Die Phase der Benehmensherstellung läuft vom 26.08.21 bis 02.09.21. Eine Stellungnahme abgeben dürfen nur Organisationen, die im Rahmen der Benehmensherstellung zu beteiligen sind und einen Login von uns erhalten haben, siehe Im Benehmensverfahren beteiligte Verbände. Auf dieser Seite sehen Sie alle bisher abgegebenen Stellungnahmen, sofern diese der Netiquette (pdf) entsprechen und somit zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Nach der Bewertung werden wir die Ergebnisse unter Stellungnahmeergebnisse veröffentlichen.


    • Key

    • UH1X0X1-4

    • Erstellt

    • 02.09.2021

    • Organisation

    • GKV-Spitzenverband

    • Zusammenfassung

    • Abstimmung zu Einführungs und Änderungsterminen von MIOs

    • Beschreibung

    • Mit Einführung der ePA 2.0 besteht in der GKV der Anspruch, dass auch die ePA-Apps der Krankenkasse in der Lage, sind zum Start eines MIO bzw. einer neuen MIO-Version, diese den Versicherten auch anzeigen zu können. Um das zu ermöglichen ist ein abgestimmter Prozess zur Terminierung der Einführung von MIOs und deren Änderungen erforderlich, der zum einen die Umsetzungsfristen der Krankenkassen aber auch die Anforderungen an die Zulassung des FdV der gematik berücksichtigt.

      Der GKV-Spitzenverband hält es daher für erforderlich, dass ein Abstimmungsverfahren zu den Umsetzungsfristen neuer bzw. geänderter MIOs etabliert wird. An diesem Verfahren sind sowohl die GKV als auch die gematik zu beteiligen

    • Key

    • UH1X0X1-3

    • Erstellt

    • 02.09.2021

    • Organisation

    • Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V.

    • Zusammenfassung

    • IK Nummer

    • Beschreibung

    • Für die Dokumentation der U1 fehlt bei der "behandelnden Person" die IK Nummer als persönliches Institutionskennzeichen für Hebammen.

    • Key

    • UH1X0X1-2

    • Erstellt

    • 01.09.2021

    • Organisation

    • DHV

    • Zusammenfassung

    • Behandelte Personen: es fehlt das Hebammen - IK

    • Beschreibung

    • Um den Zugang der Hebamme zu sichern, muss bei "Behandelnde Person" das aktuelle Hebammen-IK eingefügt werden.

      Behandelnde Person: Hier fehlt aktuell das Hebammen-IK
      Organisation: Hier ist weiterhin das Hebammen-IK als mögliche Angabe aufgeführt

      Es besteht die Notwendigkeit (weiterhin), dass das Hebammen-IK sowohl bei der „behandelnden Person“ als auch bei der „Organisation“ aufgeführt ist, um die verschiedenen Modalitäten des U-Heftes (insb. die Untersuchungen rund um die Geburt) abzubilden.