Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 3 Nächste Version anzeigen »

Die Behandelnde Person muss die VoS mit dem Aufrufkontext = 3 (Wiederverordnung) jederzeit aus dem PVS aufrufen können. Diese Anforderung ermöglicht den direkten Aufruf der Verordnungsfunktion „Wiederverordnung“ mit den dazugehörigen Daten.

Beispiel: Die Behandelnde Person möchte eine Wiederverordnung für einen Patienten vornehmen.


Aufrufkontext 03: Wiederverordnung