Nach Abschluss der Benehmensherstellung und der Prüfung sowie Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen ist hier ein Überblick zu den Ergebnissen einsehbar.

StellungnahmeAntwort

https://mio.kbv.de/display/BASE1X0/1.1.3+Versichertennummer_PKVFür die Herstellung des Benehmens, insbesondere unter dem Aspekt der Berücksichtigung semantischer Interoperabilitätsfestlegungen für den europäischen Datenaustausch (§ 219d Abs. 6 SGB V) möchten wir eine Diskussion der folgenden Aspekte anregen:

Einheitliche Bezeichnung von inhaltsgleichen Abschnitten zwischen DIGA – PKA und EU Patient Summary:

Es ist im Sinne der Interoperabilität wünschenswert, inhaltsgleiche Informationen in gleichnamigen Abschnitten zu dokumentieren um diese eindeutig zuordnen zu können. Die Benennung der Abschnitte erfolgt über LOINC-Sections bzw. SNOMED CT Document Sections. Wenn diese einheitlich kodiert werden, können Informationen aus einer DIGA den inhaltsgleichen Abschnitten einer elektronischen Patientenakte zugeordnet werden. Eine Harmonisierung der Bezeichnungen für die Dokumentabschnitte innerhalb des MIO DiGA Toolkits und der MIO PKA wird deshalb empfohlen. Dies gilt ebenso für die Harmonisierung dieser Abschnitte in Bezug auf die crossborder electronic patient summary für die Gewährleistung des europäischen Datenaustauschs gemäß SGB V §219d Absatz 6.

Beispiel:
Abschnitt Medikation

MIO DiGA Toolkit:
Code: 1003606003, Bezeichnung: Medication history section (record artifact), Codesystem: SNOMED CT®, 2021-07-31

MIO PKA:
Code: 736378000, Bezeichnung: Medication management plan (record artifact), Codesystem: SNOMED CT®, 2021-01-31

MVC 5.1.0:
Code: 10160-0, Bezeichnung: History of medication use, Codesystem: LOINC, 2.59

Einheitliche Kodierungsvorschläge für inhaltsgleiche Informationen mit der MIO PKA:

Für die Profile des DiGA Toolkits ist eine bevorzugte Verwendung von Codesystemen wie SNOMED CT wünschenswert. Diese Empfehlung sollte im Simplifier und der technischen Spezifikation konkretisiert werden. Sobald Codesysteme vorhanden und für bestimmte Inhalte, wie beispielsweise Informationen, die auch in der PKA konkret vorgegeben sind, wäre es von Vorteil, diese Codesysteme auch im DiGA Toolkit explizit vorzugeben. Beispielsweise könnte das bevorzugte Codesystem als Binding mit einer Gewichtung preferred in der Spezifikation hinterlegt werden. Eine „freie“ Profilierung sollte auf die Anwendungsgebiete ohne Schnittmenge zur PKA und wenn keine verfügbaren SNOMED-Codes vorliegen, beschränkt werden.

Beispiel:
Im MIO DiGA Toolkit kann das folgende Profil „frei“ kodiert werden:
Condition_Problem_Free -
Allerdings liegen in der MIO PKA Profile vor, die denselben medizinischen Sachverhalt mit einer spezifischen Codeangabe wiederspiegeln: KBV_PR_MIO_NFD_Condition -
Beinhaltet die Vorgabe zur Nutzung von ICD-10-GM-, Alpha-ID-, SNOMED-CT- und Orphanet-Codes bei der Kodierung des Problems/Diagnose

Reduzierung der Komplexität bei der Bereitstellung deutscher Übersetzungen:

Im Sinne der besseren Überprüfbarkeit und Implementierbarkeit der in der DiGA genutzten Codesysteme wäre es wünschenswert eine alternative Herangehensweise zur Darstellung von deutschsprachigen Display-Werten zu etablieren. Die Darstellung der Übersetzungen von Codesystemen innerhalb Extensions sollte diskutiert werden. Beispielsweise könnte für die deutschsprachige Repräsentation das FHIR-Element Text innerhalb des zugehörigen Code-Elements verwendet werden.
Es ist davon auszugehen, dass die vorliegende Herangehensweise zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Entwicklung der DiGA sowie bei der Überprüfung dieser auf Seiten des BfArM führen wird.

Beispiel:
Abschnitt Vitalzeichen und Körpermaße
Profil KBV_PR_MIO_DIGA_Observation_Blood_Pressure:
Verwendung von Extensions zur Annotation eines Codes mit einem deutschsprachigen Bezeichner für LOINC und SNOMED CT –Codes namens „anzeigenameCodeLoinc“ und „anzeigenameCodeSnomed“.

Des Weiteren möchten wir folgende Punkte anmerken:

Anpassung der MIO DiGA Toolkit-Profile an die KBV-Basis-Profile:

KBV-Basis-Profile dienen als Grundlage für die Entwicklung medizinischer Informationsobjekte. Im Sinne der Interoperabilität ist es empfehlenswert, dass auch die Profile des MIOs DiGA Toolkit an die aktuellen KBV-Profile angepasst werden. Explizit ist hier die inkonsistente Bezeichnung von Extensions mit identischer URL zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um potentielle Validierungsprobleme zu vermeiden.

Beispiel:
MIO DiGA Toolkit Profil- KBV_PR_MIO_DIGA_Observation_Peripheral_Oxygen und KBV-Basis-Profil - KBV_PR_Base_Observation_Peripheral_Oxygen_Saturation

Innerhalb des DiGA Profils für die periphere arterielle Sauerstoffsättigung wird in der Methode auf eine Extension namens anzeigenameMethod zurückgegriffen. Das entsprechende KBV-Profil enthält hingegen im Element Methode eine Extension namens anzeigenameMethodSnomed mit einer identischen URL.

Zuordnung von Valuesets zu FHIR-Datenelementen:
Um Kodiersysteme effizient nutzen und unmissverständlich interpretieren zu können, ist eine korrekte, konsistente Zuordnung dieser zu den FHIR-Datenelementen unabdingbar. Dementsprechend ist die Zuordnung der Valueset-Bindings zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Beispiel:
Profil KBV_PR_MIO_DIGA_MedicationStatement_Medication_Request_Free

Innerhalb des DiGA Profils zur Arzneimittelanamnese erfolgt eine Zuordnung des Valuesets KBV_VS_MIO_DIGA_Dosage_Point_Of_Time im Datenelement Timing. Zusätzlich wird im Element Timing.code ein Binding zum Valueset TimingAbbreviation angegeben.

Wir haben Ihre Stellungnahme in folgende Teile gegliedert:

  1. Bereich: Codierung der Abschnitte im Vergleich zur IPS und PKA:
    1. Abschnitt Medikation
    2. Abschnitt Condition
  2. Bereich: Angabe von Übersetzungen als Extensions
  3. Bereich: Deckungsgleichheit mit den KBV-Basisprofilen


1. Bereich Vergleich zu IPS und PKA:

  • Wir begrüßen das Ansinnen auf eine einheitliche Codierung medizinischer Daten. Nach Überprüfung haben wir das vorgegebene Code-System für ICF an die von HL7 vorgegebene URL angepasst.
  • Sofern strukturell gleich inhaltlich und was die Qualität der Daten angeht wurde dies durchgeführt
  • Unterschiede in den aufgeführten Beispielen
  • Abschnitt Medikation:
    • es handelt sich ggf. auch um eine Anamnese durch die versicherte Person, die die Daten über die DiGA in die ePA einträgt. Dies ist ein anderes Szenario, als wenn der versicherten Person ein Medikationsplan durch den / die behandelnde/n ÄrztIn erstellt wird
    • Aufgrund der strukturierten Erfassung von Medikamenten scheidet ein Narrative als möglicher Code aus
  • Abschnitt Condition bzw. deutsch Problem / Diagnose:
    • Es ist im Falle NFD bzw. dem MIO PKA von einer medizinischen Diagnose auszugehen. Die Stellung bzw. Erfassung einer Diagnose wird durch eine befähigte Person (z.B. Ärztin) eingetragen
    • Im Falle des MIO DIGA Toolkit können auch Probleme der versicherten Person eingetragen werden, die nicht zwingend den Schweregrad einer Diagnose beinhalten, dessen Diagnosestellung noch aussteht oder andere denkbare Szenarien.
  • Aufgrund der inhaltlichen Unterscheidung unterscheidet sich auch die semantische Codierung

2. Bereich Angabe von Übersetzungen als Extensions:

  • Die Problematik der Angabe deutscher Anzeigenamen wurde durch unsere ExpertInnen für technische Umsetzung in FHIR geprüft und wir haben alternative Optionen untersucht
  • Umsetzungen mit vereinfachten Extensions bzw. der Verwendung des "text" Feldes, wie von Ihnen vorgeschlagen, haben wir aufgrund von Absprachen mit der Medizininformatik-Initiative (MII) verwerfen müssen. Nach diesen Absprachen ist das "text" Element ausschließlich für weiterführende freitextliche Ausführungen zu verwenden, nicht für inoffizielle Übersetzungen der Codes. Zusätzlich würde die angedachte Nutzung des "text" Elementes zu Problemen führen, falls mehrere Codes, wie auch in Ihrem genannten Beispiel, in "coding" Elementen vorhanden sind, jedoch nur ein "text" Feld existiert. Ebenso würde die gleichzeitige Angabe von deutschen Anzeigenamen sowie weiterem Freitext mangels weiteren Freitext-Feldern scheitern
  • Da offizielle Übersetzungen der Code-Inhalte leider aktuell nur eingeschränkt vorliegen, können diese noch nicht als reguläre Sprach-Extensions in FHIR eingebunden werden
  • Wir haben uns somit nach weiteren Rückmeldungen von und im Austausch mit Herstellern dafür entschieden, künftig die Extensions für Anzeigenamen zu entfernen und, solange es noch keine vollständige offizielle deutsche Übersetzung gibt, eine ConceptMap mit den Übersetzungen für deutsche Anzeigenamen in der FHIR-Spezifikation unserer MIOs mitzuliefern. Diese Änderung ist für MIOs, welche zeitnah veröffentlicht werden, leider zu kurzfristig und wird somit bei kommenden MIOs, sowie bei den Fortschreibungen unserer aktuellen MIOs berücksichtigt
  • Künftig werden die offiziellen deutschen Übersetzungen der von uns verwendeten Codes (z.B. aus SNOMED CT oder LOINC) das Vorgehen für deutsche Anzeigenamen inklusive der ConceptMap ersetzen, es ist also als eine temporäre Lösung zu verstehen.

3. Bereich: Deckungsgleichheit mit den KBV-Basisprofilen:

  • Wir haben das MIO mit den KBV-Basisprofilen abgeglichen und die von Ihnen beschriebenen Unterschiede angeglichen.
    • KBV_PR_MIO_DIGA_Observation_Peripheral_Oxygen
    • Profil KBV_PR_MIO_DIGA_MedicationStatement_Medication_Request_Free
    • KBV_VS_MIO_DIGA_Dosage_Point_Of_Time
    • Im Profil KBV_PR_MIO_DIGA_Condition_Problem_Free wurde zudem die Optionalität der Versionsangabe beim Schweregrad angeglichen

Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und bitten um die Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

Bezugnehmend auf den Identifikator der versicherten Person (1.1.1) im Informationsmodell möchten wir die folgenden zwei Aspekte zur Identifikation von Privatversicherten einbringen:
1. Auch Privatversicherte werden zukünftig zur Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur digitale Identitäten (oder ggf. eGK) mit dem unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 Absatz SGB V erhalten (siehe hierzu § 362 SGB V). Somit sollte in Analogie zur VersichertenID_GKV (1.1.1.5) entsprechend auch eine VersichertenID_PKV im Informationsmodell abgebildet werden.
2. Auch für Privatversicherte sollte die pseudonymisierte Nutzung einer DiGA ermöglicht werden. Dementsprechend bitten wir darum, ebenfalls eine pseudonymisierte Krankenversichertennummer für Privatversicherte aufzunehmen.

Zu Punkt 1:

Das Profil zur versicherten Person im MIO DiGA Toolkit basiert auf der Definition des KBV-Basis-Profils "PatientIn". In Zukunft wird das MIO DiGA Toolkit zum Ende jedes Kalenderhalbjahres fortgeschrieben. In diesem Kontext werden wir eine Erweiterung des im MIO genutzten Profils überprüfen, um die beschriebene ausdifferenzierte ID für PKV Versicherte (Entsprechung des unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 Absatz SGB V), in Abstimmung mit dem KBV-Basis-Profil, zu ergänzen.

Zu Punkt 2:

Sofern eine ausdifferenzierte ID für PKV Versicherte in Zukunft Berücksichtigung findet, wird auch eine pseudonymisierte Krankenversichertennummer für PKV Versicherte aufgenommen.  

Der SVDGV begrüßt die Möglichkeit, an der Benehmensphase teilnehmen zu dürfen und möchte die folgenden Änderungen anregen:
1. Englische Sprachfassung
Zahlreiche Hersteller setzen ausländische Mitarbeiter ein, welche für die Umsetzung von Interoperabilitätsvorgaben zuständig sind. Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt für Entwickler wird sich dieses Problem verschärfen. Eine offizielle englische Sprachfassung wäre daher begrüßenswert. Die auf Simplifier dargestellten Inhalte sind häufig auf Englisch, allerdings finden sich hier auch Deutsche Abschnitte, ohne dass eine Englische Alternativfassung geboten wird, z.B. hier im Feld "Provenance.text" liegt der Abschnitt "Definition" im Gegensatz zu anderen Abschnitten komplett auf Deutsch vor.

2. Verständlichere Beschreibung einzelner Datensätze
Zahlreiche Beschreibungen sind sehr kurz gehalten. Eine Verwendung klar definierter Begriffe ist teilweise nicht erkennbar. Häufig werden viele nicht definierte Synonyme eingesetzt, die im rechtlichen Kontext eine unterschiedliche Auslegung implizieren. Ferner werden Begriffe eingeführt, die nur unzureichend über eine sehr unklare Sprache erklärt werden. Zum Beispiel führt der Punkt 1.4.1 den Begriff "AkteurIn" ein, welcher folgendermaßen erklärt wird: "In dieser Gruppe werden Daten über den/die AkteurIn abgebildet der/die für die referenzierten Profile verantwortlich ist." Der Begriff wird also mit sich selbst erklärt und bleibt somit im Unklaren. Nur über Unterpunkte lässt sich ableiten, dass es sich hier wohl um Datenquellen handelt. Warum dann nicht ein solch deutlich deskriptiver Begriff wie "Datenquelle" benutzt wird, anstatt "AkteurIn" ist nicht nachvollziehbar. Verkompliziert wird der Umstand, da "AkteurIn" überdies gegendert wird. Damit wird impliziert, dass es sich dabei ausschließlich um natürliche Personen handelt, während 14.1.1. auch die geschlechtsneutralen Kategorien "unbekannt" und "Gerät" enthält.

Im sich anschließenden Punkt 1.4.1.2 heißt es in der Beschreibung: "Hier werden die/der AkteurIn referenziert". Was letztendlich damit gemeint ist, bleibt jedoch unklar. Hilfreich wären hier insbesondere Erklärungen, aus welchen Gründen dies erfolgen sollte.

Häufig wird entstammen die Beschreibungen aus dem Versicherungskontext und sind damit für DiGA-Hersteller nicht nachvollziehbar. Da allerdings ausgerechnet Letztere das MIO implementieren müssen, wird angeraten, den Standard sprachlich zu überarbeiten und eine klare, kontextneutrale Wortwahl zusammen mit hinreichend umfassenden Beschreibungen zu liefern. Die Seite "Erläuterungen", welche Definitionen enthält, sollte vervollständigt und um alle Begriffe erweitert werden, deren Konnotation sich nicht aus dem normalen Sprachgebrauch entnehmen lässt. Die Darstellung der Datenfelder des MIOs auf der Webseite der KBV sollte für Dritte in sich schlüssig und vollkommen nachvollziehbar sein, ohne dass man die Verlinkungen auf Simplifier.net als Auslegungshilfe heranziehen muss.

3. Umfang der bisher definierten Datenfelder

Das MIO definiert zahlreiche Datenfelder, welche jedoch von den DiGA-Herstellern nicht erhoben werden, z.B. Reisepassnummer, Versicherungsnummer, Anschrift. gemäß § 341 Abs. 1 SGB V dient die ePA dazu Befunde, Diagnosen, durchgeführte und geplanten Therapiemaßnahmen sowie Behandlungsberichte, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung, barrierefrei elektronisch bereit zu stellen. Aus der abschließenden Aufzählung des Abs. 2 ergibt sich, dass lediglich Gesundheitsdaten in die ePA übertragen werden. Diesen Grundsatz verletzt die aktuelle Fassung des DiGA-MIOs mit einer Vielzahl von Feldern zu Stammdaten, welche aus Sicht des Gesetzgebers nicht in die ePA übertragen werden sollen. Dies ist auch nachvollziehbar, da sämtliche, die versicherte Person identifizierenden Daten bereits auf Seiten der Krankenversicherungen vorhanden sind, welche die ePAs betreiben. Für ein Verknüpfen der zu übertragenden Daten genügt daher eine einzige ID. Der Sinn des gesamten Abschnittes 1.1 mit Ausnahme von 1.1.1.6 wird somit in Abrede gestellt.

Das gleiche Argument gilt auch gegenüber weiteren Feldern, deren Daten zwar nicht vom Hersteller gesammelt, jedoch scheinbar generiert werden sollen. Hier wird wieder auf das Beispiel der AkteurIn des Punktes 1.4.1 verwiesen. Die Herkunft der Daten einer DiGA stammt zwangsläufig immer vom Patienten. Selbst wenn man bereits in die Zukunft blicken möchte und einen Datenaustausch zwischen DiGAs annähme, stammten die Daten immer noch von der selben Person, selbst wenn die Daten vorher aus einer anderen DiGA importiert wurden. Auch bei DiGAs, welche Daten aus Sensoren verarbeiten, wäre diese umständehalber klar erkennbar, welche Daten vom Patienten selbst und welche vom Sensor stammen würden. Insofern ist hier der Sinn des Datenfeldes nicht nachvollziehbar. Dieser scheint eher anderen medizinischen Kontexten zu entstammen, welche im Bereich der DiGAs nicht sinnvoll erscheinen.

Zu Punkt 1:

Die von Ihnen dargestellte Situation ist uns bekannt und wir werden eingehend prüfen, welche englischsprachigen Angebote bereitgestellt werden können. Um insbesondere einen effizienten und barrierefreien Support für die erstmalige Implementierung des MIO auf Seiten der DiGA-Hersteller:innen zeitnah sicherzustellen, bieten wir die Möglichkeit, Fragen sowohl in deutscher als auch englischer Sprache über unser Support-Formular sowie im Rahmen unserer technischen Help-Sessions einzureichen.

Zu Punkt 2:

Im Rahmen der Fortschreibung werden wir die Verwendung von Begriffen überarbeiten und diese, z.B. mit Hilfe eines Glossars, einordnen. Die Beschreibungstexte werden in der Fortschreibung, wenn notwendig, erweitert sowie um Beispiele ergänzt. 

Für die erstmalige Festlegung wird bereits der Begriff "Datenquelle" anstelle von "AkteurIn" verwendet.

Zu Punkt 3, Absatz 1:

In der erstmaligen Festlegung werden die optionalen Datenelemente weiterhin berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass jede DiGA tatsächlich nur die Informationen befüllen muss, die für den jeweiligen Bestimmungszweck notwendig in die ePA zu übermitteln sind. Im Rahmen der Fortschreibung wird die Verwendung der pseudonymisierten ID in den Fokus genommen. Sofern sich abzeichnet, dass die Verwendung einer sogenannten Pseudo-ID im DiGA-ePA-Prozess hinreichend ist, werden die optionalen Datenelemente wie von Ihnen vorgeschlagen entfernt. 

Zu Punkt 3, Absatz 2:

Nach unserer Einschätzung und den Rückmeldungen, die wir im Rahmen von Expertenaustauschen mit Hersteller:innen und Fachverbänden bekommen haben, liegt die Herkunft bzw. die Quelle von Daten, welche innerhalb einer DiGA verwendet werden und demzufolge auch im Rahmen eines Exports in die ePA übermittelt werden, nicht ausschließlich bei der versicherten Person. Eine Diabetes-DiGA könnte Glucosewerte automatisch über ein Gerät erfassen bzw. manuell von einer versicherten Person abfragen. Dabei muss die Diabetes-DiGA keine Insulintherapie ableiten, sondern lediglich ein digitales Blutzucker-Tagebuch anbieten.