Geschlechtsdefinition nach den Versichertenstammdaten (VSD).

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten eintragen (DiGA-Eintrag)0...1O

Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I


FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_DIGA_Patient.gender

Beziehung: Spezialisierung von Administratives Geschlecht aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Code

Die Codes in der Tabelle enthalten Codes aus den Wertelisten (AdministrativeGender) und (andere Geschlechter).


KONZEPT UND WIEDERGABENAMECODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEMWERTELISTE
MännlichmaleMaleAdministrative_GenderAdministrativeGender
WeiblichfemaleFemaleAdministrative_GenderAdministrativeGender
UnbestimmtXUnbestimmtGenderAmtlichDEandere Geschlechter
DiversDDiversGenderAmtlichDEandere Geschlechter
UnbekanntunkownUnknownAdministrative_GenderAdministrativeGender

Die verwendeten Code-Systeme finden Sie hier Verwendete Code-Systeme, Phase I.






Kommentierungen

    • Key

    • DIGA1X0X0-74

    • Erstellt

    • 12.12.2021

    • Name

    • Pia Maier

    • Organisation

    • Bundesverband Internetmedizin

    • Zusammenfassung

    • Verschiedene Geschlechtsdefinition

    • Beschreibung

    • Die amtliche deutsche Erfassung des Geschlechts ist so in den internationalen Klassifikationen nicht vorgesehen. Im Sinne der einfachen internationalen Nutzbarkeit sollte hier auf eine allgemeinere Fassung zurückgegriffen werden, auch wenn sie nicht alle deutschen Möglichkeiten abbildet.

    • Key

    • DIGA1X0X0-44

    • Erstellt

    • 09.12.2021

    • Name

    • Marco Wagner

    • Organisation

    • W1 Software Engineering GmbH

    • Zusammenfassung

    • fehlende Zweckbestimmung

    • Beschreibung

    • Wir haben aus Sicht der technischen Schnittstellen (vgl. gematik-Spec gemF_ePA_DiGA_Anbindung) keine Notwendigkeit gefunden, das administrative Geschlecht des Versicherten zu erfassen. Auch ergibt sich für den ePA-Eintrag kein Mehrwert, da das Geschlecht des Versicherten bereits in dessen Stammdaten hinterlegt ist.
      Es kann therapeutische Gründe geben, das Geschlecht des DiGA-Nutzers abzufragen. Im Sinne "privacy by design" (vgl. DSGVO) sollten DiGA-Hersteller aber nicht verpflichtet werden, dieses zu erfassen.
      Wir empfehlen, die verpflichtende Angabe des administrativen Geschlechts ersatzlos zu streichen, mindestens aber als optional zu deklarieren.