Die Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (VKNR) identifiziert Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte vom 1. Juli 2018). Die VKNR ist wie folgt aufgebaut: 1. und 2. Stelle: Nummer der KV-Abrechnungsstelle; 3. bis 5. Stelle: Seriennummer der Krankenkasse innerhalb der Kassenart.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten eintragen (DiGA-Eintrag)0...1O
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
NIIPhttp://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-02031

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_DIGA_Organization.identifier:VKNR

Beziehung: Spezialisierung von VKNR aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Identifier (5 - 5 Zeichen)





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