DPE Daten eintragen

Das Szenario DPE beschreibt, wie Daten zu einer Erklärung in den Persönlichen Erklärungen eingetragen werden. Das Szenario kann bis zu drei mal ausgeführt werden, da bis zu drei Erklärungen unabhängig von einander angelegt werden können. In der Anwendung NFDM, wie sie zur Zeit auf der eGK verwendet wird, ist die ärztliche behandelnde Person im Moment die einzige Person, die berechtigt ist, Daten anzulegen. Um dies zu ermöglichen, muss die versicherte Person ihre Einwilligung erteilen. In der Implementierung des vorliegenden Informationsmodells soll es aber auch möglich sein, dass die versicherte Person selbst die Einträge in dem DPE bearbeiten kann. Daher gibt es in diesem Szenario zwei Akteure: die ärztliche behandelnde Person und die versicherte Person. Für die initiale Erstellung eines DPE gelten die gleichen Kardinalitäten und Konformitäten wie für die spätere Bearbeitung.

Gemeinsame Daten eintragen

Das Szenario Gemeinsame Daten beschreibt, wie die Daten der versicherten Person eingetragen werden. Diese Daten kommen sowohl in DPE als auch in NFD vor. Wenn einer der beiden Datensätze angelegt wird, muss dieser Abschnitt ausgefüllt werden. Für die initiale Erstellung der gemeinsamen Daten gelten die gleichen Kardinalitäten und Konformitäten wie für die spätere Bearbeitung.

Mapping der Elemente auf die IPS

Das Szenario IPS beschreibt, wie Inhalte in einer IPS platziert werden könnten. Es sind nur diejenigen Abschnitte der IPS nach DIN EN 17269:2020-04 aufgeführt, die mit Inhalten aus dem NFDM befüllt werden können. Eine ausführliche Beschreibung der Umsetzung von Kardinalitäten und Konformitäten aus der IPS findet sich in den folgenden Eigenschaften des Datensatzes: "Umsetzung der Konformitäten der IPS in diesem Informationsmodell", Definition der Konformitäten der IPS aus der DIN EN 17269:2020-04". Mehr Informationen zu den Unterschieden zwischen dem NFDM und der IPS findet sich in den Operationalisierungshinweisen zu den jeweiligen Abschnitten.

NFD Daten eintragen

Das Szenario NFD beschreibt, wie Daten in den Notfalldatensatz eingetragen werden. Der NFD wird durch die ärztliche behandelnde Person ausgefüllt. Diese bestätigt die eingegebenen Daten mittels Signatur. Für die initiale Erstellung eines NFD gelten die gleichen Kardinalitäten und Konformitäten wie für die spätere Bearbeitung.

Wiederverwendbare Elemente eintragen

Das Szenario "Wiederverwendbare Elemente" beschreibt die Kardinalitäten und Konformitäten der wiederverwendbare Elemente wie in der Spezifikation des NFDM definiert.