Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 29 Nächste Version anzeigen »

Anlass für die Fortschreibung des MIO Mutterpass ist eine Aktualisierung der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien aufgrund des Beschlusses des G-BA vom 19.08.2021, siehe

Als Rechtsaufsicht des G-BA hat das BMG das Recht, diesen Beschluss innerhalb von 2 Monaten zu beanstanden (https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/aufgabe-arbeitsweise/beschlussfassung/). Sollte der G-BA Beschluss aufgrund einer Beanstandung des BMG geändert werden und sich dies auf die beschlossenen Änderungen der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auswirken, hätte dies zur Folge, dass eine erneute Kommentierung des Mutterpasses durchgeführt werden müsste.

Die Version 1.1.0 des MIO Mutterpass kann erst nach durchgeführter Benehmensherstellung und nach Nicht-Beanstandung des Beschlusses durch das BMG vom Vorstand der KBV festgelegt werden.

Elektronischer Mutterpass

In Deutschland wurde im Jahr 1961 ein sogenannter Mutterpass eingeführt, um die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung festzuhalten sowie für alle beteiligten Personen (z.B. Schwangere, fachärztlich behandelnde Personen, mitbetreuende Hebammen) jederzeit bereithalten zu können.

Die rechtliche Grundlage für den Mutterpass stellen in Deutschland die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) dar. Diese Richtlinien wurden vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB V in Verbindung mit § 24c bis § 24f SGB V bzw. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) beschlossen und haben zum Ziel die "(...) Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (...)".

Eine werdende Mutter erhält in Deutschland ab offizieller Feststellung einer Schwangerschaft einen Mutterpass. Dieser liegt derzeit noch in Papierform vor. Damit alle wichtigen Informationen für die Geburt und in medizinischen Notfällen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich haben. Er sollte auch nach der Geburt aufbewahrt werden, da die Angaben für weitere Schwangerschaften relevant sein können.

In den meisten europäischen und nicht-europäischen Ländern ist eine dem Mutterpass vergleichbare, aber teilweise regional unterschiedliche und nicht verpflichtende Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes vorgesehen. Es gibt jedoch kein übergeordnetes, internationales Dokument wie z.B. beim Impfpass. Die Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes erfolgt demnach national wie auch international in der Regel in einer papierbasierten Form. In vielen Ländern gibt es bereits Projekte und einzelne digitale Lösungen, jedoch bisher keine flächendeckende Implementierung einer digitalen Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes.

MIO-Umsetzung

Der elektronische Mutterpass ist eines der medizinischen Informationsobjekte (MIOs), welche die KBV semantisch und syntaktisch definiert.

Die Einführung des Mutterpasses in elektronischer Form bietet gegenüber der Papierform einige Vorteile. Bei Verlust des papiergebundenen Mutterpasses muss dieser (z.B. bei der gynäkologischen Praxis) neu ausgestellt sowie alle Daten, die bis dahin dokumentiert wurden, erneut eingetragen werden. Mit der Umstellung auf einen digitalen Mutterpass können die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden, so dass sie jederzeit verfügbar sind und unkompliziert bei den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen angezeigt sowie fortlaufend durch neue Einträge ergänzt werden können. Dies vermeidet einen Mehraufwand in der der gynäkologischen Praxis, da die digital erfassten Daten sowohl für den digitalen Mutterpass als auch für die Dokumentation der Praxis genutzt werden können. Die digitale Form des Mutterpasses schützt vor einem Verlust von medizinisch relevanten Daten und erleichtert den Austausch von Informationen. 

Des Weiteren können Schwangere über ein Managementsystem an bevorstehende Untersuchungen erinnert werden oder Hinweisen zu medizinischen Befunden und Maßnahmen bei entsprechenden Risikokonstellationen erhalten.

Wo stehen wir?

Die Kommentierung zum MIO Mutterpass 1.1.0 startete am 23.08.2021 und endete am 06.09.2021. Anlass zur Fortschreibung und somit der Veränderungen zum MIO Mutterpass 1.0.0 ist ein G-BA-Beschluss vom 19.08.2021. Die genauen Änderungen können der Änderungshistorie entnommen werden. 

Aktuell werden die eingegangenen Kommentare ausgewertet.

Im Anschluss an die Kommentierungsphase ist eine Benehmensherstellung nach Ende der Beanstandungsfrist des BMG geplant (voraussichtlich im Zeitraum 25.10.2021 - 08.11.2021).

Die Version 1.1.0 des MIO Mutterpass soll voraussichtlich zum 01.04.2022 gelten. Zum 01.01.2022 soll demnach die Version 1.0.0 des MIO Mutterpass gelten. 



Status