Hier finden Sie einen Überblick zu den eingegangenen Stellungnahmen und den Bewertungsergebnissen.

StellungnahmeAusführliche Antwort

Wir regen an, dass die Frage zur U5 und U6 etwas umformuliert wird:

bisher:
"Kann das Kind gut hören? (Kind reagiert auf laute und leise Schallreize, wendet den Kopf zur Schallquelle)"

Vorschlag:
"Haben Sie den Eindruck, dass das Kind gut hören kann? (Kind scheint auf laute und leise Schallreize zu reagieren und den Kopf zur Schallquelle zu wenden)"

Damit wird klargestellt, dass es durchaus Fälle schwerhörender Kleinkinder gibt, selbst mit primär unauffälligen Neugeborenenhörscreening, die im Rahmen einer onset-Schwerhörigkeit eben nur scheinbar auf Schallquellen reagieren; insbesondere bei lauten Ereignissen oder gleichzeitigen Bewegungen kann 

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der gesetzliche Auftrag sieht vor, das Papierdokument (Anlage 1 zur Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)) so exakt wie möglich abzubilden. Aus diesem Grund können inhaltliche Änderungen an der Fassung des U-Heftes leider nicht vorgenommen werden. Für den Inhalt und somit auch den Wortlaut ist der G-BA verantwortlich.
Durch die elektronische Form von Mutterpass und U-Heft wird möglicherweise eine Mischwelt entstehen, in der Teile des Dokumente als Papier, andere elektronisch vorliegen. Beim Impfpass wurden hierzu ja Überlegungen angestellt und in die Modellierung integriert. Gibt es entsprechende Überlegungen bei den vorliegenden Dokumenten?

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um eine freiwillige Anwendung. Daraus resultiert, dass es in der Versorgung voraussichtlich zu einer wie von Ihnen beschriebenen Mischwelt kommen kann. Der Umgang mit der digital-analogen Mischform des U-Heftes wird aktuell beraten. Ziel ist eine möglichst aufwandsarme Umsetzung für die betreffenden Personen. 

Für die wissenschaftliche Forschung sind derzeit die Daten für Aussagen über die Gesundheitsentwicklung von Kindern in Deutschland im Hinblick auf ihre Reliabilität und Trennschärfe nur schwer auswertbar.
Um diese Daten auch für die Forschung nutzen zu können, sollte ein Expertenkreis aus forschenden und klinisch tätigen Pädiatern eine Verbesserung hinsichtlich einer möglichen Standardisierung der Angaben erarbeiten.

Abgrenzung der Bewertung
Die Bundesärztekammer sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die Verknüpfung der medizinischen Inhalte zu Terminologiesystemen (SNOMED) oder Ressourcen (FHIR, Fast Healthcare Interoperability Resources) im Einzelnen zu überprüfen. Inwiefern die vorgeschlagenen Value Sets sinnvoll und praktikabel sind, wird sich erst bei Gebrauch dieser Listen zeigen. Daher empfiehlt die Bundesärztekammer MIOs entsprechend vorab ausreichend zu testen.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der G-BA ist für die Inhalte des U-Heftes verantwortlich (Anlage 1 zur Kinder-Richtlinie). Der gesetzliche Auftrag erstreckt sich auf die möglichst exakte Umsetzung dieser Vorlage. Die Codes können nur das gleiche Level an Genauigkeit abbilden wie im Papierdokument vorgesehen. Sollte ein Expertenkreis eine inhaltliche Änderung des U-Heftes vornehmen, deren Umsetzung vom G-BA beschlossen wird, so wird die elektronische Version des U-Heftes daran angepasst werden.

Die KBV kann aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen Auftrag zur Testung geben. Nichtsdestoweniger sollte die Praktikabilität einer spezifischen Umsetzung sinnvollerweise systemseitig, das heißt von Seiten der Software-Anbieter, vor einem flächendeckenden Rollout getestet werden.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und bitten um die Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

  • Harmonisierung von Konzepten
    Wie in den bereits abgestimmten MIO wird „CodeSystem“ verwendet, um die Begriffe aus dem zugrundeliegenden Papierdokument im Sinne der Wiedererkennung als „Display Names“ weiterzuverwenden. Diesen werden „ValueSets“ (aus CodeSystemen wie SNOMED CT und LOINC) zugeordnet. Dabei werden in unterschiedlichen MIOs unterschiedliche Displaynamen demselben Code zugeordnet (z.B. Körperlänge im U-Heft und Körpergröße im Mutterpass: LOINC-Code 8302-2). Langfristig sollte dies vereinheitlicht werden.
  • Befunde aus Anamnesen und Untersuchungen
    Für manifeste Diagnosen (als „Disorder“ gekennzeichnet) sollten zusätzlich ICD-10 Kodes unterlegt werden. Dies würde ebenfalls unterstützen, dass entsprechende Informationen aus der ePA langfristig auch vorbefüllt werden bzw. softwaretechnisch in die ePA integriert werden könnten.


Vielen Dank für Ihre Stellungnahme und die darin enthaltenen Hinweise. Die Bezeichnungen der einzelnen Abschnitte im Modell wurden aus dem Papierdokument übernommen, da der gesetzliche Auftrag ist, das Papierdokument so exakt wie möglich abzubilden. Für den Inhalt und somit auch den Wortlaut ist der G-BA verantwortlich. 

Um der von Ihnen beschriebenen Problematik zu begegnen und die semantische Verbindung zwischen zwei unterschiedlichen Bezeichnungen, die jedoch inhaltlich das Gleiche meinen, herzustellen, wurde für das von Ihnen genannte Beispiel bereits ein Basisprofil "Körperlänge/Körpergröße" veröffentlicht (s. 3. Körperlänge/Körpergröße) unter Verwendung eines SNOMED CT bzw. LOINC Codes. Sowohl im MIO Mutterpass als auch im MIO U-Heft wird dieses Basisprofil mit dem gleichen Code verwendet. 

Die Inhalte sind in jedem Fall mit SNOMED CT® codiert. Die Inhalte der Items im U-Heft sind nur zum Teil mit den vorgeschlagenen Katalogen codierbar - vor allem da es bei den dokumentierten Auffälligkeiten nicht per se bereits um abrechnungsrelevante Diagnosen handelt, sodass bei der Befüllung des U-Heftes nicht die gewünschte Aufwandsreduktion erreicht werden würden. Über die vollständige Abbildung der Codierung in SNOMED CT® ist eine IT-gestützte Befüllung des U-Heftes und damit die gewünschte Aufwandsreduzierung realisierbar.


Zu der MIO U-Heft werden wir in der Benehmensherstellung keine Kommentierung abgeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verband der MIO in der jetzigen Form zustimmt.

Wir erheben im Rahmen der Herstellung des Benehmens keine Einwände gegen das MIO U-Heft. Wir haben aber den Eindruck, das nicht alle Kommentare aus Phase I berücksichtgt wurden. Es ist positiv, dass das Kinderuntersuchungsheft in digitaler Form besser vor Verlust geschützt und die Verfügbarkeit erleichtert wird .

Vielen Dank für Ihren Hinweis. 

Wir prüfen alle in der Kommentierungsphase eingegangenen Kommentare. Nicht jeder Kommentar führt jedoch zu einer Spezifikationsänderung. Die eingegangenen Kommentare sowie die Ergebnisse der Prüfung sind in folgender Übersicht thematisch gebündelt dargestellt: Kommentierungsergebnisse

Die vorgeschlagenen MIO wurden zur Kenntnis genommen.


Der Ausschuss Prävention unterstützt die Stellungnahme und die Forderungen des Honorarausschusses. Außerdem weisen wir auf folgende Punkte hin:

  • Die elektronische Version des Impfpasses muss ebenso wie der jetzige papiergebundene Impfpass international verständlich sein. Dazu müssen die Felder nicht nur in deutscher, sondern mindestens auch in englischer und französischer Sprache beschriftet sein.

  • Die elektronische Version des Kinder-Untersuchungsheftes muss ohne zeitlichen Mehraufwand gegenüber der Papierversion ausfüllbar sein
  • Damit eine Doppeldokumentation vermieden wird, muss die elektronische Version mit allen gängigen Praxisverwaltungssystems kompatibel sein und die direkte Abspeicherung für die Praxis gleichzeitig mit der Dokumentation für die Patienteneltern erlauben
  • Wie in der Papierversion müssen Freihandeinträge möglich sein
  • Sollte es doch zu dem befürchteten Mehraufwand bei der Dokumentation kommen, muss der
    Honorarausschuss mitbeurteilen, welches Honorar dafür notwendig ist
  • Die elektronische Version soll eine Auswertemöglichkeit für eine Gesundheitsberichterstattung ermöglichen (zumindest für einfache Daten wie Länge, Gewicht, Kopfumfang, Impfstatus, Entwicklung normal/auffällig, etc.)
  • Die Eltern sollen das elektronische U-Heft als App auf dem Handy speichern, damit sie es immer dabei haben, wenn Sie beim Pädiater sind
  • Um all diese Fragen beurteilen zu können, muss es vor Einführung einen Prototypen zum Testen geben und nach dem Test noch Möglichkeiten zur Veränderung. Gibt es keine Testmöglichkeiten vor Einführung, darf der BVKJ das Projekt nicht unterstützen.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme.

Der Impfpass ist in der Version 1.0 festgelegt. Bei der nächsten Überarbeitung wird es wieder die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

Der gesetzliche Auftrag der KBV ist die semantische und syntaktische Definition der Inhalte für das MIO U-Heft entsprechend der Anlage 1 zur Kinder-Richtlinie des G-BA. Die Ausgestaltung der Funktionalitäten und damit auch des Workflows, obliegt den umsetzenden Primärsystemen. Grundsätzlich müssen alle Praxisverwaltungsysteme die MIOs umsetzen und die ÄrztIn in die Lage versetzen, das digitale U-Heft in die elektronische Patientenakte des Patienten zu laden. Das Ziel der MIOs ist die Schaffung von Interoperabilität - das heißt Datenaustausch unabhängig vom genutzten Primärsystem.

Das MIO U-Heft sieht entsprechend der Papiervorlage an den Stellen, wo Freihandeinträge möglich waren, auch in der elektronischen Version entsprechende Freitextfelder vor.

Die Vergütung der Befüllung der elektronischen Patientenakte wird mit dem GKV-SV verhandelt. Erste Gespräche zu diesem Thema laufen bereits. Auch der von Ihnen angesprochene Aspekt, wird in diesem Zuge mit betrachtet.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Nutzung der Inhalte der elektronischen Patientenakte für die Forschung möglich sein soll. Durch die Codierung der Inhalte mit SNOMED CT® und die erreichte Interoperabilität und Internationalität ist dafür eine Basis geschaffen.

Zur Nutzung der elektronischen Patientenakte benötigt der Patient ein sogenanntes Frontend des Versicherten (Versicherten-App) seiner Krankenkasse. Der Pädiater lädt die Daten jedoch direkt aus der ePA, falls die Eltern dem zustimmen in sein Primärsystem. Er kann die Einträge dann direkt dort einsehen.

Die KBV kann aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen Auftrag zur Testung geben. Nichtsdestoweniger sollte die Praktikabilität einer spezifischen Umsetzung sinnvollerweise systemseitig, das heißt von Seiten der Software-Anbieter, vor einem flächendeckenden Rollout getestet werden.



Ausschuss ÖGD

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist zwingend in die technische und rechtliche Anbindung mit Einsichts- und
Eintragsmöglichkeiten der hier vorgesehenen Dokumente "Impfpass" und "Kinderuntersuchungsheft" einzubeziehen.
Die gesetzlich verankerten Maßnahmen u.a. in den Kinder- und Jugendärztlichen und begutachtenden Diensten, sowie
dem Infektionsschutz müssen weiter umgesetzt und langfristig technisch erleichtert werden (z.B. Impfberatung und
Impfdurchführung, Begutachtungen, niedrigschwellige Angebote und aufsuchende Gesundheitshilfen, subsidiäre
Versorgung, Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen und weiterer Betreuung im Rahmen der Schulgesundheitspflege, kommunale und landesweite Gesundheitsberichterstattung)

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Einsichts- und Eintragsmöglichkeiten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch die gematik umgesetzt.