Elektronischer Impfpass

Der elektronische Impfpass ist das erste Dokument, das als medizinisches Informationsobjekt in der KBV definiert wurde.

Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten. Geschützt werden sowohl die geimpfte Person als auch im Rahmen des „Gemeinschaftsschutzes“ Personen, die noch nicht oder aufgrund einer Erkrankung nicht geimpft werden können. Alle durchgeführten Impfungen sind in einem Impfpass zu dokumentieren. Rechtsgrundlage in Deutschland ist hierfür der § 22 Infektionsschutzgesetz, in dem die Dokumentationsinhalte konkret vorgegeben werden.



MIO-Relevanz

Die elektronische Erfassung der Impfdaten bietet einige Vorteile gegenüber der papierbasierten Dokumentation. Eine zentral gespeicherte elektronische Impfdokumentation, zum Beispiel in einer Patientenakte, kann stets eingesehen und ergänzt werden. So ist der Datenverlust nicht so leicht möglich, wie dies mit einem papierbasierten Impfpass der Fall sei.

Da viele der Felder einer elektronischen Dokumentation automatisiert vorausgefüllt werden können, bringt dies auch für die behandelnde Person eine Aufwand- und Zeitreduktion mit.

Ein elektronischer Impfpass kann außerdem die Datenbasis für ein Impfmanagement darstellen, beispielsweise durch einen Abgleich mit Impfempfehlungen, um zu helfen, Impflücken aufzudecken oder auch durch Erinnerungsfunktionen.

Übersicht 

Entwicklung
Kommentierung25.01.2021 - 07.02.2021Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse 
Benehmensherstellung01.03.2021 - 14.03.2021 Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse 
Umsetzung
FestlegungApril 2021Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
GültigkeitsbeginnJanuar 2022