Zahnärztliche
Primärsysteme verwenden zur Identifikation des zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: „0“ + KZV-Nr +
Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder mehrere
führende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss nach der „0“ die
KZV-Nummer des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt werden (ggf. mit ihrer
führenden Null), und an die Stellen 4-9 die 1-6-stellige Abrechnungsnummer
der Zahnarztpraxis, wobei sie ggf. mit einer oder mehreren führenden Nullen
aufgefüllt werden muss. Beispielresultat: „004006789“
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten eintragen (DiGA-Eintrag) | 0...1 | O |
Rationale: "Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die
Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummer
eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige
Vertragszahnarzt-Nr. " (Anlage 14b (BMZ-Z))
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
---|---|---|
KZVA | http://fhir.de/CodeSystem/identifier-type-de-basis | 1 |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_DIGA_Organization.identifier:KZV-Abrechnungsnummer
Beziehung: Spezialisierung von KZV-Abrechnungsnummer aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3
Wert: Identifier (9 - 9 Zeichen)