Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer " LANR" genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach § 293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
1. einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern 1-6);
2. einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern).
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten für den Überleitungsbogen eintragen (Daten eintragen) | 0...* | O |
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase II
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
---|---|---|
LANR | Lifelong physician number | Identifier type |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_ULB_Practitioner.identifier:ANR
Beziehung: Kopie von ANR aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.3.0
Wert: Identifier