Mutterpass

In Deutschland wurde im Jahr 1961 ein sogenannter Mutterpass eingeführt, um die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung festzuhalten sowie für alle beteiligten Personen (z.B. Schwangere, fachärztlich behandelnde Personen, mit betreuende Hebammen) jederzeit bereithalten zu können.

Eine werdende Mutter erhält in Deutschland ab offizieller Feststellung einer Schwangerschaft einen Mutterpass. Dieser liegt derzeit noch in Papierform vor. Damit alle wichtigen Informationen für die Geburt und in medizinischen Notfällen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich haben. Er sollte auch nach der Geburt aufbewahrt werden, da die Angaben für weitere Schwangerschaften relevant sein können.

In den meisten europäischen und nicht-europäischen Ländern ist eine dem Mutterpass vergleichbare, aber teilweise regional unterschiedliche und nicht verpflichtende Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes vorgesehen. Es gibt jedoch kein übergeordnetes, internationales Dokument wie z.B. beim Impfpass. Die Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes erfolgt demnach national wie auch international in der Regel in einer papierbasierten Form. In vielen Ländern gibt es bereits Projekte und einzelne digitale Lösungen, jedoch bisher keine flächendeckende Implementierung einer digitalen Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes.

Fortschreibung 

Anlass für die Fortschreibung des MIO Mutterpass ist eine Aktualisierung der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien aufgrund des Beschlusses des G-BA vom 19.08.2021, siehe

Als Rechtsaufsicht des G-BA hat das BMG das Recht, diesen Beschluss innerhalb von 2 Monaten zu beanstanden (https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/aufgabe-arbeitsweise/beschlussfassung/). Aufgrund einer Nicht-Beanstandung des Beschlusses des G-BA konnte die Benehmensherstellung erfolgreich durchgeführt und die MIO-Festlegung vom Vorstand der KBV beschlossen werden. Die Version 1.1.0 des MIO Mutterpass gilt ab dem 01.04.2022 und wird dann die Version 1.0.0 ablösen.

MIO-Relevanz

Der elektronische Mutterpass ist eines der medizinischen Informationsobjekte (MIOs), welche die KBV semantisch und syntaktisch definiert.

Die Einführung des Mutterpasses in elektronischer Form bietet gegenüber der Papierform einige Vorteile. Bei Verlust des papiergebundenen Mutterpasses muss dieser (z.B. bei der gynäkologischen Praxis) neu ausgestellt sowie alle Daten, die bis dahin dokumentiert wurden, erneut eingetragen werden. Mit der Umstellung auf einen digitalen Mutterpass können die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden, so dass sie jederzeit verfügbar sind und unkompliziert bei den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen angezeigt sowie fortlaufend durch neue Einträge ergänzt werden können. Dies vermeidet einen Mehraufwand in der der gynäkologischen Praxis, da die digital erfassten Daten sowohl für den digitalen Mutterpass als auch für die Dokumentation der Praxis genutzt werden können. Die digitale Form des Mutterpasses schützt vor einem Verlust von medizinisch relevanten Daten und erleichtert den Austausch von Informationen. 

Des Weiteren können Schwangere über ein Managementsystem an bevorstehende Untersuchungen erinnert werden oder Hinweisen zu medizinischen Befunden und Maßnahmen bei entsprechenden Risikokonstellationen erhalten.

Übersicht

Die Version 1.1.0 des MIO Mutterpass gilt ab dem 01.04.2022 . Zum 01.01.2022 als Start der ePA 2.0 gilt weiterhin die Version 1.0.0 des MIO Mutterpass.

Entwicklung
Kommentierung23.08.2021 - 06.09.2021Weitere Informationen: Änderungshistorie und Kommentierungsergebnisse 
Benehmensherstellung25.10.2021 - 08.11.2021Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse 
Umsetzung
FestlegungJanuar 2022Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
Gültigkeitsbeginn

April 2022