Nach einer erfolgreichen Benehmensherstellung beschließt der Vorstand der KBV das pflegerische Informationsobjekt. Im Rahmen dieser Festlegung wird auch definiert, ab wann dieses pflegerische Informationsobjekt gilt und somit in der Versorgung genutzt werden kann. Es ist geplant, dass das vorliegende pflegerische Informationsobjekt zum 01. Januar 2025 gilt.