Für Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe Glossar & Abkürzungsverzeichnis.



Definition dgMP

Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) wird der erste Anwendungsfall in der ePA für alle sein. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Medikation der Versicherten zu schaffen und eine möglichst vollständige und zentrale Dokumentation medikationsbezogener Daten zu ermöglichen. Damit soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gestärkt werden.

"Unter dem Begriff digital gestützter Medikationsprozess versteht der Arbeitskreis „Analyse der Medikationsprozesse“ [ des Interop Councils, Anm. d. Verf. ] die Gesamtheit aller möglichen Teilprozesse des Medikationsprozesses, die ganz oder in Teilen mit strukturierten Daten elektronisch unterstützt werden." (aus: Positionspapier "Digital gestützte Medikationsprozesse" (Version 1.2, 24.11.2023), Arbeitskreis "Analyse der Medikationsprozesse", Interop Council, S.69, abgerufen am 15.02.2024 (09:30Uhr))

Artefakte, die dabei entstehen bzw. verwendet werden, sind die elektronische Medikationsliste (eML), der elektronische Medikationsplan (eMP bzw. MIO Medikationsplan) und die AMTS-relevanten Zusatzinformationen (AMTS-rZI).

Im Folgenden werden die gelisteten Szenarien als Teilprozesse des dgMP näher ausgeführt. Dabei bleiben einige Prozessschritte übergeordnet abgebildet. Ihre nähere Darstellung findet sich im Bereich Medikationsbezogene Grundprozesse und ist jeweils am dargestellten Prozess verlinkt.


Technische Prozessabläufe

Die vom Primärsystem in den Szenarien anzustoßenden ePA-Operationen werden im Implementation Guide ePA Medication Service unter dem Menüpunkt "Prozessabläufe" beschrieben.



Die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation sowie die Dokumentation der Therapieentscheidung stellen einen wesentlichen Aspekt des dgMP dar. Der hier dargestellte Prozess ist übergreifend für alle Sektoren dargestellt, ist im Wesentlichen also unabhängig vom ärztlichen Arbeitsort (z.B. ambulant oder stationär). Dabei kann es verschiedene Zugangswege zum Szenario geben. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend.

  1. Der/Die Patient:in stellt sich selbstständig (ggf. mit Begleitung) in der ärztlichen Praxis vor.
  2. Der/Die Patient:in übermittelt eine Rezeptanforderung an die ärztliche Praxis, zum Beispiel via Praxis-Website, E-Mail oder Telefon.
  3. Es besteht ein Behandlungsvertrag für eine/n pflegebedürftige/n Patient:in, in dessen Rahmen ein Pflegedienst und/oder Pflegeheim eine Rezeptanforderung an die ärztliche Praxis stellt, entweder vor Ort (Vorlegen der eGK) oder auf anderem Wege (zum Beispiel via Praxis-Website, E-Mail oder Telefon).
  4. Ein/e patientenseitig Bevollmächtigte:r stellt eine Rezeptanforderung an die ärztliche Praxis; entweder vor Ort (Vorlegen der eGK) oder auf anderem Wege (zum Beispiel via Praxis-Website, E-Mail oder Telefon).
  5. Im Rahmen eines Haus- oder Pflegeheimbesuchs ergibt sich ein medikamentöser Verordnungsbedarf.

Nach der administrativen Aufnahme (ambulant / stationär) des/r Patient:in durch ärztliches Assistenzpersonal inklusive Klärung des ePA-Zugriffs findet zunächst die ärztliche Anamnese statt, gefolgt von der Indikationsstellung zur medikamentösen Therapie, welche einen unbestimmten Zeitraum in Anspruch nehmen kann. Es folgt eine ärztliche Auswahl der Medikation unter Berücksichtigung aller medikationsrelevanten Daten. Sobald eine Verordnung stattgefunden hat, wird die Therapieentscheidung in der ePA dokumentiert und ggfs. die Verordnung rezeptiert*. Nach ärztlichem Ermessen und bei entsprechender Delegationsfähigkeit kann das (e)Rezept durch ärztliches Assistenzpersonal vorbereitet werden.

*Anmerkung: Dabei werden die Verordnungsdaten automatisch an den eRezept-Fachdienst übermittelt und von diesem in die eML übertragen. Näheres hierzu findet sich im Grundprozess "Erstellung eRezept".

Grundsätzlich gilt dabei, dass die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können. So kann zum Beispiel bereits während der Anamnese und der dabei durchgeführten Sichtung der Medikation eine AMTS-relevante Fehlmedikation auffallen und bereits zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung zur Medikationsänderung und damit beispielsweise zur Neuverordnung fallen. Prozesslogisch hat hier jedoch trotzdem eine Diagnose- & Indikationsstellung bzw. Medikationsentscheidung stattgefunden (Frage 'Ist die Medikation für den genannten Zweck und bei diesem/dieser Patient:in adäquat?' - In diesem Falle Antwort 'Nein'.), auch wenn diese Phase ggfs. nur wenige Sekunden andauert. Aus diesem Grunde ist im Prozess kein fixer Zeitraum für die einzelnen Prozessschritte angegeben, sie folgen jedoch immer aufeinander. 

Wichtig für das Verständnis ist weiterhin, dass Verordnung & Verschreibung (also die Rezeptierung einer Verordnung) getrennte inhaltliche Schritte sind, da nicht jede Verordnung zwangsläufig auch eine Rezeptierung nach sich zieht. (Beispiele: Änderung einer Medikationsdosierung, ohne dass eine neue Packung benötigt wird. Verordnung nicht verschreibungsfähiger Maßnahmen oder Medikamente.)

Abschließend gilt festzuhalten, dass ein Kernpunkt im digital gestützten Medikationsprozess - wie bereits im Namen enthalten - die digitale Unterstützung der Prozessschritte durch das Primärsystem ist. Die Medikationsdaten sollen also für die diversen Verwendungszwecke "wiederverwendet" werden können, wie es bereits jetzt schon in einigen Primärsystemen möglich ist. Wird also zum Beispiel eine Verordnung im Medikationsplan angepasst, kann das Primärsystem die eingegebenen Daten im nächsten Schritt auch für die Befüllung des Rezeptes - egal ob (e)Rezept, Privatrezept oder andere Rezeptart - verwenden. Dies kann natürlich auch umgekehrt stattfinden, wobei der Medikationsplan einen höheren Strukturierungsgrad mit mehr Informationen benötigt als ein Rezept. Eine Mehrfacheingabe derselben Daten entfällt somit und die Prozessschritte profitieren voneinander.


Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme (unter Beachtung der eMP- und Verordnungssoftware-Vorgaben der KBV), ePA-Fachdienst, eRezept-Fachdienst


Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen


Legende

  • blau: Verwaltungs-Task
  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses
  • orange: Zwischenereignis/-prozess, welches/r einen nicht näher definierten Zeitraum einnehmen kann


Wurde dem/der Patient:in eine Medikation verordnet und verschrieben, muss das Rezept in einer Apotheke dispensiert, also eingelöst und die Medikation ausgegeben werden. Dabei kann das Rezept digital (eRezept) oder analog vorliegen. 

Zunächst wird das Rezept durch die Apotheke in Empfang genommen. Bei einem analogen Rezept wird dieses wie gewohnt übergeben. Bei einem eRezept gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Der/die Patient:in oder ein/e Bevollmächtigte:r weist das eRezept per App der Apotheke zu.
  2. Der/die Patient:in oder ein/e Bevollmächtigte:r (inkl. Pflegedienst) hat den eRezept-Token als Ausdruck von der verordnenden LEI erhalten und übergibt diesen.
  3. Der/die Patient:in oder ein/e Bevollmächtigte:r (inkl. Pflegedienst) steckt die eGK in der Apotheke ein (nur gesetzlich Versicherte).
  4. Es besteht ein Behandlungsvertrag für eine/n pflegebedürftige/n Patient:in, in dessen Rahmen eine verordnende LEI das eRezept an den Pflegedienst und / oder das Pflegeheim übermittelt hat (zum Beispiel via KIM), welcher/welches das eRezept an die Apotheke übermittelt (ebenfalls via KIM oder als ausgedruckter Token).

Als Nächstes wird der ePA-Zugriff sowie der Zugriff auf die Stammkundenkartei geprüft. Näheres hierzu findet sich in den entsprechenden Basisprozessen. 

Im nächsten Schritt erfolgt die Dispensierung der Medikation basierend auf den Angaben im (e)Rezept.

Anmerkung: Dabei werden die Dispensierdaten automatisch an den eRezept-Fachdienst übermittelt und von diesem in die eML übertragen. Näheres hierzu findet sich im Grundprozess "Dispensierung Medikation".

Abschließend erfolgt - soweit erforderlich und möglich* - die Aktualisierung des Medikationsplan und/oder andere medikationsrelevante Daten, wie zum Beispiel die AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Dabei können die zuvor erzeugten Dispensierdaten vom Primärsystem weiterverwendet werden, sodass eine doppelte Eingabe entfällt.

*Anmerkung: Ob eine lokale Aktualisierung und Speicherung der medikationsrelevanten Daten möglich ist, hängt dabei von dem Vorhandensein einer Stammkundenkartei ab. Die Aktualisierung und Speicherung in der ePA ist nur möglich, wenn eine Zugriffsberechtigung vorliegt, ein Zugriff technisch möglich und eine Speicherung gewünscht ist. Näheres hierzu findet sich in den jeweiligen Grund- und Basisprozessen.


Beteiligte Systeme: Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst, eRezept-Fachdienst


Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses


Kommt ein/e Patient:in bzw. ein/e Kund:in oder sein/e Bevollmächtigte:r mit Beratungsbedarf und/oder dem Wunsch nach einer OTC-Medikation in die Apotheke, wird in der Regel zunächst der ePA-Zugriff sowie der Zugriff auf die Stammkundenkartei geprüft. Näheres hierzu findet sich in den entsprechenden Basisprozessen. 

Anschließend erfolgt die Entscheidung für eine (oder mehrere) OTC-Medikation(en) sowie deren Dispensierung an den/die Patient:in bzw. Kund:in.

Anmerkung: Dabei können die Dispensierdaten (z.B. bei Relevanz) in der ePA gespeichert werden, entweder verknüpft mit dem entsprechenden eRezept, sofern eines vorlag (i.d.R. Selbstzahler-Rezept), oder als eigenständiger Eintrag (ausschließlicher eML-Eintrag, in diesem Prozessleitfaden nicht abgebildet). Die Speicherung ist nur möglich, wenn eine Zugriffsberechtigung vorliegt, ein Zugriff technisch möglich und eine Speicherung gewünscht ist. Näheres hierzu findet sich im Grundprozess "OTC-Entscheidung & Dispensierung". 

Abschließend erfolgt - soweit erforderlich und möglich* - die Aktualisierung des Medikationsplans und/oder anderer medikationsrelevanter Daten, wie zum Beispiel der AMTS-relevanten Zusatzinformationen oder einer Medikationsplan-relevanten OTC-Medikation. Dabei können die Warenwirtschaftsdaten vom Primärsystem weiterverwendet werden, sodass eine doppelte Eingabe entfällt. 

*Anmerkung: Ob eine lokale Aktualisierung und Speicherung der medikationsrelevanten Daten möglich ist, hängt dabei von dem Vorhandensein einer Stammkundenkartei ab. Die Aktualisierung und Speicherung in der ePA ist nur möglich, wenn eine Zugriffsberechtigung vorliegt und ein Zugriff technisch möglich und eine Speicherung gewünscht ist. Näheres hierzu findet sich in den jeweiligen Grund- und Basisprozessen.


Beteiligte Systeme: Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst


Prozessdarstellung in BPMN

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Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses


Die regelmäßige gesamthafte Prüfung des Medikationsplans auf Kongruenz, korrekte Indikation, Angemessenheit, Interaktionen und weitere AMTS-Aspekte sind ein wichtiger Bestandteil des Medikationsmanagements und sollte sowohl ärztlich als auch pharmazeutisch mit dem jeweiligen Schwerpunkt durchgeführt werden. 

Im ärztlichen Kontakt wird zunächst die administrative Aufnahme (ambulant / stationär) des/der Patient:in durchgeführt. In der Apotheke werden der ePA-Zugriff sowie der Zugriff auf die Stammkundenkartei geprüft. Näheres hierzu findet sich in den entsprechenden Basisprozessen. Nach der medikationsbezogenen Anamnese kommt es zur gesamthaften AMTS-Prüfung, welche unterschiedliche Ergebnisse zur Folge haben kann:

1) Es gibt keine Arzneimittelbezogenen Probleme (ABP). 

2) Es gibt ABP, diese sind jedoch nicht relevant und bedürfen keiner Änderung der Medikation.

3) Es gibt ABP, welche ohne Änderung der Verordnung, d.h. im pharmazeutischen Bereich selbstständig ohne ärztliche Intervention korrigierbar sind. Die medikationsrelevanten Daten werden entsprechend korrigiert (aktualisiert).

4) Es gibt ABP, welche eine Korrektur der Verordnung benötigen.

a) Der/Die Apotheker:in kommunizieren die ABP, bzw. den Korrekturbedarf an den/die Patient:in bzw. an die verordnenden LEI. Die Prüfung wird somit abgebrochen.

b) Der/Die Ärzt:in setzt die fehlerhafte Medikation ab und löst bei Bedarf eine neue Verordnung aus. Im Anschluss muss die Aktualisierung der medikationsrelevanten Daten sowie ggfs. eine (e)Rezept-Ausstellung erfolgen.

Im Fall 4a kann das Ergebnis der Prüfung zur kommunikativen Unterstützung zwar im Kommentarbereich des Medikationsplans festgehalten werden. Es kann jedoch technisch keine erfolgreiche Prüfung markiert werden, da diese eine Verifizierung (fachliche Abnahme) der Medikationsplaninhalte und eine Verantwortungsübernahme beinhaltet. In allen anderen Fällen kann die Prüfung gegenüber Dritten durch entsprechende Aktualisierung der Herkunftsinformationen kenntlich gemacht werden (Rolle: Verifier, siehe Informationsmodell). Ggfs. kann auch ein übergreifender Hinweis, in dem das Ergebnis der Prüfung festgehalten wird, verfasst werden.

Obige Beschreibung zeigt den Versorgungsprozess für eine eigenständig durchgeführte Prüfung auf, wie sie im Rahmen von Medikationsanalysen bzw. im Medikationsmanagement durchgeführt wird. Grundsätzlich kann sich die Prüfung auch an andere Prozesse des dgMP anschließen, z.B. nach einer Neuverordnung oder einer Medikamentendispensierung (rezeptierte oder OTC-Medikation) in der Apotheke. 

Anmerkung: Zu dem Unterschied zwischen der hier beschriebenen gesamthaften (AMTS-)Prüfung des Medikationsplans und der in den anderen Prozessdarstellungen aufgeführten AMTS-Prüfungen (im Rahmen einer Neuverordnung oder Dispensierung) siehe Glossar.


Beteiligte Systeme: Praxisverwaltungssysteme, Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst, eRezept-Fachdienst


Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen


Legende

  • blau: Verwaltungs-Task
  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses


Möchte ein/e Ärzt:in oder ein/e Apotheker:in eine ergänzende, nicht als Instanz kodierbare, medikationsbezogene Information im Medikationsplan festhalten, ist dies über die Kommentierung einer einzelnen Instanz oder über die Erfassung eines medikationsplanübergreifenden Hinweises möglich. 

Kommentare können sich zum Beispiel auf AMTS-Hinweise beziehen oder auf andere, nicht im Medikationsplan erfasste Medikationen hinweisen (z.B. Insulin- oder Chemotherapiepläne). Der Kommentierungsbedarf ergibt sich dabei zum Beispiel im Rahmen der Prüfung oder des Lesens eines Medikationsplans, im Rahmen einer Verordnung bzw. Verschreibung oder im Rahmen der sonstigen Bearbeitung der medikationsrelevanten Daten.


Beteiligte Systeme: Praxisverwaltungssysteme, Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst, ggfs. Krankenhausinformationssysteme


Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine

Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses


Mehrere Anwendungsfälle benötigen einen rein lesenden Zugriff auf den Medikationsplan. Hierbei wird dieser ggfs. gemeinsam mit den AMTS-relevanten Zusatzinformationen abgerufen, angezeigt und gelesen.

Anwendungsfälle können sein:

  • Patient:in will Medikamente einnehmen oder deren Einnahme planen.
  • Ambulanter Pflegedienst möchte Medikamente stellen und/oder verabreichen oder dieses planen.
  • Therapeut:in möchte einsehen, welche Medikamente eingenommen werden (z.B. Physiotherapeut:in zur Beurteilung von Schmerzzuständen (ausreichende Analgesie?) oder Funktionsstörungen (Nebenwirkung?)).
  • Die behandelnde Person benötigt die Medikationsinformation für ihre Anamnese.


Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst, ePA-Versicherten-Frontend


Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses