Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die SoftwareherstellerInnen richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt drei Arten von Operationalisierungshinweisen.
ÜBERGREIFENDE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE
Dieses sind Hinweise, die für alle festgelegten MIOs gelten
Beispiel:
Für erstellende Systeme:
Wenn die zu behandelnde Person der behandelnden Person eine Patientendatenänderung mitteilt, zum Beispiel durch die eGK, sind immer die aktuellsten Daten durch das System im erstellten Bundle zu verwenden.
Für anzeigende Systeme:
Es sollten immer die aktuellsten Patienteninformationen aus dem MIO angezeigt werden.
SPEZIFISCHE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE
Dieses sind Hinweise, die für ein gesamtes MIO gelten.
Beispiel:
Für anzeigende Systeme:
Es wird dringend empfohlen, die Darstellung an die Darstellung in Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten.
Für anzeigende und erstellende Systeme:
Eine Option zum Ausdruck ist vorzusehen. Dabei wird dringend empfohlen, diese an die Ansicht der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten.
ELEMENTSPEZIFISCHE OPERATIONALISIERUNGSHINWEIS
Dieses sind Hinweise, die für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells.
Beispiel:
1.1.3. PID
Wenn kein organisationsspezifisches System angegeben wird sollte die pid einer UUID (Universally Unique Identifier) entsprechen, sodass dieser global eindeutig ist. Es sollte in vorgehenden Instanzen überprüft werden, ob bereits eine UUID vergeben worden ist.
Link zum Informationsmodell: 1.1.3 pid