Geburtsdatum der behandelten Person.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
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Daten eintragen (DiGA-Eintrag) | Bedingung | |
0...1 Normalerweise sollte das Datum immer angegeben werden | O | |
- In nicht abschließend definierten Ausnahmen ist eine Nichtangabe erlaubt. | Nicht erlaubt |
Rationale: Technische Anlage zu Anlage 4a (BMV-Ä) V1.12
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_DIGA_Patient.birthDate
Beziehung: Spezialisierung von Geburtsdatum aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3
Wert: Datum
Kommentierungen
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Key
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DIGA1X0X0-43
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Erstellt
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09.12.2021
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Name
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Marco Wagner
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Organisation
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W1 Software Engineering GmbH
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Zusammenfassung
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fehlende Zweckbestimmung
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Beschreibung
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Wir haben aus Sicht der technischen Schnittstellen (vgl. gematik-Spec gemF_ePA_DiGA_Anbindung) keine Notwendigkeit gefunden, das Geburtsdatum des Versicherten zu erfassen. Auch ergibt sich für den ePA-Eintrag kein Mehrwert, da das Geburtsdatum des Versicherten bereits in dessen Stammdaten hinterlegt ist.
Es kann therapeutische Gründe geben, das Alter des DiGA-Nutzers abzufragen. Im Sinne "privacy by design" (vgl. DSGVO) sollten DiGA-Hersteller aber nicht verpflichtet werden, das Geburtsdatum zu erfassen.
Wir empfehlen, die verpflichtende Angabe des Geburtsdatum ersatzlos zu streichen, mindestens aber als optional zu deklarieren.
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