Angaben zum Pflegegrad des/der Patienten/Patientin nach
Paragraph 15 Sozialgesetzbuch XI.
1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten für den Überleitungsbogen eintragen (Daten eintragen) | 1...2 | R |
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
---|---|---|
SectionPflegegrad | Bereich Pflegegrad | KBV_CS_MIO42_SECTIONCODES |
FHIR®-Mapping:
- KBV_PR_MIO_ULB_Composition.section:pflegegrad
- KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Care_Level