Hinweis

Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).

Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.

Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).

Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).

Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:


  • Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
    • Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
    • Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)


Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-IT-News


Das Kinderuntersuchungsheft, auch "Gelbes Heft" oder "U-Heft" genannt, dient zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen. Grundlage für das Kinderuntersuchungsheft bildet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (sog. Kinder-Richtlinie). Das Kinderuntersuchungsheft liegt seit 1971 in Papierform in deutscher Sprache vor.

MIO-RELEVANZ

Das MIO Kinderuntersuchungsheftes bietet gegenüber der Papierversion die Möglichkeit der digitalen Erfassung und Speicherung von Daten. Die Daten können zudem nach Freigabe durch die Eltern mit behandelnden Personen geteilt werden, sodass diese das MIO einsehen können. Eine digitale Form des Kinderuntersuchungsheftes ist somit leichter zugänglich und bietet darüber hinaus offensichtliche Vorteile wie z.B. Schutz vor Verlust der Information.

Übersicht

Entwicklung
Benehmensherstellung26.08.2021 - 02.09.2021 Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse
Umsetzung
FestlegungNovember 2021Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
Gültigkeitsbeginn

Januar 2022