Hier wird der unveränderliche Teil der einheitlichen Krankenversicherungsnummer der GKV gemäß § 290 SGB V angegeben.

Die 10-stellige Zeichenfolge beginnt mit einem zufällig vergebene Großbuchstaben, darauf folgen 8 zufällige Ziffern. Das 10.Zeichen ist eine Prüfziffer.

Kardinalität und Konformität:

Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar- V2.2.0

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CodesystemCodesystem
KVZ10Krankenversichertennummer1.2.276.0.76.5.524

FHIR®-Mapping: KBV_PR_VoS_Patient.identifier:versichertenId

Beziehung: Spezialisierung von VersichertenID aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.7.0

Wert: Identifier (10 - 10 Zeichen)





Kommentierungen

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