Für Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe Glossar & Abkürzungsverzeichnis.



Definition medikationsbezogene Grundprozesse

Medikationsbezogene Grundprozesse sind Teilprozesse, die wiederholt vorkommen und wesentliche Kernelemente des Medikationsprozesses darstellen. Um die Darstellung der dgMP-Szenarien und der Versorgungsprozesse der klinischen Fallbeispiele zu verschlanken und übersichtlicher zu gestalten, werden die Grundprozesse dort als Subprozesse zugeklappt, also in einer Überschrift zusammengefasst, dargestellt. Die aufgeklappte, also ausführliche Darstellung der Grundprozesse befindet sich auf dieser Seite.

Technische Prozessabläufe

Die vom Primärsystem in den Szenarien anzustoßenden ePA-Operationen werden im Implementation Guide ePA Medication Service unter dem Menüpunkt "Prozessabläufe" beschrieben.



Im Rahmen des Medikationsprozesses kann es dazu kommen, dass eine nicht verordnungsberechtigte Person eine Verordnung für eine verordnungsberechtigte Person vorbereitet. Dies ist zum Beispiel regelhaft der Fall, wenn Stationsärzt:innen durch Stationsapotheker:innen unterstützt werden. In diesem Falle können die Stationsapotheker*innen einen Medikationsvorschlag im Primärsystem vorbereiten, welcher im Verlauf von den Stationsärzt:innen verordnet wird. Dies gilt ebenso für die Vorbereitung von Wiederholungsrezepten durch medizinische Fachangestellte (MFA), zum Beispiel in der hausärztlichen Praxis.

Ist ein Medikationsbedarf festgestellt worden, wird der Medikationsvorschlag durch die nicht verordnungsberechtigte Person vorbereitet. Dabei können die in der ePA gespeicherten sowie weitere Daten unterstützend hinzugezogen werden. Im Rahmen einer stationären Aufnahme wären dies zum Beispiel die Anamnesedaten, inklusive der eML, dem Medikationsplan und den AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Die Erstellung des Medikationsvorschlags beinhaltet idealerweise bereits eine AMTS-Prüfung, welche wenn möglich softwaregestützt erfolgen sollte. Ergeben sich hierbei Arzneimittelbezogene Probleme (ABP)werden diese (manuell oder Software-gestützt) auf Relevanz geprüft. Sind die ABP relevant, muss ein neuer Medikationsvorschlag erstellt werden. Dies wird so oft wiederholt, bis der gesamte Medikationsbedarf gedeckt ist. 

Der vollständige Medikationsvorschlag wird an die verordnende Person übermittelt.


Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, ggfs. Praxisverwaltungssysteme, ggfs. Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst


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  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
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Ist zum Beispiel im Rahmen der Anamnese und/oder der Diagnosestellung ein Medikationsbedarf festgestellt worden, müssen eine Medikationsentscheidung getroffen und eine Verordnung ausgestellt werden.

Dabei können, neben den im direkten Patientenkontakt erhobenen Daten, die in der ePA gespeicherten sowie weitere Daten unterstützend hinzugezogen werden. Dies umfasst zum Beispiel Vorbefunde, die eML, den Medikationsplan und die AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Im Rahmen der Medikationsentscheidung muss außerdem eine AMTS-Prüfung durchgeführt werden, welche, wenn möglich, softwaregestützt erfolgen sollte. Ergeben sich hierbei Arzneimittelbezogene Probleme (ABP)werden diese (manuell oder Software-gestützt) auf Relevanz geprüft. Sind die ABP relevant, muss eine neue Medikationsentscheidung getroffen werden. Dies wird so oft wiederholt, bis der gesamte Medikationsbedarf gedeckt ist. 

Im Anschluss muss eine Patientenaufklärung zur richtigen Einnahme / Anwendung durchgeführt werden.

Außerdem muss die Medikation im Primärsystem verordnet werden, wobei mindestens die Pflichtangaben laut (e)Rezept zu erfassen sind.

Anmerkung: Wichtig für das Verständnis ist, dass diese Verordnung noch keine Verschreibung in Form eines (e)Rezeptes darstellt. Da nicht jede Verordnung zwangsläufig eine Rezeptierung (Verschreibung) nach sich zieht, sind dies formal getrennte Prozessschritte, auch wenn die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation grundsätzlich ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben).


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Ist eine Verordnung erstellt worden und ist die Rezeptierung dieser Verordnung (Medikation) nötig, wird nach Möglichkeit ein eRezept erstellt. Nach ärztlichem Ermessen und bei entsprechender Delegationsfähigkeit kann das (e)Rezept durch ärztliches Assistenzpersonal vorbereitet werden.

Anmerkung: Da nicht jede Verordnung zwangsläufig eine Rezeptierung (Verschreibung) nach sich zieht, sind dies formal getrennte Prozessschritte, auch wenn die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation grundsätzlich ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben).

Zunächst werden alle Daten zur Verordnung im eRezept erfasst (mindestens eRezept-Pflichtinformationen, PS sollte per Anzeige unterstützen, welche Informationen verpflichtend anzugeben sind und welche optional sind). Dabei erfolgt eine digitale Unterstützung durch das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses, das heißt die in der vorher durchgeführten Verordnung erfassten Daten können "weiterverwendet" und das eRezept somit automatisch befüllt werden. So entfallen Doppeleingaben.

Anmerkung: Diese Funktionalität ist bereits jetzt schon in vielen Primärsystem-Verordnungsmodulen etabliert.

Im Anschluss muss das eRezept durch eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig) validiert werden. Dies ist, wie gewohnt, als Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur möglich. Die Signatur ermöglicht dem Primärsystem die Übermittlung an den eRezept-Fachdienst, welcher den Verordnungsdatensatz automatisch in der ePA speichert (eML). Soll das eRezept unmittelbar zur Einlösung gelangen können, empfiehlt es sich, den Verordnungsvorgang mit der Einzel- oder Komfortsignatur abzuschließen.


Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme (unter Beachtung der eMP- und Verordnungssoftware-Vorgaben der KBV), eRezept-Fachdienst


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Soll eine Änderung oder Neuerhebung/-erstellung medikationsrelevanter Daten (Verordnungen, AMTS-relevante Zusatzinformationen (AMTS-rZI) und / oder andere klinische bzw. administrative Daten) in der ePA gespeichert werden, muss zunächst der aktuelle Medikationsplan (ggfs. inklusive AMTS-rZI) aus der ePA heruntergeladen und angezeigt werden (technische Voraussetzung)

Nach der Sichtung der bereits vorhandenen Daten werden die entsprechenden Daten neu eingetragen, aktualisiert oder gelöscht. Dabei unterstützt das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses die Eintragung elektronisch (Komfortfunktionen), sodass durch Datenübernahmen (zum Beispiel aus der eML, dem Verordnungsmodul, der Patienten-/Stammkundenkartei insgesamt und / oder einer Arzneimitteldatenbank) eine Doppeleingabe von Informationen vermieden werden kann.

Im Anschluss wird der Medikationsplan lokal gespeichert. Dies ermöglicht die Einsicht in den Medikationsplan nach Abschluss der Konsultation sowie den späteren Abgleich von zwischenzeitlichen Änderungen bei einer neuen Konsultation. Im Kontext der Apotheke ist eine lokale Speicherung nur bei Zustimmung im Rahmen der Stammkundenkartei möglich.

Sofern es keinen Patientenwiderspruch gibt, erfolgt als nächstes das Hochladen in die ePA. (Anmerkung: Auch bei grundsätzlicher Zustimmung zum dgMP bleibt ein Patientenwiderspruch gegen einzelne Einträge, zum Beispiel bei Ableitbarkeit einer potentiell stigmatisierenden Diagnose, möglich). Auch ein Ausdruck des Medikationsplans als Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) ist nach Hochladen in die ePA auf Patientenwunsch hin möglich (Anmerkung: Anpassung des Formats erfolgt in Abstimmung mit AG BMP, bestehend aus KBV, BÄK und DAV).


Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme (unter Beachtung der eMP-Vorgaben der KBV), Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst


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Soll ein (e)Rezept in der Apotheke eingelöst werden, muss dieses zunächst auf formale Fehler geprüft werden. Wird ein Fehler gefunden, muss geprüft werden, ob eine Korrektur durch die verordnende LEI nötig ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Korrektur durch den/die Apotheker:in vorgenommen werden. Ist jedoch eine Korrektur durch die verordnende LEI nötig, muss geprüft werden, ob eine Rücksprache mit dieser erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, muss der Vorgang abgebrochen werden und der/die Patient:in wird an die verordnende LEI verwiesen. Wird die  verordnende LEI erreicht, ist zu prüfen, ob eine Korrektur erfolgen kann. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch des Vorgangs und die einreichende Person wird an die verordnende LEI verwiesen. Ist eine Korrektur durch die verordnende LEI möglich, kann der Prozess fortgeführt werden sobald diese vorgenommen wurde. 

Ist das (e)Rezept frei von Formfehlern oder konnte korrigiert werden, findet als Nächstes eine medikationsbezogene Anamnese mit anschließender Auswahl der Medikation unter Berücksichtigung von u. a. Abrechenbarkeit (Rabattverträge), Verfügbarkeit (Lieferbarkeit) und patient:innenindividuellen Faktoren statt. Ergeben sich bei der pharmazeutischen AMTS-Prüfung des ausgewählten Präparats Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese (manuell oder Software-gestützt) auf Relevanz geprüft. 

Sind die ABP relevant, muss geprüft werden, ob eine Behebung durch die Apotheke möglich ist (z.B. durch Präparatewechsel oder Patientenberatung). Wenn nein, kommt es zu einem Abbruch des Vorgangs und die einreichende Person muss die verordnende LEI erneut aufsuchen. Wenn ja, muss geprüft werden, ob eine Korrektur durch die verordnende LEI nötig ist. 

Ist dies der Fall, muss geprüft werden, ob eine Rücksprache mit der verordnenden LEI möglich ist. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch des Vorgangs und die einreichende Person wird an die verordnende LEI verwiesen.

Ist keine Korrektur durch die verordnende LEI nötig oder eine Korrektur wurde durchgeführt, wird erneut die Auswahl der Medikation durchgeführt.

Wurden bei der pharmazeutischen AMTS-Prüfung keine ABP festgestellt oder sind die ABP nicht relevant, muss der/die Patient:in über die korrekte Anwendung aufgeklärt werden. Erst dann kann die Medikation dispensiert werden, ggfs. via Blisterzentrum. Der dabei erzeugte Dispensierdatensatz wird im Falle eines eRezeptes vom Primärsystem an den eRezept-Fachdienst übermittelt, welcher den Dispensierdatensatz automatisch in der ePA speichert (eML). Ist eine Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert.

Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der Medikation sollte der Dispensierdatensatz idealerweise also nicht nur an den eRezept-Fachdienst übermittelt werden sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP - Szenario "Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke" dargestellt. 


Beteiligte Systeme: Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst, eRezept-Fachdienst


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Neben der Rezept-Einlösung kann auch ein Beratungsanliegen Grund zur Leistungserbringung in der Apotheke sein. Aus der Beratung heraus kann sich eine Empfehlung für eine OTC-Medikation ergeben. Alternativ kann auch der primäre Wunsch zum Kauf einer OTC-Medikation die Leistungserbringung auslösen. In beiden Fällen muss zunächst eine medikationsbezogene Anamnese stattfinden. Im Anschluss kommt es unter Berücksichtigung u. a. der Verfügbarkeit und der erhobenen patient:innenindividuellen Faktoren zur Präparate-Auswahl und zu einer pharmazeutischen AMTS-Prüfung. Ergeben sich hierbei Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese (manuell oder Software-gestützt) auf Relevanz geprüft. Sind die ABP relevant, muss geprüft werden, ob eine Behebung durch die Apotheke möglich ist (z.B. durch Präparatewechsel oder Patientenberatung). Wenn ja, wird ein neues Präparate ausgewählt, wenn nein, kann keine OTC-Medikation ausgegeben werden. In diesem Falle muss bei anhaltendem Bedarf ggfs. eine ärztliche Konsultation erfolgen.

Ist eine OTC-Medikation erfolgreich ausgewählt worden, muss der/die Patient:in über die korrekte Anwendung aufgeklärt werden. Erst dann kann die OTC-Medikation dispensiert werden. Ist eine Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert. Sofern kein Widerspruch vorliegt, kann (z.B. bei entsprechender Relevanz) die Speicherung der OTC-Dispensierdaten in der ePA erfolgen, entweder verknüpft mit dem entsprechenden eRezept, sofern eines vorlag (i.d.R. Selbstzahler-Rezept), oder als eigenständiger Eintrag (ausschließlicher eML-Eintrag, in diesem Prozessleitfaden nicht abgebildet). 

Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der OTC-Medikation sollte diese idealerweise also nicht nur in der Stammkundenkartei (wenn vorhanden) dokumentiert werden sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP - Szenario "Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke" dargestellt.


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In manchen Fällen, insbesondere im Rahmen eines Heimbehandlungsvertrages, kann eine Apotheke die zu dispensierenden Medikamente über ein Blisterzentrum verpacken und dispensieren lassen. In diesem Falle werden die Auftragsdaten von der Apotheke an das Blisterzentrum übermittelt und von diesem ausgelesen. Die Medikation wird gemäß dem Auftrag verblistert und an den/die Empfängerin, zum Beispiel ein Pflegeheim, ausgeliefert. Die Dispensierdaten werden an die Apotheke übermittelt, welche die Aktualisierung der medikationsrelevanten Daten übernimmt.


Beteiligte Systeme: Apothekenverwaltungssysteme, Dienste des Blisterzentrums


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