Anwendung
Ab dem 01. Januar 2023 können versorgungsrelevante Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) auf Wunsch der versicherten Person in die elektronische Patientenakte (ePA) eingestellt werden. Das MIO DiGA Toolkit bietet als technische Spezifikation die Möglichkeit, die Daten einer DiGA interoperabel in der ePA bereitzustellen sowie die relevanten Informationen für LeistungserbringerInnen im Primärsystem lesbar und verständlich zu machen, sofern für letzteren Fall ein Lesezugriff durch die versicherte Person erteilt wurde. Die Daten können als Sekundärdokumentation im Rahmen einer Behandlung genutzt werden oder genauso gut in die Primärdokumentation der behandelnden Person übernommen werden.
Die DiGA-HerstellerInnen sind verpflichtet, auf Wunsch und mit ausdrücklicher Berechtigung der versicherten Person, strukturierte Daten aus der patientengeführten DiGA in die ePA zu übermitteln. Es gibt keine zeitlichen Vorgaben, wie oft und wann Übermittlungen in die ePA stattfinden. Ebenso ist es möglich, die aus einer DiGA übermittelten Daten ständig zu aktualisieren. Darüber hinaus können einer versicherten Person mehrere DiGA verschrieben und somit versorgungsrelevante Daten aus mehreren DiGA in die ePA übertragen werden.
Konkret sind folgende Anwendungsfälle vorgesehen:
- Die versicherte Person möchte die in einer DiGA erhobenen und gesammelten Daten in die ePA einstellen, um diese im Behandlungskontext mit LeistungserbringerInnen zu nutzen. Um eine Verwendung der Daten durch LeistungserbringerInnen zu ermöglichen, erteilt die versicherte Person eine individuelle Freigabe.
- Die versicherte Person möchte die in einer DiGA erhobenen und gesammelten Daten in die ePA einstellen, um in der ePA-App vor der individuellen Freigabe gem. Punkt 1 nachvollziehen zu können, welche Informationen LeistungserbringerInnen einsehen könnten.
Anwendergruppen
- Versicherte Personen mittels DiGA (Erstellen/Aktualisieren)
- Behandelnde ärztliche Personen, z.B. ÄrztInnen, FachärztInnen (Lesen)
- ZahnärztInnen (Lesen)
- ApothekerInnen und pharmazeutisches Personal sowie psychologische PsychotherapeutInnen (Lesen)
- Pflegeinstitutionen (Lesen)
- Geburtshelfende Personen (Lesen)
- PhysiotherapeutInnen (Lesen)
- MitarbeiterInnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Institutionen der Arbeitsmedizin (Lesen)
Stand: Oktober 2021