Geburtsdatum der behandelten Person.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten eintragen (DiGA-Eintrag)Bedingung
0...1
Normalerweise sollte das Datum immer angegeben werden
O
-
In nicht abschließend definierten Ausnahmen ist eine Nichtangabe erlaubt.
Nicht erlaubt
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I

Rationale: Technische Anlage zu Anlage 4a (BMV-Ä) V1.12

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_DIGA_Patient.birthDate

Beziehung: Spezialisierung von Geburtsdatum aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Datum





Kommentierungen

    • Key

    • DIGA1X0X0-43

    • Erstellt

    • 09.12.2021

    • Name

    • Marco Wagner

    • Organisation

    • W1 Software Engineering GmbH

    • Zusammenfassung

    • fehlende Zweckbestimmung

    • Beschreibung

    • Wir haben aus Sicht der technischen Schnittstellen (vgl. gematik-Spec gemF_ePA_DiGA_Anbindung) keine Notwendigkeit gefunden, das Geburtsdatum des Versicherten zu erfassen. Auch ergibt sich für den ePA-Eintrag kein Mehrwert, da das Geburtsdatum des Versicherten bereits in dessen Stammdaten hinterlegt ist.
      Es kann therapeutische Gründe geben, das Alter des DiGA-Nutzers abzufragen. Im Sinne "privacy by design" (vgl. DSGVO) sollten DiGA-Hersteller aber nicht verpflichtet werden, das Geburtsdatum zu erfassen.
      Wir empfehlen, die verpflichtende Angabe des Geburtsdatum ersatzlos zu streichen, mindestens aber als optional zu deklarieren.