Hier finden Sie einen Überblick zu den eingegangenen Stellungnahmen und den Bewertungsergebnissen.
Stellungnahme | Ausführliche Antwort |
---|---|
Die Möglichkeit der Angabe der Hebammen-IK als Identifikator fehlt bei der behandelnden Person. | Die Hebammen-IK wurde jetzt im Datensatz unter den Identifikatoren der behandelnden Person sowie in allen Szenarien ergänzt. Somit kann nun sowohl die behandelnde Person als auch die Einrichtung über die Angabe der Hebammen-IK identifiziert werden. Bezüglich der Hebammen-IK entspricht das Modell der Version 1.0.0 des MIO U-Heft. |
Mit Einführung der ePA 2.0 besteht in der GKV der Anspruch, dass auch die ePA-Apps der Krankenkasse in der Lage sind, zum Start eines MIO bzw. einer neuen MIO-Version, diese den Versicherten auch anzeigen zu können. Um das zu ermöglichen, ist ein abgestimmter Prozess zur Terminierung der Einführung von MIOs und deren Änderungen erforderlich, der zum einen die Umsetzungsfristen der Krankenkassen, aber auch die Anforderungen an die Zulassung des FdV der gematik berücksichtigt. Der GKV-Spitzenverband hält es daher für erforderlich, dass ein Abstimmungsverfahren zu den Umsetzungsfristen neuer bzw. geänderter MIOs etabliert wird. An diesem Verfahren sind sowohl die GKV als auch die gematik zu beteiligen. | In diesem Fall handelt es sich um ein Bug-Fixing Release des U-Heftes 1.0.1, bei dem der Fokus auf die schnelle Verfügbarkeit einer korrigierten Spezifikation für die verschiedenen IT-Systeme (insb. auch die FdV) lag. Grundsätzlich werden neue MIOs oder MIO-Änderungen bereits sehr frühzeitig bei Aufnahme der KBV/mio42-Tätigkeiten mit der gematik abgestimmt und in der Öffentlichkeit transparent auch auf der Webseite und in unserem Newsletter angekündigt. Über ein Kommentierungsverfahren und im Anschluss über ein Benehmenherstellungsverfahren können sehr viele Organisationen, unter anderem den GKV-Spitzenverband, aber auch Interessensvertretungen der IT-Systeme in der Gesundheitsversorgung, sowohl inhaltliche aber auch organisatorische Anmerkungen, wie z.B. zu Einführungszeiträume, treffen, so dass diese im Festlegungsprozess - wo möglich - berücksichtigt werden können. Die KBV/mio42 planen bei neuen Festlegungen abhängig von der Komplexität mindestens 6 Monate für die Umsetzung durch die IT-Systeme ein. Bei Fortschreibungen ist der Umsetzungszeitraum abhängig von der Dringlichkeit (z.B. durch ggf. notwendige Bug Fixes) oder auch äußere Umstände (z.B. rechtliche Rahmenvorgaben) nicht immer so lang gestaltbar. |
Somit gab es im Vergleich zur Version 1.0.0 des U-Hefts in der Version 1.0.1 keine medizinisch-fachlichen Änderungen.