Jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte nach den Definitionen des Bundesmantelvertrages-Ärzte erhalten jeweils eine Betriebsstättennummer. Die Betriebsstättennummer ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Die Betriebsstättennummer ist neunstellig. Die ersten beiden Ziffern stellen den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel gemäß Anlage 1 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern) dar (Ziffern 1-2). Die Ziffern drei bis neun werden von der KV vergeben (Ziffern 3-9). Dabei sind die Ziffern drei bis sieben so zu wählen, dass anhand der ersten sieben Stellen die Betriebsstätte eindeutig zu identifizieren ist.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten eintragen (DiGA-Eintrag)0...1O
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
BSNRhttp://hl7.org/fhir/v2/02031

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_DIGA_Organization.identifier:Betriebsstaettennummer

Beziehung: Spezialisierung von BSNR aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Identifier





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