Nach erfolgreich abgeschlossener Kommentierung läuft jetzt die Phase der Benehmensherstellung vom 12. Oktober 2020 bis 06. November 2020. Eine Stellungnahme abgeben dürfen nur Organisationen, die im Rahmen der Benehmensherstellung zu beteiligen sind und einen Login von uns erhalten haben (siehe: Im Benehmensverfahren beteiligte Verbände). Auf dieser Seite sehen Sie alle bisher abgegebenen Stellungnahmen, sofern diese der Netiquette entsprechend und somit zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Nach der Bewertung werden wir die Ergebnisse unter Stellungnahmeergebnisse veröffentlichen.


    • Key

    • UH1X0-460

    • Erstellt

    • 06.11.2020

    • Organisation

    • Bitkom

    • Zusammenfassung

    • Stellungnahme

    • Beschreibung

    • Die vorgeschlagenen MIO wurden zur Kenntnis genommen.

    • Key

    • UH1X0-459

    • Erstellt

    • 06.11.2020

    • Organisation

    • ZVEI

    • Zusammenfassung

    • Keine Einwände gegen MIO U-Heft

    • Beschreibung

    • Wir erheben im Rahmen der Herstellung des Benehmens keine Einwände gegen das MIO U-Heft. Wir haben aber den Eindruck, das nicht alle Kommentare aus Phase I berücksichtgt wurden. Es ist positiv, dass das Kinderuntersuchungsheft in digitaler Form besser vor Verlust geschützt und die Verfügbarkeit erleichtert wird .

    • Key

    • UH1X0-458

    • Erstellt

    • 06.11.2020

    • Organisation

    • Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

    • Zusammenfassung

    • bvitg

    • Beschreibung

    • Zu der MIO U-Heft werden wir in der Benehmensherstellung keine Kommentierung abgeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verband der MIO in der jetzigen Form zustimmt.

    • Key

    • UH1X0-457

    • Erstellt

    • 05.11.2020

    • Organisation

    • BfArM

    • Zusammenfassung

    • Stellungnahme des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur MIO U-Heft

    • Beschreibung

    • Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und bitten um die Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

      Harmonisierung von Konzepten
      Wie in den bereits abgestimmten MIO wird „CodeSystem“ verwendet, um die Begriffe aus dem zugrundeliegenden Papierdokument im Sinne der Wiedererkennung als „Display Names“ weiterzuverwenden. Diesen werden „ValueSets“ (aus CodeSystemen wie SNOMED CT und LOINC) zugeordnet. Dabei werden in unterschiedlichen MIOs unterschiedliche Displaynamen demselben Code zugeordnet (z.B. Körperlänge im U-Heft und Körpergröße im Mutterpass: LOINC-Code 8302-2). Langfristig sollte dies vereinheitlicht werden.

      Befunde aus Anamnesen und Untersuchungen
      Für manifeste Diagnosen (als „Disorder“ gekennzeichnet) sollten zusätzlich ICD-10 Kodes unterlegt werden. Dies würde ebenfalls unterstützen, dass entsprechende Informationen aus der ePA langfristig auch vorbefüllt werden bzw. softwaretechnisch in die ePA integriert werden könnten.

    • Key

    • UH1X0-456

    • Erstellt

    • 05.11.2020

    • Organisation

    • Bundesärztekammer

    • Zusammenfassung

    • Stellungnahme Bundesärztekammer MIO Kinder-Untersuchungsheft

    • Beschreibung

    • <strong>Grundsätzliche Einschätzung</strong>

      Die Bundesärztekammer begrüßt die Transparenz der Arbeiten der KBV insbesondere hierbei ausdrücklich die Einbeziehung der jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften an den Arbeiten für das Medizinische Informationsobjekt (MIO) Kinder-Untersuchungsheft (U-Heft).

      Die Bundesärztekammer stimmt der inhaltlichen Ausarbeitung der Datenobjekte für das Kinder-Untersuchungsheft grundsätzlich zu.

      Die Bundesärztekammer empfiehlt bei der Digitalisierung des Kinder-Untersuchungsheftes gleichwohl folgende Verbesserungspotentiale/Fragestellungen zu prüfen:

      Für die wissenschaftliche Forschung sind derzeit die Daten für Aussagen über die Gesundheitsentwicklung von Kindern in Deutschland im Hinblick auf ihre <em>Reliabilität</em> und <em>Trennschärfe</em> nur schwer auswertbar.
      Um diese Daten auch für die Forschung nutzen zu können, sollte ein Expertenkreis aus forschenden und klinisch tätigen Pädiatern eine Verbesserung hinsichtlich einer möglichen Standardisierung der Angaben erarbeiten.

      <strong>Abgrenzung der Bewertung</strong>
      Die Bundesärztekammer sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die Verknüpfung der medizinischen Inhalte zu Terminologiesystemen (SNOMED) oder Ressourcen (FHIR, Fast Healthcare Interoperability Resources) im Einzelnen zu überprüfen. Inwiefern die vorgeschlagenen Value Sets sinnvoll und praktikabel sind, wird sich erst bei Gebrauch dieser Listen zeigen. Daher empfiehlt die Bundesärztekammer MIOs entsprechend vorab ausreichend zu testen.

    • Key

    • UH1X0-455

    • Erstellt

    • 04.11.2020

    • Organisation

    • Deutsche Krankenhausgesellschaft

    • Zusammenfassung

    • Zusammenspiel Papier / ePA

    • Beschreibung

    • Durch die elektronische Form von Mutterpass und U-Heft wird möglicherweise eine Mischwelt entstehen, in der Teile des Dokumente als Papier, andere elektronisch vorliegen. Beim Impfpass wurden hierzu ja Überlegungen angestellt und in die Modellierung integriert. Gibt es entsprechende Überlegungen bei den vorliegenden Dokumenten?

    • Key

    • UH1X0-454

    • Erstellt

    • 26.10.2020

    • Organisation

    • Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

    • Zusammenfassung

    • U5 aktuelle Anamnese des Kindes / U6

    • Beschreibung

    • Wir regen an, dass die Frage zur U5 und U6 etwas umformuliert wird:

      bisher:
      "Kann das Kind gut hören? (Kind reagiert auf laute und leise Schallreize, wendet den Kopf zur Schallquelle)"

      Vorschlag:
      "Haben Sie den Eindruck, dass das Kind gut hören kann? (Kind scheint auf laute und leise Schallreize zu reagieren und den Kopf zur Schallquelle zu wenden)"

      Damit wird klargestellt, dass es durchaus Fälle schwerhörender Kleinkinder gibt, selbst mit primär unauffälligen Neugeborenenhörscreening, die im Rahmen einer onset-Schwerhörigkeit eben nur scheinbar auf Schallquellen reagieren; insbesondere bei lauten Ereignissen oder gleichzeitigen Bewegungen kann so eine Fehlinterpretation durch die Eltern erfolgen.