In diesem Bereich finden Sie die Festlegungen für das medizinische Informationsobjekt Kinderuntersuchungsheft 1.0.1. Diese Festlegungen sind nach Benehmensherstellung und Beschluss durch den KBV-Vorstand normativ. Anmerkungen während der Benehmensherstellung werden insbesondere darauf geprüft, ob diese Auswirkungen auf die technische Spezifikation und somit auf den Festlegungsinhalt des MIOs haben. Die Spezifikation beinhaltet die technische Repräsentation des beschriebenen Informationsmodells und umfasst die Umsetzung des Informationsmodells in FHIR®, Phase II als auch Ausführungen zur Signatur, Phase II.