Nach Abschluss der Kommentierung und der Prüfung sowie Bewertung aller eingegangenen Kommentare ist hier ein Überblick zu den eingegangenen Kommentaren und den Bewertungsergebnissen einsehbar. Hier kann entnommen werden, an welchen Stellen Kommentare zu einer Überarbeitung des MIOs oder zur Aufnahme von Operationalisierungsempfehlungen für die umsetzenden IT-Systeme geführt haben.
Das überarbeitete MIO wird im Rahmen der Benehmensherstellung dargestellt.
Die Kommentare wurden entsprechend ihres Inhalts in folgende Kategorien eingeteilt:
Inhalt
Kommentarthema | Ergebnis |
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Die folgenden Vorsorgeuntersuchungen (U10 U11 J1 J2) sind mittlerweile Standard in der pädiatrischen Praxis und sollten auch mit dokumentiert werden! | Vielen Dank für den Hinweis. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag hat sich die KBV auf die Digitalisierung des Kinderuntersuchungshefts konzentriert. Die Untersuchungen im Schulkind- und Teenageralter sind kein Bestandteil des Kinderuntersuchungshefts und wurden deshalb aktuell nicht berücksichtigt, was jedoch eine zukünftige Digitalisierung nicht ausschließt. |
Bitte berücksichtigen Sie die kinderzahnärztlichen Untersuchungen in der digitalen Umsetzung des Kinderuntersuchungshefts. | Bei der aktuellen digitalen Umsetzung des U-Hefts hat sich die KBV an der Papiervorlage orientiert. Weil in dieser Vorlage die Dokumentation der Untersuchungsinhalte der kinderzahnärztlichen Untersuchung nicht vorgesehen ist, haben wir diese nicht in die digitale Fassung eingeschlossen. Inhalte des U-Hefts werden durch den gemeinsamen Bundesausschuss definiert. |
Wird die postnatale Zeitverzögerung beim Erhalt der Versichertenkarte durch die Krankenkasse berücksichtigt? | Die Patienten-Identifizierer-Gruppe und ihre Elemente inkl. der Krankenkassennummer besitzen die minimale Kardinalität "0" und die Konformität "required". Kardinalität "0" bedeutet hier, dass eine digitale Dokumentation erfolgen kann, ohne dass ein Patienten-Identifizierer angegeben werden muss. Außerdem kann neben oder anstelle der Krankenkassennummer eine PID verwendet werden, wie sie beispielsweise in Krankenhäusern automatisch generiert wird. |
Wie ist das optionale Ergänzen der U1 bei nachfolgenden Kindervorsorgeuntersuchungen (U2 und U3) zu interpretieren? | Die Informationen der U1 sind durch den entsprechenden Leistungserbringer zu dokumentieren. Entsprechend der Papiervorlage haben wir bei den Szenariendefinitionen U2 und U3 die Ergänzung der Schwangerschafts und Geburtsanamnese ermöglicht, indem diese mit der Konformität "optional" versehen wurden. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung für den Leistungserbringer der U2 bzw. U3, Informationen der U1 nachtragen zu müssen. |
Impfungen sollen bei jeder Vorstellung Thema sein. Im Rahmen der U3 hat der Hinweis auf die notwendigen Grundimmunisierungen zu erfolgen. Eine Impfverweigerung durch die Eltern soll ebenfalls erfasst werden ebenso wie die Verweigerung zur Durchführung von Hörscreening, Pulsoxymetrische Messung und Neugeborenen-Screenings. | In der U3 gibt es die Möglichkeiten die Beratung zu Impfungen und den nächsten Impftermin zu dokumentieren. Ein Boolean-Datenfeld "Impfung verweigert", wie sie bei den Verweigerungen der speziellen Früherkennungsuntersuchungen vorhanden sind, ist in der Papierversion nicht vorhanden. In diesem Falle könnte die Dokumentation im Bereich des Freitextfeldes "Bemerkungen" im Ergebnisteil erfolgen. |
Wo finden sich die Beurteilung der motorischen, kognitiven und sozio-emotionalen Entwicklung? | Die inhaltliche Darstellung ist aufgeteilt in Informationsmodell und Anwendungsszenarien. Im Informationsmodell finden Sie alle im Untersuchungsheft manifestierten Inhaltsobjekte inklusive der Wertelisten, also auch die Beurteilungskriterien wie Grobmotorik, Feinmotorik, Perzeption/Kognition, Soziale/emotionale Kompetenz etc. In den Anwendungsszenarien finden Sie die Zuordnung der Inhaltsobjekte zu den verschiedenen U-Untersuchungen mit Angabe der Kardinalität (Häufigkeit des Vorkommens) und Konformität (muss, kann, soll), hier ohne detaillierte Inhalte. Die Beurteilung der kindlichen Entwicklung finden Sie im Bereich des Informationsmodells unter 5.4.2 U4 orientierende Beurteilung der Enwicklung. |
Werden bei dem Item "Beratung" alle Inhalte zur Sprachberatung, Ernährung, Mundhygiene, Unfallverhütung etc erfasst? | Die inhaltliche Darstellung ist aufgeteilt in Informationsmodell und Anwendungsszenarien. Im Informationsmodell finden Sie alle im Untersuchungsheft manifestierten Inhaltsobjekte inklusive der Wertelisten, also auch die Beratungskriterien. In den Anwendungsszenarien finden Sie die Zuordnung der Inhaltsobjekte zu den verschiedenen U-Untersuchungen, mit Angabe der Kardinalität (Häufigkeit des Vorkommens) und Konformität (muss, kann, soll), hier ohne detaillierte Inhalte. Im Falle der Beratung U6 lässt sich in den Szenarien anhand der Kardinalität 0..* folgern, dass dieses Datenelement von null bis viele Male in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden kann. Die Inhalte der Beratungs-Themen finden Sie jeweils als Wertelisten, zugeordnet zu den Untersuchungen U2 bis U9 im Bereich des Informationsmodells unter 5.6 Beratung. Es lassen sich alle Beratungsinhalte digital dokumentieren, die auch in der Papiervorlage dokumentierbar sind. |
Neben Geburten im häuslichen Umfeld, finden Geburten auch in hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE) statt. Diese müssen als Einrichtung hinterlegt sein. | Das MIO U-Heft sieht die Dokumentationsmöglichkeit einer Einrichtung vor. Als Identifikator für Einrichtungen ist u.a. das Institutionskennzeichen (IK) vorgesehen. Dieses ermöglicht die Identifikation von hebammengeleiteten Einrichtungen/Hebammenpraxen. |
Der Begriff „Entbindungspfleger“ wurde durch die Berufsbezeichnung „Hebamme (m,w,d)" abgelöst, kann dies angepasst werden? | Die aufgeführte Liste der Funktionsbezeichnungen basiert auf folgender Liste der IHE: IHE XDS AuthorSpecialty. Eine Anpassung oder Änderung der in dieser Liste aufgeführten Funktionsbezeichnungen obliegt der IHE (http://www.ihe-d.de/). |
Bitte überprüfen Sie die Postkoodinierung der Kindslagen "Schädellage" und "Querlage" hinsichtlich der SNOMED Compositional Grammar. Die Codierung des Datenfeldes "andere Kindslage" impliziert ebenfalls die drei explizit genannten Kindslagen und sollte überdacht werden. | Die Postkoordinierung im Valueset zur Kindslage bei Geburt wurden entsprechend der SNOMED Compositional Grammar angepasst. Das Freitextfeld "andere Kindslage" war bisher als "Fetal Malposition" codiert. Weil dieses Freitextfeld das benachbarte Valueset ergänzt, müsste eigentlich die Codierung "Kindslage ausser Schädellage, Beckenendlage oder Querlage" lauten. Wenn eine solche Codierung vorgenommen worden wäre, dann wären bei zukünftigen Anpassungen (ggf. Ergänzung oder Entfernung einer Kindslage), das Freitextfeld anders zu kodieren. Da SNOMED als Ontologie mit einer Logik verknüpft ist, ist eine Codierung dieses Freitextfeldes nicht möglich. Die Codierung des Freitextfeldes "andere Kindslage" wurde deshalb entfernt. |
Als fachlich betroffene Fachgesellschaft bitte ich auch die DGHWi (Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft) in die Liste gesondert aufzunehmen. | Die DGHWi wird als maßgeblich betroffene Organisation in das Benehmensverfahren aufgenommen. |
Bitte "Messung am Fuß" in der Überschrift "Pulsoxymetriescreening" ergänzen. | Um der Papiervorlage zu entsprechen, haben wir die fehlende Textpassage in die Spezifikation übernommen. |
Im Anwendungsszenario "U1 dokumentieren" fehlen Geburtsgewicht, Größe und Kopfumfang. | Geburtskörpergewicht und Geburtskörperlänge sind in der U1 im Bereich der körperlichen Untersuchung zu dokumentieren und entsprechend auch in unserem konzeptionellen Modell zu finden (sowohl in den Datensätzen, als auch in den Szenarien). Der Kopfumfang wird im Papierdokument nicht in der U1 erfasst und ist deshalb auch nicht durch uns abgebildet. Unabhängig davon kann im Diagramm "Fronto-occipitaler Kopfumfang" dieser Messwert für den Zeitpunkt der U1 erfasst werden. Dies ist digital über das Szenario "Körpermaß eintragen" ebenfalls ermöglicht. |
Für unter 2-jährige Kinder bzw. bis zur U7 hat der BMI aus ärztlicher Sicht keine Aussagekraft. In diesem Fall ist nur eine Orientierung an den Perzentilkurven sinnvoll. Es macht somit inhaltlich keinen Sinn den BMI für unter 2-Jährige bzw. vor der U7 zu dokumentieren oder anzuzeigen. | Auf unserer Kommentierungsplattform werden im Bereich des Informationsmodells alle Datenelemente aufgeführt. Das Vorkommen der Datenelemente im Anwendungsfall wird über die Szenarien definiert. Der BMI ist ab dem Szenario "U7 dokumentieren" vorgesehen, wie es dem Papierdokument entspricht. Zusätzlich ist in der Beschreibung des Datenelements BMI der Hinweis auf die Verwendung ab der U7 platziert. |
Bzgl. der Pulsoxymetrie: die Angabe "kontrollbedürftig" ist nur bei der Erstmessung zu dokumentieren, nicht bei der Kontrollmessung. | Um die Kontrollbedürftigkeit auf die pulsoxymetrische Erstmessung zu beschränken, wird die Szenariendefinition angepasst. |
Die Angabe des Verantwortlichen fehlt. Die Angabe des Verantwortlichen ist auf jeder Ebene nötig, weil teils verschiedene Personen/Einrichtungen zuständig zeichnen. Gleiches für alle Ebenen der labormedizinischen Screeninguntersuchungen. | Es ist gesetzliche Vorgabe, die digitale Umsetzung des U-Heftes so nah wie möglich am originalen Papierdokument zu halten. Dort ist das Eintragen von Untersuchungsergebnissen usw. mit einem Stempel und einer Unterschrift zu bestätigen. Diese Funktion übernimmt die Signatur in Kombination mit den Angaben zur behandelnden Person und Einrichtung. Eine Trennung zwischen der verantwortlichen und der signierenden Person ist im Papierdokument meist nicht gegeben. Die eintragende und damit auch signierende Person ist dafür verantwortlich, die Ergebnisse im medizinischen Kontext zu Werten und eventuell Konsequenzen zu ziehen, dies gilt auch bei z.B. Verdacht auf Fehler des Labors, das eine Analyse durchgeführt hat. In solchen Fällen, bei denen eine externe Institution eine wichtige Rolle spielt, kann wie im Papierdokument in einem Freitextfeld aufgeführt werden (Bsp. Screeninglabor Freitexfeld als ergänzende Angabe beim Mukoviszidose Screening). |
Der Hörscreening-Typ fehlt (Erstuntersuchung / Kontrolle). | Die von Ihnen als "Hörscreeningtyp" bezeichnete Information (Erstuntersuchung, Kontrollmessung) wurde im Informationsmodell als Code-Werteliste zum Informations-Objekt "Hörscreeningmethode" (Erstuntersuchung mittels TEOAE, in der Regel in den ersten 3 Lebenstagen, Erstuntersuchung mittels AABR, in der Regel in den ersten 3 Lebenstagen, Kontroll-AABR bei auffälligem Erstbefund, in der Regel bis U2) modelliert. |
Das Hüftscreening ist falsch eingeordnet. Es kommt erst bei U3 vor. Alle anderen speziellen Früherkennungsuntersuchungen kommen bis U2 vor. Die Hüftlateralität ist doppelt abgebildet (im oberen Kasten als Code, in der unteren Reihe Einzelkästen für jede Seite). | Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es gab fälschlicherweise Dopplungen im Datenmodell, die wir für Phase II korrigiert haben. Die Zuordnung der Inhaltsobjekte zu den verschiedenen U-Untersuchungen finden Sie in den Anwendungsszenarien. Dort ist das Hüftscreening bzw. die Dokumentation der Ergebnisse in den Szenarien U3, U4 und als eigenes Szenario definiert. In der U1 und U2 wurde das Hüftscreening nicht inkludiert. |
Die Dokumentation des hüftsonographischen Vorbefundes erfolgt in der Papiervorlage des U-Heftes nicht als Auswahl, sondern als Freitext. | Die Dokumentation des hüftsonographischen Vorbefundes wurde entsprechend der Papiervorlage angepasst. |
Der Einführungstext zur U1 ist überflüssig, weil die Eltern das Heft (Papier oder elektronisch) erst nach der Geburt des Kindes und nach Durchführung der U1 ausgehändigt bekommen. | Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend erfolgt die semantische und syntaktische Definition der Inhalte für das MIO U-Heft gemäß dem Kinderuntersuchungsheft des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Stand 14.11.2019. Die Zuordnung der Inhaltsobjekte zu den verschiedenen Untersuchungen finden Sie in den Anwendungsszenarien des Informationsmodells. Da wir das elektronische U-Heft mit allen Inhalten entsprechend der Papiervorlage umsetzen, ist auch der Einführungstext der U1 enthalten. Es wäre in Zukunft denkbar, dass sich Eltern bereits vor der Geburt mit dem elektronischen U-Heft auseinandersetzen. |
Bzgl. der altersgemäßen Entwicklung: kein Boolean, sondern ein Code (Auswahl ja/nein). | Die Modellierung der altersgemäßen Entwicklung wurde in Reaktion auf Ihren Hinweis angepasst. Zur Auswahl stehen jetzt zwei separat kodierte Konzepte: "altersgemäße Entwicklung" und "nicht altersgemäße Entwicklung". |
Nicht "Verweis zum Zahnarzt", sondern "Verweis zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung" und erst ab U5, nicht bei U1 bis U4. | Die Beratung "Verweis zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung" und der "Verweis zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt" sind wie von Ihnen beschrieben in den Szenarien U5 bis U9 enthalten. |
Vollständigkeit Impfstatus und fehlende Impfungen erst ab U4, vorher nicht sinnvoll. | Die Dokumentation von "Vollständigkeit des Impfstatus" und "fehlende Impfungen" sind in den Szenarien, wie von Ihnen bemerkt, erst ab Szenario U4 vorgesehen. |
Vitamin-K-Prophylaxe bei U1 bis U3: code (ja/nein), abweichende Dosis: quantity / frequency (es gibt Schemata mit wöchentlicher und mit täglicher Vitamin-K-Gabe), nur bei U1: Applikationsweg: i.m. oder i.v. bei Frühgeborenen oder kranken Neugeborenen möglich / nötig / üblich. | Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend erfolgt die semantische und syntaktische Definition der Inhalte für das MIO Untersuchungsheft gemäß Kinderuntersuchungsheft des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Stand 14.11.2019. Die Gestaltung der Vitamin K-Prophylaxe mit intramuskulären bzw. intravenösen Applikationswegen und Verabreichungsschemata ist dort nicht vorgesehen. Sie haben die Möglichkeit, eine abweichende Aplikationsform, Dosis oder ein Verabreichungsschema in dem Freitextfeld "Abweichende Dosis" zu dokumentieren. |
"Nächster Impftermin" nur bei U3 bis U9, "nächste U-Untersuchung" nur bei U2 bis U8. | Die Dokumentation von "nächster Impftermin" ist, wie von Ihnen angemerkt, in den Szenarien U3 bis U9 definiert. Die Dokumentation des nächsten U-Termins ist im Papierdokument lediglich an drei Stellen vermerkt als:
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Die Kopfumfangsperzentilen sind unter Perzentilkurven 0-2 Jahre eingeordnet, beziehen sich aber auf den Zeitraum von 0 bis 48 Monate, also von 0 bis 4 Jahren. | Die Platzierung der Gruppe "Fronto-occipitaler Kopfumfang" im konzeptionellen Modell wurde korrigiert. |
Warum ist die Postfachanschrift der Einrichtung enthalten? Diese ist im U-Heft bislang nicht vorgesehen. | Welche Informationen der Stempel beinhaltet, ist nicht vereinheitlicht und variiert. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass U-Heft Akteure im Papierdokument einen Stempel nutzen, der eine Postfachanschrift enthält. Aus diesem Grund ist die Modellierung der entsprechenden Informationen nicht beschränkt, die Angabe ist jedoch optional. |
Welche Kontaktkanäle außer "Telefon" sind vorgesehen und warum? | Als Kontaktkanäle sind neben dem Telefon auch Sonstige, SMS, URL, Pager, E-Mail, Fax erlaubt. Die deutschen Konzeptnamen sind als Auswahlliste mit einem HL7 FHIR interoperabilitäts Valueset verbunden (http://hl7.org/fhir/R4/valueset-contact-point-system.html). Welcher Kontaktkanal in einem Stempel aufgeführt ist, variiert. Hier können z.B. auch die E-Mail oder das Fax enthalten sein. Aus diesem Grund ist die Modellierung der entsprechenden Informationen nicht beschränkt, die Angabe ist jedoch jeweils optional. |
Ist die Angabe der EFN datenschutzrechtlich bedenklich? | Die Angabe der einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) als Identifier der behandelnden Person wird als Identifikationsnummer für Ärzte über die Sektorengrenzen hinweg angeboten. In der technischen Umsetzung des U-Hefts ist die Angabe optional. Die Gewährleistung der Datensicherheit der Inhalte der ePA obliegt der gematik. |
Innerhalb der behandelnden Person sollte die ANR als Identifier für Ärzte 'required' sein | Die behandelnde Person bildet alle am Prozess Beteiligte ab, welche Einträge in das U-Heft vornehmen (sowohl niedergelassene als auch im Krankenhaus tätige Ärzte sowie Hebammen). Die ANR als Identifier für Ärzte ist in den Anwendungsszenarien mit der Konformität required beschrieben. |
Codierung
Kommentarthema | Ergebnis |
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Bitte überprüfen Sie die Codierung bzgl. der Kopffehlhaltung bei der "Untersuchung Augen" und der "Untersuchung Kopf".Vorschlag der einheitlichen Codierung mit "Torticollis". Ein semantischer Unterschied erscheint nicht erkennbar. | Da bei der Untersuchung U6 an zwei Stellen (Untersuchung Kopf und Untersuchung Augen) nach einer "Fehlhaltung des Kopfes" gefragt wird, muss ein semantischer unterschied vorliegen und deshalb kann nicht auf einen gemeinsamen Code vereinheitlicht werden. |
Bei der Codierung wurden physiologische Befunde subsumiert, obwohl im U-Heft nur "auffällige" Befund zu dokumentieren sind. (Bspw.: 128254003 Respiratory auscultation finding (finding) für Auskultation der Lunge) - dies sollte im sinne der semantischen Genauigkeit überprüft und ggf. angepasst werden. | Wir haben die verwendeten Findings hinsichtlich der im U-Heft auszudrückenden "Auffälligkeit" untersucht. Wir haben alle verwendeten SNOMED Findings überprüft. Einige Finding-Codes wurden angepasst. So wurde bspw. "Voice finding" auf "Abnormal voice" geändert. |
Beim Austausch von Gesundheitsdaten ist die Terminologie LOINC üblich. Bitte prüfen Sie die zusätzliche Codierung von Vitaldaten mittels LOINC. | Die LOINC Terminologie umfasst ca. 70.000 Konzepte und ist bei Vitaldaten und Untersuchungen üblich. Entsprechend haben wir LOINC Codes im digitalen U-Heft ergänzt. |
Der SNOMED Code "366457002 Finding of form of thorax (finding)" wurde inaktiviert wegen Ambiguität und sollte in der U2 bis U9 angepasst werden. | Das inaktivierte Konzept wurde auf die von SNOMED CT vorgeschlagenen Alternative "298706004 | Finding of appearance of thorax |" geändert. |
Tippfehler
| Wir haben die Tippfehler korrigiert. |
In der orientierenden Beurteilung der U4 gibt es eine fehlerhafte Zuordnung zwischen Concept ID und Fully Specified Name. | In der U4 Orientierende Beurteilung der Entwicklung wurde der Kode auf "285770005 | Finding of perceptual performance (finding) |" geändert. |
In der Concept Map "Beratung" besteht zwischen deutschen Konzepten und den SNOMED Codes eine falsche Zuordnung. | Das fehlerhafte Mapping wurde korrigiert. |
Der SNOMED Code, welcher die "Dauermedikation" bezeichnet, ist unpassend. | Die Codierung für die Dauermedikation wurde wie folgt angepasst: 408354007 |Drug treatment still needed (situation)| : 408732007 |Subject relationship context (attribute)| = 444301002 |Mother of subject (person)| |
Sind die enthaltenen SNOMED Codes dem Anwender als Klartext und in Deutsch sichtbar und gibt es einheitliche deutsche Übersetzungen? Es ist zu beachten, dass für die Ärzte hierfür keine lizenzkostenpflichtige zusätzliche Software oder Softwaremodule benötigt werden. | Den englischen SNOMED Codes sind deutsche Bezeichnungen - entsprechend der Vorlage - in Form von Konzepten zugeordnet, welche den umsetzenden Systemen zur Verfügung gestellt werden, um sie dem Anwender zur Ansicht zu bringen - die Codes selber dienen ausschließlich der semantischen Interoperabilität. Zukünftig wird das BfArM offizielle deutsche Übersetzungen über die nationale deutsche Lizenz bereitstellen. Die praktische Umsetzung zum Erhalt der Lizenz befindet sich derzeit noch in der Festlegung. Die Preisgestaltung etwaiger Module obliegt den Primärsystemen. |
Technische Repräsentation
Kommentarthema | Ergebnis |
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Die Informationen im Element Meta einer jeden Ressource sind für deren Verarbeitung auf dem FHIR-Server erforderlich und sollten nur aus wichtigem Grund gestrichen werden. Es scheint jedoch so zu sein, dass im Element Meta Informationen gestrichen wurden, ohne dass sich der Grund erschließt. Warum wurde diese Information gestrichen? | Für den Ausschluss der Informationen im Element Meta gibt es mehrere Gründe:
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Ist es möglich Anmerkungen des Arztes zu einer Untersuchung einzutragen? Im konkreten Fall, des Profils "KBV_PR_MIO_CMR_Procedure_Consultation_Annotation" ist dies nicht erlaubt. | Hierbei handelt es sich um einen Fehler in der Spezifikation. Dem Profil "KBV_PR_MIO_CMR_Procedure_Consultation_Annotation" fehlt ein Feld zur Angabe freitextueller Bemerkungen. Zu diesem Zweck wird das Element "note" zugelassen, in welchem zusätliche Bemerkungen zur Beratung festgehalten werden können. |
Ist es vorgesehen Test-Objekte / Test-Daten zur Verfügung zu stellen? Dies ist für eine erfolgreiche Integration der medizinischen Informationsobjekte in den entsprechenden Systemen sinnvoll. | Testobjekte sind auf Simplifier veröffentlicht und stehen unter folgendem Link zum Download bereit: https://simplifier.net/uh1x0/~resources?category=Example&sortBy=RankScore_desc |
Operationalisierung
Kommentarthema | Ergebnis |
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Kann das Geburtskörpergewicht als Perzentil angezeigt werden, insbesondere um starke Abweichungen vom Median darzustellen? | Das Geburtskörpergewicht ist im Szenario U1 berücksichtigt. Die Perzentilbestimmung wurde im konzeptionellen Model in der Gruppe Perzentilkurven vorgenommen. Die Perzentilbestimmung leitet sich vom Gewicht im Bezug auf eine Vergleichskohorte ab. Eine Berechnung kann durch die umsetzende Software erfolgen. Ein Hinweis auf diese Möglichkeit wurde als Operationalisierungsempfehlung im Bereich der Perzentilkurven platziert. |
Warum sind spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie das Pulsoxymetriescreening in mehreren U-Untersuchungen enthalten? Besteht dadurch nicht die Gefahr von Doppeluntersuchungen? | Die KBV unterstützt die Absicht unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Im Falle der speziellen Früherkennungsuntersuchungen haben wir zwischen engerer und weiterer Szenariendefinition abgewogen. Entsprechend der Anlage 1 der Kinderrichtlinie haben wir uns für die aktuelle Szenariendefinition entschieden, welche eine Dokumentation der Pulsoxymetrie im Rahmen von U1 , U2 bzw. als Untersuchung außerhalb dieser beiden Termine ermöglicht. Einen Hinweis auf etwaige Vorbefunde bzw. bereits durchgeführte Untersuchungen können durch das Primärsystem bereitgestellt werden. Hierzu wird ein übergreifender Operationalisierungshinweis aufgenommen. |
Ist die Übernahme von Schwangerschaftsdaten direkt aus dem MIO Mutterpass oder die Übertragung von Impfdaten in den Impfpass möglich? | Die Definitionen der MIOs U-Heft und Mutterpass haben die Option zur semantischen und syntaktischen Interoperabilität geschaffen, um die Übernahme von Informationen aus dem MIO Mutterpass in das U-Heft zu unterstützen. Eine entsprechende Funktionalität im IT-System ist ausdrücklich erwünscht. Der Anwender sollte bei der Übernahme von Informationen aus dem MIO Mutterpass in das U-Heft unterstützt werden. Die Gestaltung des Prozesses der Übernahme von Daten liegt in der Verantwortung der Systeme. Es sollte vermieden werden, dass inkorrekte Übernahmen passieren – wenn z.B. neuere Messwerte vorliegen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass ähnliche Informationen zum Teil unterschiedlich modelliert sind, da die Ausgestaltung in den zugrunde liegenden normativen Papierdokumenten voneinander abweicht z.B. im Hinblick auf die Anzahl der Dezimalstellen, die Wertelisten oder die Ausrichtung der Codeauswahl. Es ist anzumerken, dass zwischen verschiedenen MIOs auch ähnlich geartete Informationen enthalten sind, die sich jedoch in ihrer Ausprägung und im Detailgrad unterscheiden, sodass eine Übernahme nicht per se sinnvoll ist. So wird im U-Heft nur der Impfstatus abgefragt, im Impfpass hingegen eine durchgeführte Impfung entsprechend des Infektionsschutzgesetzes mit Chargenbezeichnung, Erkrankung gegen die geimpft wird usw. dokumentiert. |
Wie geht das MIO U-Heft zukünftig mit Änderungen der Anlage 1 der Kinder-Richtlinie (Papierdokument) um? | Die Version 1.0 des MIO U-Heft wird voraussichtlich Ende dieses Jahres veröffentlicht. Sofern Aktualisierungs- bzw. Anpassungsbedarf bei dem MIO U-Heft aufgrund einer gesetzlichen Änderung oder eine Änderung der Anlage 1 der Kinder-Richtlinie des G-BA gesehen wird, wird eine neue Version des MIO U-Heft veröffentlicht. |
Hat ein Neugeborenes bereits eine eigene ePA und wie ist in diesem Kontext mit der elektronischen Speicherung der ersten U-Untersuchungen zu verfahren? | Um eine ePA anzulegen, ist technisch eine KVNR notwendig, da diese das eindeutige notwendige Kennzeichen zur Identifikation darstellt. Die KVNR wird durch die zuständige Krankenkasse vergeben und liegt erst nach der Geburt vor. Die Untersuchungen müssten zunächst in einer anderen ePA gespeichert werden (z.B. eines Erziehungsberechtigten). Die technische Spezifikation der ePA und damit die Frage, ob eine Speicherung der Untersuchungen eines Kindes in der ePA eines Erziehungsberechtigten möglich ist, obliegt der gematik. Ein späteres Nachtragen der Untersuchungen in die ePA des Kindes ist technisch grundsätzlich möglich. |
Ist es möglich Inhalte aus einem in der ePA enthaltenen MIO in das PVS des Arztes zu übernehmen? | Die Ausgestaltung der gematik zur ePA sieht vor, dass die Inhalte in das Primärsystem der behandelnden Person geladen werden (können). |
Ist vorgesehen, dass das MIO U-Heft im Kontext der ePA und das gelbe Heft in Papierform parallel genutzt werden? Müssen die Untersuchungen parallel in beiden Dokumentationsformen ausgefüllt werden? | Da es sich bei der ePA um eine freiwillige Anwendung handelt, wird es in der Versorgung weiterhin beide Varianten geben. Aus Sicht der KBV sollte eine Doppeldokumentation zukünftig vermieden werden; die Dokumentation also entweder im papierbasierten U-Heft oder digital erfolgen. Dies hängt jedoch maßgeblich von den Vorgaben des Gesetzgebers bzw. der Ausgestaltung der untergesetzlichen Normen ab und liegt nicht im Regelungskreis der KBV. |
Können Ärzte in Weiterbildung Einträge vornehmen und ist zusätzlich der weiterbildende Arzt zu dokumentieren? | Das MIO U-Heft macht keine Vorgaben zum Status der eintragenden Person. Über die Funktionsbezeichnung lässt sich abbilden, ob es sich um einen Arzt in Weiterbildung handelt. Eine Dokumentation eines weiteren Arztes ist nicht vorgesehen. Diese Information ließe sich jedoch behelfsweise über freitextliche ergänzende Angaben transportieren. |
Ist vorgesehen, dass eine Komfortsignatur genutzt werden darf? | Die KBV unterstützt Ihre Forderung nach der Komfortsignatur. Die Komfortsignatur erzeugt rechtssichere qualifizierte elektronische Signaturen (QES), welche im Hinblick auf die technische Ausgestaltung und die Sicherheit einer einzeln erzeugten QES entspricht. Die Festlegungen zur Komfortsignatur obliegt den Vorgaben der gematik (in Absprache mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), deren Ausgestaltung den umsetzenden Primärsystemen. Nach aktueller Planung der gematik soll die Komfortsignatur spätestens zum 1.1.2022 prinzipiell zur Verfügung stehen und damit zeitgleich mit der durch das Patientendatenschutzgesetz vorgesehenen Einführung der ersten MIOs in der ePA. |
Darstellung eines U-Heftes und Ausdruck | Das Datenmodell unterstützt die Erfassung und Dokumentation von einzelnen U-Untersuchungen, speziellen Früherkennungsuntersuchungen und Teilnahmebestätigungen jeweils als einzelne Einträge. In der ePA werden all diese Einträge unter dem Meta-Label "U-Heft" strukturiert und in sich konsistent (und signiert) abgelegt. Die Anzeige und weitere funktionelle Verarbeitung (Suchen, Sortieren) der Information erfolgt durch die Anwendungssysteme (Primärsysteme der Anwender und Frontend des Versicherten) nach dem Download aus der ePA und der Entschlüsselung. Das digitale U-Heft ist dabei die Summe der abgelegten Einträge (Untersuchungen, Teilnahmekarte oder Notizen) in der vom Patienten gepflegten ePA. Ein entsprechender übergreifender Operationalisierungshinweis für die umsetzenden Systeme wird aufgenommen. |
Werden Managementfunktionen unterstützt? | Die KBV hat den gesetzlichen Auftrag die semantische und syntaktische Interoperabilität der Inhalte der ePA zu gewährleisten. Der Auftrag erstreckt sich damit auf die Festlegung der Datenstruktur sowie die Annotation der Inhalte. Die KBV macht jedoch keine Vorgaben, wie diese Inhalte und Funktionen letztendlich in den IT-Systemen abgebildet werden. Das Datenmodell unterstützt die strukturierte Erfassung der Körpermaße. Die Umsetzung von Funktionalitäten und Managementfunktionen obliegt den Herstellern - und kann in den Funktionsmodulen der Primärsysteme oder des Frontends des Versicherten unter Nutzung der strukturiert erfassten Daten erfolgen. Ein entsprechender übergreifender Operationalisierungshinweis für die umsetzenden Systeme wird aufgenommen. |
Ist es möglich weitere medizinische Untersuchungen, die in Verbindung mit dem U-Heft stehen, mit dem U-Heft zu assoziieren? | Die Funktionalität innerhalb der ePA auf Einträge zu verweisen, ist in der aktuellen Ausgestaltung der ePA der gematik nicht vorgesehen. Nichtsdestoweniger ist diese Funktionalität im Weiteren von der gematik zu diskutieren. |
Können weitere Inhalte, die mit dem U-Heft in Verbindung stehen, strukturiert im Primärsystem erfasst und in die ePA hochgeladen werden? | Es werden sukzessive weitere MIOs definiert und damit die Möglichkeit geschaffen weitere Inhalte strukturiert zu erfassen und in die ePA hochzuladen. |
Warum werden keine unauffälligen Befunde dokumentiert? | Eine Modellierung, um Ankreuzmöglichkeiten für unauffällige Befunde zu schaffen, ist aufgrund der Orientierung an der Papiervorlage nicht vorgesehen. |
Haben Eltern Zugriff auf die Teilnahmekarte? | Das MIO U-Heft inkl. der Teilnahmekarte ist Teil der elektronischen Patientenakte. Patienten bzw. Eltern haben vollen Zugriff auf die Daten, zudem steuern sie den Zugriff durch behandelnde Personen in dem sie diese berechtigen. |
Die Ablehnung der Blutuntersuchung scheint nicht spezifisch auf die einzelne Ablehnung des erweiterten Neugeborenen-Screening bzw. CF-Screening - ist dies korrekt? | Die Ablehnung des erweiterten Neugeborenen-Screenings und des CF-Screenings ist auch im digitalen U-Heft separat möglich - die Informationen wurden im Informationsmodell lediglich unter dem Überpunkt "Blutuntersuchung" geclustert. Dies ist jedoch nur eine andere Darstellungsweise und hat keinen Einfluss auf die Umsetzung im jeweiligen Anwendungsszenario der Untersuchung. |
Ist der Hörscreeningbefund je Ohr darstellbar oder lediglich übergreifend? | Das Hörscreening pro Ohr findet sich unter 6.3 Hörscreeningbefund im Valueset wieder. |
Redaktionell
Kommentarthema | Ergebnis |
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In der Graphik der in der ePA zu speichernden FHIR Ressourcen ist ein Tippfehler | Der Tippfehler wurde korrigiert. |