Die Spezifikation beinhaltet die technische Repräsentation des beschriebenen Informationsmodells und umfasst die Umsetzung des Informationsmodells in FHIR®, Phase II als auch Ausführungen zur Signatur, Phase II.

Der Inhalt der technischen Spezifikation wird nach der Benehmensherstellung durch den Vorstand der KBV festgelegt.

Anmerkungen während der Benehmensherstellung werden insbesondere darauf geprüft, ob diese Auswirkungen auf die technische Spezifikation und somit auf den Festlegungsinhalt des MIOs haben.