Das Bundle (KBV_PR_MIO_DIGA_Bundle) ist die einzige Ressource, die in der elektronischen Patientenakte (ePA) als medizinisches Informationsobjekt DiGA Toolkit gespeichert werden darf. Für diese an die ePA zu übertragende FHIR®-Ressource muss für die Umsetzung des Anwendungsszenarios "Daten eintragen" eine Composition gemäß Profil KBV_PR_MIO_DIGA_Composition enthalten sein.

Die Composition KBV_PR_MIO_DIGA_Composition gibt die Struktur des Dokumentes vor. Die Inhalte bestehen aus Verweisen auf andere Ressourcen. Da ein Dokument im juristischen Sinne vollständig und unveränderlich sein muss, wird die Composition mit allen referenzierten Ressourcen zu einem Bundle zusammengefasst (KBV_PR_MIO_DIGA_Bundle). 

Das hochgeladene Bundle stellt dabei einen vollständigen Export, d.h. mit allen erhobenen Daten und gegebenenfalls zuvor exportierten Daten, dar. Die Dateigröße des Bundles kann dadurch nach einem gewissen Zeitraum, die durch den Konnektor vorgegebene maximale Dateigröße von 25 MB, überschreiten. Zur Zeit stehen wir in Abstimmungen mit der gematik, um diese Herausforderung zu erörtern und alternative Lösungsansätze zu formulieren.



Kommentierungen

    • Key

    • DIGA1X0X0-49

    • Erstellt

    • 10.12.2021

    • Name

    • Hanna Pfenning

    • Organisation

    • HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG

    • Zusammenfassung

    • Interpretation/Aggregation der Daten

    • Beschreibung

    • Wird es den DiGA-Herstellern ermöglicht, neben den unverarbeiteten Daten aus den einzelnen Sections auch eine Interpretation bzw. Aggregation in die ePA zu übertragen? Aufbereitete Daten mit einem Vorschlag zur Verwertung der Daten durch den Arzt unter Einbezug der Methodik der DiGA bieten aus unserer Sicht einen großen Mehrwert für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

    • Key

    • DIGA1X0X0-48

    • Erstellt

    • 10.12.2021

    • Name

    • Hanna Pfenning

    • Organisation

    • HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG

    • Zusammenfassung

    • Archivierung der Daten

    • Beschreibung

    • Eine dauerhafte Fortschreibung der Daten ist aus unserer Sicht nicht zielführend und bietet insb. den behandelnden Ärztinnen und Ärzten nach einer gewissen Zeit keinen Mehrwert. Wir möchten daher anregen, über eine Archivierung der erhobenen Daten nachzudenken, die als solche gekennzeichnet auch in der ePA verbleiben kann.