMP mit einem Medikament gelöscht oder muss der eMP durch den Arzt weitergepflegt werden, auch wenn ein Patient nur 2 dauerhaft einzunehmende Medikament hat?

      b) Ein Patient nimmt aktuell drei, durch den Hausarzt verordnete Medikamente dauerhaft ein. Durch eine Medikamentenanpassung entfällt ein Medikament. Da der Patient nun nur noch zwei Medikamente einnimmt, hat er keinen Anspruch mehr auf einen eMP in der ePA 3.0. Muss hier der eMP aus der ePA gelöscht werden?

    • Key

    • EMP1X0X0-163

    • Erstellt

    • 25.04.2024

    • Name

    • Dr. Peter Geibel

    • Organisation

    • DKG

    • Zusammenfassung

    • Prozessdiagramm Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:inpasst nicht für Krankenhäuser

    • Beschreibung

    • Das Prozessdiagramm ist auf den niedergelassenen Bereich zugeschnitten.

      Im Krankenhaus werden Patienten häufig auch behandelt, z.B. im Rahmen operativer Eingriffe. Insofern wird im Krankenhaus, wie tw. auch im niedergelassenen Bereich, nicht nur „Diagnostik“ durchgeführt, sondern Medikamentenbedarfe ergeben sich auch aus der durchgeführten Behandlung. Bitte das Diagramm als nur für den niedergelassenen Bereich geltend kennzeichnen oder entsprechend erweitern.

    • Key

    • EMP1X0X0-156

    • Erstellt

    • 25.04.2024

    • Name

    • Hanna Pfenning

    • Organisation

    • HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG

    • Zusammenfassung

    • Ausdruck eMP übergangsweise mit QR-Code

    • Beschreibung

    • Hallo liebes dgMP-Team,
      in der Übergangsphase werden ggf. nicht alle Primärsysteme direkt das dgMP anbieten, bzw. die Verbreitung zunächst noch gering sein.
      Für diese Fälle wäre es wichtig, dass ein Ausdruck des eMPs (zB für die Patient:innen, die keine ePA-App nutzen) für eine Übergangszeit den bereits etablierten QR-Code enthält.

    • Key

    • EMP1X0X0-155

    • Erstellt

    • 25.04.2024

    • Name

    • Hanna Pfenning

    • Organisation

    • HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG

    • Zusammenfassung

    • Migrationsweg BMP

    • Beschreibung

    • Hallo liebes dgMP-Team,
      in ambulanten Praxen kommen Patienten mit einem BMP an, zu dem es im PVS der Praxis keine Informationen gibt. Diese BMPs müssen perspektivisch alle in einen eMP umgewandelt werden. Eine technische Unterstützung ist in der Spezifikation des MIOs nirgends beschrieben.
      Wir bitten daher darum, auch hier einen Migrationsweg zu beschreiben, an den sich die Primärsystemanbieter halten müssen und der sicherstellt, dass die Migration weitestgehend automatisiert erfolgt.

    • Key

    • EMP1X0X0-154

    • Erstellt

    • 25.04.2024

    • Name

    • Hanna Pfenning

    • Organisation

    • HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG

    • Zusammenfassung

    • Migrationsweg eGK

    • Beschreibung

    • Hallo liebes dgMP-Team,
      Zum Start des MIOs werden auf der eGK gespeicherte eMPs in das dgMP überführt werden müssen. Dies geschieht in der Leistungserbringerumgebung und darf dort keinen Zusatzaufwand auslösen.
      Wir bitten daher darum, einen Migrationsweg zu beschreiben, an den sich die Primärsystemanbieter halten müssen und der sicherstellt, dass die Migration weitestgehend automatisiert erfolgt.

    • Key

    • EMP1X0X0-104

    • Erstellt

    • 17.04.2024

    • Name

    • Mark Langguth

    • Organisation

    • Langguth.Digital

    • Zusammenfassung

    • Abgrenzung "Verordnung" und "Rezept" noch unklar

    • Beschreibung

    • Hallo liebes dgMP-Team,

      in den Beschreibungen wird widerholt betont, dass eine Verordnung nicht zwingend ein Rezept auslösen muss. Es wird jedoch (soweit ich sehen konnte) weder in den beschreibenden Texten noch in den Diagrammen dargelegt, in welchen Fällen eine Verordnung nicht zu einem Rezept führt (vermutlich innerhalb der Klinik?) und wie in diesen Fällen die Verordnungsdaten fließen bzw. wo und wie die Verordnungsdaten (ohne Rezept) erfasst und gespeichert werden.