Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer „LANR“ genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach §293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
1. Einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6);
2. Einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. Einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern)

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten eintragen (DiGA-Eintrag)0...1O
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
LANRhttp://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-0203 1

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_DIGA_Practitioner.identifier:ANR

Beziehung: Spezialisierung von ANR aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Identifier





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