1 - VERANLASSUNG

Der Ursprung eines MIO kann ein Gesetz sein, ein Vorschlag der KBV oder eine Idee externer Organisationen und Verbände. Die Gründe für die Entstehung sind vielfältig.

2 - ERSTELLUNG

Zu Beginn wird jedes medizinische Informationsobjekt zunächst intern nach einer sorgfältigen Analyse des Umfelds erarbeitet. Dabei werden auch beteiligte Verbände und Organisationen zu Rate gezogen. Sie sind teilweise bereits in der Erstellung involviert, werden aber in der ersten Phase, der Kommentierung, besonders relevant.

3 - KOMMENTIERUNG

Sobald die KBV das MIO inhaltlich modelliert und die Spezifikation erarbeitet hat, ist es bereit für das erste externe Feedback. Zu diesem Zweck wurde die Plattform mio.kbv.de ins Leben gerufen, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, MIOs zu kommentieren und aktiv an der Entwicklung teilzuhaben.

Während der meist sechswöchigen öffentlichen Kommentierung haben alle Interessierten die Möglichkeit, Hinweise zu geben, Verbesserungsvorschläge zu machen und Fragen zu stellen. Alle Kommentare werden von den MIO-Expert:innen analysiert und nach Abschluss der Kommentierungszeit beantwortet.

4 - BENEHMENSHERSTELLUNG

Nachdem etwaige Änderungen am MIO eingearbeitet wurden, beginnt die nächste Phase. Die Herstellung des Benehmens ist laut gesetzlich vorgeschriebenem Prozess ausschließlich beteiligten Verbänden und Organisationen vorbehalten. Näheres ist in der Verfahrensordnung beschrieben. In dieser Phase können letzte Änderungswünsche und Feedback zum MIO übermittelt werden.

5 - FESTLEGUNG

Nach Prüfung dieser Stellungnahmen und Einarbeitung etwaiger darauf basierender Änderungen erfolgt die Festlegung des MIO durch den Vorstand der KBV.


WEITERE INFORMATIONEN

Um den Prozess noch integrativer und verständlicher zu gestalten, bietet die mio42 Web-Sessions während der Kommentierungsphase eines MIO an, um alle Interessierten mitzunehmen und bereits frühzeitig Fragen zu beantworten. Die Websessions werden auf mio.kbv.de im Bereich ‚Termine‘ angekündigt.  


Link zur Verfahrensordnung: