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Die Behandelnde Person muss die VoS mit dem Aufrufkontext = 1 (ohne Aufrufkontext) jederzeit aus dem PVS aufrufen können. Mit diesem Aufrufkontext wird die Behandelnde Person in die Lage versetzt, die VoS ohne Übergabe einer bestimmten Verordnungsfunktion aufzurufen. Beispiel: Aufruf der VoS ohne eine bestimmte Funktion zu übergeben.


Aufrufkontext 01: ohne Aufrufkontext