Anwendung

Impfungen werden in der Regel direkt nach der Durchführung dokumentiert. Dies erfolgt üblicherweise direkt in der durchführenden Einrichtung oder Praxis. Sollte der Impfpass zum Zeitpunkt der Impfung nicht vorliegen, wird meist eine Dokumentation über die durchgeführte Impfung ausgestellt und/oder der Eintrag bei Vorlage des Impfpasses nachgetragen.

Das Robert Koch-Institut hat folgende Informationen zum Thema Impfen und Rechtliches veröffentlicht:

"Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf. Es gibt allerdings keine gesetzliche Vorschrift, die die Durchführung einer Impfung ausschließlich dem Arzt vorbehält. Pflegekräfte, Arzthelferinnen und Arzthelfer mit entsprechender Ausbildung dürfen auch Arzneimittel verabreichen. Die Injektionstechniken werden bei der Berufsausbildung dem Pflegepersonal auch vermittelt. Ob das Personal in der Lage ist, eine Impfung korrekt zu verabreichen, ist von fachlichen Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber vor einer selbstständigen Ausübung zu überprüfen. Notwendig ist jeweils eine gesonderte ärztliche Anordnung, Überwachung und Dokumentation. Impfungen sollten aber nur in Anwesenheit eines Arztes ausgeführt werden, damit bei unerwarteten Nebenwirkungen und Komplikationen, die in sehr seltenen Fällen auftreten können, sofort optimale Hilfe geleistet werden kann. Indikation und Kontraindikationen sind vom Arzt zu prüfen. Auch die Haftung sowohl für die Impfung selbst als auch für eine korrekte Aufklärung, Anamneseerhebung trägt der Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder das Personal die Impfung vornimmt."

(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_RechtlFragen/FAQ01.html, Stand: 19.09.2017)


Anwendergruppen

Impfungen werden häufig bei Personen im hausärztlichen Dienst, bei hausärztlich tätigem internistischen Fachpersonal, bei ärztlich tätigen Personen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin und der Gynäkologie sowie in Notfallbehandlungsbereichen und bei reise- und tropenmedizinisch tätigen Personen durchgeführt.