Hinweis

Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)?

Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).

Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.

Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).

Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).

Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:

  • Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
  • Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
  • Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)


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DiGA Toolkit

Im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wird festgelegt, dass ab dem 01. Januar 2023 Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Wunsch der versicherten Person in einem interoperablen Exportformat in die elektronische Patientenakte (ePA) eingestellt werden können. Das MIO DiGA Toolkit soll mit seinem modularen Aufbau die Möglichkeit schaffen, die versorgungsrelevanten Daten der im Verzeichnis nach § 139e SGB V gelisteten DiGA abzubilden.

MIO-Relevanz

Das MIO DiGA Toolkit ist eine medizinische Datenstruktur, welche die KBV semantisch und syntaktisch nach § 355 SGB V definiert. Mit der Umsetzung eines DiGA Toolkits wird ermöglicht, dass medizinische Daten aus DiGA nicht nur für die versicherte Person jederzeit im Rahmen ihrer ePA-Anwendung abrufbar sind, sondern auch für die behandelnde Person im Behandlungskontext verwendbar sind.

Weitere Vorteile, die durch die MIO-Entwicklung im DiGA-Kontext entstehen:

  • Verwendung eines einheitlichen und interoperablen Standards durch DiGA-EntwicklerInnen
  • Vereinfachte Übertragung von Daten aus DiGA in Primärsysteme der behandelnden Personen
  • Einhaltung der Vorgaben zu interoperablen Schnittstellen gemäß DiGA-Leitfaden des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Aktive Mitwirkung der DiGA-HerstellerInnen bei der MIO-Entwicklung ist möglich

Übersicht


Entwicklung
Kommentierung01.11.2021 - 02.12.2021Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse
Benehmensherstellung14.03.2022 - 11.04.2022 Übersicht Ergebnisse: Stellungnahmeergebnisse
Umsetzung
FestlegungMai 2022Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
GültigkeitsbeginnJanuar 2023