Telemedizinisches Monitoring

Gemäß § 355 Absatz 2d Sozialgesetzbuch V (SGB V) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstmals bis zum 30. Juni 2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten zu treffen, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden. Die mio42 entwickelt in diesem Kontext ein medizinisches Informationsobjekt (MIO), welches die im telemedizinischen Monitoring verarbeiteten Daten als Zusammenfassungen zu Messwerten und Therapieverläufen beinhaltet. Mit dem MIO sollen die Zusammenfassungen entweder anlassbezogen oder in festzulegenden Intervallen in einem interoperablen Format zur Verfügung stehen und in der Regel von der primär behandelnden Ärztin oder dem primär behandelnden Arzt (PBA) bzw. einem telemedizinischen Zentrum (TMZ) in die elektronische Patientenakte (ePA) einer versicherten Person eingestellt werden.

MIO-Relevanz

In der erstmaligen Festlegung wird die Herzinsuffizienz als telemedizinisches Anwendungsszenario in der MIO-Entwicklung die Basis bilden. Ausschlaggebend dafür ist die G-BA-Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (PDF), die das telemedizinische Monitoring bei fortgeschrittener kongestiver Herzinsuffizienz (CHF) als ambulante GKV-Leistung eingeführt hat. Es ist zu erwarten, dass weitere Use Cases im telemedizinischen Kontext in perspektivischen Fortschreibungen relevant werden, sobald diese in die Regelversorgung aufgenommen wurden.

Für die Entwicklung des MIO nehmen wir folgende User Stories in den Fokus:

  • Als versicherte Person erhalte ich regelmäßig bzw. auf persönlichen Wunsch eine ausführliche Zusammenfassung zu meiner Herzinsuffizienz-Behandlung in meiner ePA-App, um wichtige Informationen zu meinem Gesundheitszustand einsehen zu können
  • Als versicherte Person habe ich die Möglichkeit, weiteren behandelnden Personen Zugriff auf meine Gesundheitsdaten zu gewähren, um eine unkomplizierte Weiterbehandlung im ambulanten und stationären Bereich zu ermöglichen
  • Als primär behandelnde/r ÄrztIn möchte ich bei der Verwendung des MIO möglichst viele Informationen aus der Primär- bzw. TMZ-Dokumentation verwenden, um einen Mehraufwand bei der Befüllung des MIO zu vermeiden
  • Als weiterbehandelnde Person möchte ich verständliche und standardisierte Informationen zum telemedizinischen Monitoring der versicherten Person erhalten, um diese einfach in mein PVS- bzw. KIS übernehmen und / oder als Sekundärdokumentation nutzen zu können

Überblick

Entwicklung
Kommentierung21.03.2022 - 04.04.2022Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse
Benehmensherstellung02.05.2022 - 30.05.2022Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse
Umsetzung
FestlegungJuni 2022Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
Gültigkeitsbeginn

April 2023