Nach erfolgreich abgeschlossener Kommentierung läuft jetzt die Phase der Benehmensherstellung vom 03.01.2022 bis 31.01.2022. Eine Stellungnahme abgeben dürfen nur Organisationen, die im Rahmen der Benehmensherstellung zu beteiligen sind und einen Login von uns erhalten haben, siehe Im Benehmensverfahren beteiligte Verbände. Auf dieser Seite sehen Sie alle bisher abgegebenen Stellungnahmen, sofern diese der Netiquette (PDF) entsprechen und somit zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Nach der Bewertung werden wir die Ergebnisse unter Stellungnahmeergebnisse veröffentlichen.


    • Key

    • PKA1X0X0-77

    • Erstellt

    • 31.01.2022

    • Organisation

    • Bundesärztekammer

    • Zusammenfassung

    • Zustimmung zur inhaltlichen Ausarbeitung der Patientenkurzakte (PKA)

    • Beschreibung

    • Die Bundesärztekammer stimmt der inhaltlichen Ausarbeitung der Datenobjekte für die Patientenkurzakte (PKA) zu, sieht aber gegenüber dem Notfalldatensatz grundsätzliche Probleme hinsichtlich der Bedienung der technischen Codiervorgaben, da Diagnosedaten nur noch in hochstrukturierter Form eingegeben werden können. Das bedeutet aus Sicht der anlegenden Ärzte droht Mehraufwand bei der Übertragung der Inhalte des NFDM, die als Freitexteingaben vorliegen.
      Die PKA akzeptiert hier nur ein codiertes Format (z.B. ICD, SNOMED). Ob die PKA den Informationsbedarf in einer Notfallsituation adäquat abdeckt, ist unklar, da die PKA andere Versorgungszenarien (z. B. elektive Behandlung im Ausland) adressiert.

    • Key

    • PKA1X0X0-75

    • Erstellt

    • 31.01.2022

    • Organisation

    • BfArM

    • Zusammenfassung

    • Stellungnahme des BfArM zu MIO Patientenkurzakte 1.0.0

    • Beschreibung

    • Für die Herstellung des Benehmens, insbesondere unter dem besonderen Aspekt der Berücksichtigung semantischer Interoperabilitätsfestlegungen für den europäischen Datenaustausch (§ 219d Abs. 6 SGB V) bitten wir um die Berücksichtigung folgender Anmerkungen:

      Einheitliche Bezeichnung von inhaltsgleichen Abschnitten zwischen MIO PKA und EU Patient Summary:

      Um den Datentransfer nach Europa zu vereinfachen, sollten inhaltsgleiche Informationen in gleichnamigen Abschnitten dokumentiert werden. Die Benennung der Abschnitte erfolgt in der MIO PKA über LOINC-Sections bzw. SNOMED CT Document Sections, im eHDSI (eHealth-Dienste-Infrastruktur) Kontext werden diese mit LOINC-Kodes strukturiert. Eine gleichlautende Strukturierung (bei gleichen Inhalten) von MIO PKA- und eHDSI-Sections unterstützt eine harmonisierte Vorgehensweise und eine einfachere Zuordnung von Dokumentabschnitten.

      Beispiele:
      Abschnitt Allergie/Unverträglichkeiten: MIO PKA: Code: 7224460000, Bezeichnung: Allergy record (record artifact), Codesystem: SNOMED CT®, 2021-07-31 vs. MVC 5.1.0: Code: 48765-2, Bezeichnung: Allergies, avers reactions, alerts, Codesystem: LOINC, 2.59;
      Abschnitt Implantat: MIO PKA: Code: 40388003, Bezeichnung: Implantat device (physical object), Codesystem: SNOMED CT®, 2021-07-31 vs. MVC 5.1.0: Code: 46264-8, Bezeichnung: History of medical device use, Codesystem: LOINC, 2.59;
      Abschnitt Prozeduren: MIO PKA: Code: 1003640003, Bezeichnung: History of past procedures (record artifact), Codesystem: SNOMED CT®, 2021-07-31 vs. MVC 5.1.0: Code: 29554-3, Bezeichnung: Procedures, Codesystem: LOINC, 2.59

      Ergänzung des Elements „Absent or Unknown“ bei Abschnitten, die als Mandatory oder Required bei IPS gekennzeichnet sind:

      Für die vollständige Datenübermittlung gesundheitsrelevanter Informationen im europäischen Raum sind Angaben zu Diagnosen, Allergien, Medikationen, Prozeduren und Medizinischen Geräten zu machen. Liegen keine Informationen zu diesen Abschnitten vor, sind weitergehende Angaben zu dokumentieren. Aktuell ist in der MIO PKA nicht immer ein inhaltsgleiches Element in den relevanten Profilen vorgesehen. Eine Anpassung der Profile hinsichtlich des Elements „Absent or Unknown“ in den genannten Abschnitten könnte eine reibungsfreie Datenübermittlung nach Europa unterstützen.

      Betroffene eHDSI-ValueSets:
      eHDSIAbsentOrUnknown Problem, eHDSIAbsentOrUnknownAllergy, eHDSIAbsentOrUnknownDevice, eHDISAbsentOrUnknownMedikation, eHDSIAbsentOrUnknownProblem

      Überleitungsvorschrift für eHDSI Patient Summary im Element Versicherungsnummern, Phase II:

      In der Spezifikation der MIO Patientenkurzakte sind Überleitungsvorschriften zu eHDSI Patient Summary mit angelegt, die die Grundlage für eine Operationalisierung des grenzüberschreitenden Datenaustausch darstellen. Die eHDSI Datenstruktur erlaubt eine Zuordnung der „Versicherungsnummer“ zur „National Health Care Patient ID“ (epsos-dataelement-7) und zur „Insurance Number“ (epsos-dataelement-15). Wir würden eine Zuordnung zu „Insurance Number“ (epsos-dataelement-15) bevorzugen.
      Für die Ausarbeitung der Spezifizierung der Datenüberleitung durch gematik und DVKA sind möglicherweise weitere Anpassungen und weitere Detailierung erforderlich.

      Überprüfung der Zuordnung der Kodierung im Abschnitt „Persönliche Erklärung“:

      Die Zusammenhänge zwischen den Modellierungen der „Persönlichen Erklärungen“ im DPE und im NFD/PKA scheinen für uns nicht schlüssig. Wir bitten daher noch einmal um eine Überprüfung, insbesondere die Zuordnungen der Kodierungen von „KBV_PR_MIO_DPE_Content_Personal_Consent“ und „KBV_PR_MIO_NFDxDPE_Consent_Active_Advance_Directive“.

      Anpassung des Datenmodells und der semantischen Strukturen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch:

      Für den grenzüberschreitenden Datenaustausch sollten die aktuellen Vorschläge für eine Erweiterung der MIO PKA und der Preferred Code Systems in Kapitel 4 der Patient Summary Guidelines Revision 3 vom Juni 2021 geprüft und ggf. aufgenommen werden (siehe <span class="nobr"><a href="https://ec.europa.eu/health/document/download/e020f311-c35b-45ae-ba3d-03212b57fa65_en" class="external-link" rel="nofollow">https://ec.europa.eu/health/document/download/e020f311-c35b-45ae-ba3d-03212b57fa65_en<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>).

      Hinweis für Freitext-Datenfelder:

      Gemäß § 363 SGB V können Patienten ihre Daten für eine Datenspende freigeben. Hierbei sollte darauf hingewiesen werden, bei Freitextfeldern (String, Freitext) wie „Ergänzende Angaben", „Besonderheiten" oder „Hinweise" keine Namen oder Daten zu hinterlegen, die eine eindeutige Zuordnung zu einer Person ermöglichen (z.B. Patientennamen, Versichertennummer).

    • Key

    • PKA1X0X0-74

    • Erstellt

    • 26.01.2022

    • Organisation

    • HÄVG

    • Zusammenfassung

    • zu erwartende Wirkungen des MIO PKA auf Datenstrukturen in Primärsystemen / Aufwand für Befüllung von verpflichtenden Anwendungen durch niedergelassene Ärzte

    • Beschreibung

    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir nehmen im Rahmen der Benehmensherstellung nochmals Bezug auf zwei Punkte, die wir bereits im Rahmen der öffentlichen Kommentierung angemerkt haben.

      1.) Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Datenstrukturen des MIO Patientenkurzakte sehr wahrscheinlich die Struktur der Daten determinieren, wie sie künftig in den Praxisverwaltungssystemen vorgehalten werden. Hier sollte zumindest durch einen Hinweis an die Softwarehersteller darauf hingewiesen werden, dass es mindestens bis zum 01.07.2023 möglich sein muss, dass die Ärzte ohne zusätzliche Aufwände wie z.B. manuelles Umkodieren einen Notfalldatensatz (NFDM) befüllen können (vgl. Kommentar PKA1X0X0-30).

      2.) Wir bitten bei der Weiterentwicklung der Patientenkurzakte im Zusammenhang mit dem ab 01.07.2023 gemäß § 358 Abs. 7 SGB V zu gewährleistenden grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten darauf zu achten, dass eine Befüllung der International Patient Summary (IPS) möglich sein muss, ohne dass umfangreiche Ergänzungen oder gar eine manuelle Umschlüsselung von Kodierungen durch den Arzt vorgenommen werden müssen (vgl. Kommentar PKA1X0X0-31).

      Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
      Lars Treinat, HÄVG/Deutscher Hausärzteverband e.V.