Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ab dem Alter von 12 Jahren haben Anspruch auf das Zahnarztbonusheft und erhalten dieses kostenfrei von der zahnärztlich behandelnden Person. Somit betrifft das Bonusheft einen erheblichen Anteil der in Deutschland lebenden und gesetzlich versicherten Bevölkerung.

Im Bonusheft werden die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bzw. die Untersuchungen zur Individualprophylaxe in der zahnärztlichen Praxis dokumentiert. Wurde das Heft zum Termin vergessen oder geht es beispielsweise verloren, muss der stattgefundene Termin bzw. alle vorher im Bonusheft eingetragenen Termine händisch nachgetragen werden. Ein Mehraufwand für Versicherte und Praxisangestellte.

Ein Bonusheft als medizinisches Informationsobjekt wird die Hürden für ein lückenloses Nachweisheft und damit auch für den Erhalt des Zuschusses bei Zahnersatz überwinden.