Identifikation des Probenhälters. Es kann mehrere geben, z. B. einen Strichcode des Herstellers, eine vom Labor zugewiesene Kennung usw. Die Behälter-ID kann sich ggf. von der Proben-ID unterscheiden. Auch Teilmengen des Untersuchungsmaterials müssen eindeutig einem Patienten zuzuordnen sein.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Laborbefund dokumentieren (Laborbefund-Einträge)0...1O
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar, Update

Rationale:

Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (18.10.2019), Abschnitt A, 6 Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, 6.1 Präanalytik, gilt:
"6.1.7 Das eingesandte Untersuchungsmaterial und Teilmengen davon müssen eindeutig einem Patienten zuzuordnen sein. Ist dies nicht möglich, darf dieses nicht bearbeitet werden. Der Einsender ist darüber zu informieren. Der Vorgang ist zu dokumentieren (...)"

(Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Qualitaetssicherung/_Bek_BAEK_RiLi_QS_laboratoriumsmedizinischer_Untersuchungen.pdf )

LDT3:

FK 7364 Probengefäß-Ident (alnum)

LDT3 Ergänzende Beschreibung:

FK 7364 Probengefäß-Ident (alnum):

Es wird eine eineindeutige Identifikation des Probengefäßes empfohlen (siehe auch Rili-BÄK vom September 2014 Abschnitt: 6.1.5 (2 f)). Hierfür kann sowohl eine maschinenlesbare Nummerierung (z. B. Barcode), wie auch eine manuell aufgetragene Nummer verwendet werden.

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_LAB_Device_Specimen_Container.identifier

Wert: Identifier