Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die SoftwareherstellerInnen richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir Ihnen hier beispielhaft vor. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheidet.


ÜBERGREIFENDE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE

Diese Operationalisierungshinweise gelten für alle festgelegten MIOs gleichermaßen.



SPEZIFISCHE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE

Diese Operationalisierungshinweise gelten übergreifend für ein gesamtes MIO.



ELEMENTSPEZIFISCHE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE

Diese Operationalisierungshinweise gelten für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells.

Beispiel: