Anwendungsfall

Die Behandelnde Person Herr Schulz, ein Facharzt für Allgemeinmedizin, ruft die VOS ohne Aufrufkontext auf. Mit diesem Aufrufkontext wird die Behandelnde Person in die Lage versetzt, die VoS ohne Übergabe einer bestimmten Verordnungsfunktion aufzurufen.

Szenario 1: Nur Basis-Informationen werden übertragen

Beschreibung:

Der Arzt Ben Schulz, Facharzt für Allgemeinmedizin, ruft in seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) die Verordnungssoftware im StartUp-Kontext 1 auf.

Allgemein

In diesem Szenario sind lediglich die administrativen Kerninformationen enthalten (Arzt, Organisation, Device, Kontext), ohne medizinische oder pharmakologische Daten.

FHIR-Beispiel

example-ak1-aufruf-bundle-min

Szenario 2: Angabe MFA

Beschreibung:

In diesem Szenario haben wir zusätzlich zur behandelnde Person eine MFA, die bei der Verordnung unterstützt. Die Informationen für die MFA werden mit übertragen.

FHIR-Beispiel

example-ak1-aufruf-bundle-MFA

Szenario 3: Arzt in Weiterbildung (ohne LANR) mit verantwortlicher Person

Beschreibung:

Die behandelnde Person – Arzt in Weiterbildung – verfügt über keine LANR, ist jedoch als Arzt in Weiterbildung (Qualifikationstyp 03) korrekt dokumentiert.

Zur Sicherstellung der medizinischen Verantwortung wurde Prof. Dr. Monika Gräfin von Testärztin als verantwortliche Fachärztin (attester) angegeben. Diese besitzt eine gültige LANR (123456667) und erfüllt damit die KBV-Anforderungen vollständig.

FHIR-Beispiel

example-ak1-aufruf-bundle-MFA-verantwortliche-Person

Szenario 4: ASV-Fall

Beschreibung:

Es liegt ein ASV-Fall (Statuskennzeichen 01 oder 11) vor. Die ASV-Teamnummer wird über eine separate PractitionerRole-Instanz angegeben.

FHIR-Beispiel

example-ak1-aufruf-bundle-ASV



Kommentierungen

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