Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die notwendigen Dokumente als auch die zugehörigen KBV-Profile der neuen Version 2.2.0 der Verordnungssoftware-Schnittstelle für die Kommentierung zur Verfügung. Im Rahmen des Kommentierungsprozesses ist eine Prüfung und Kommentierung der Dokumente und KBV-Profile möglich. Die Kommentare können direkt mit dem Button „Kommentierung“ auf der entsprechenden Seite erfolgen. Dokumente und Anhänge können Sie zusätzlich per E-Mail an ITA@kbv.de senden.
Wesentliche Änderungen zur Vorversion (Changelog)
- Integration der deutschen Basisprofile von HL7 in der Version 1.5.2 (zur Verbesserung der Interoperabilität)
- Integration der KBV-Basis-Profile in der Version 1.7.0 (zur Verbesserung der Interoperabilität)
- Integration der eRP-Profile in der Version 1.4.0 (zur Verbesserung der Interoperabilität)
- Integration der FOR-Profile in der Version 1.2.0 (zur Verbesserung der Interoperabilität)
- Anpassungen bezüglich "Digital gestützter Medikationsprozess (dgMP)"
- Alle Anforderungen bzgl. der KBV-Zertifizierung wurden aus den Dokumenten entfernt.
Datum der Verbindlichkeitssetzung
Nach SGB V §372 Absatz 2, entscheidet das BMG "Über deren jeweilige verbindliche Festlegung für einen Bereich des Gesundheitswesens oder das gesamte Gesundheitswesen entscheidet gemäß § 385 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 385 Absatz 1 Satz 1."
Das endgültige Datum der Verbindlichkeitssetzung enscheidet dann das BMG
Zertifizierung
Nach SGB V §372 Absatz 3, sowie SGB V §387 Absatz 1 „führt das Kompetenzzentrum oder eine akkreditierte Stelle im Sinne von § 385 Absatz 8 eine Konformitätsbewertung auf die Übereinstimmung des Systems mit den geltenden Interoperabilitätsanforderungen durch.“
Für die Zertifizierung ist somit nun das KIG der gematik (https://www.ina.gematik.de/kig) zuständig. Bitte erfragen Sie dort das weitere Vorgehen.