Die Kommentierungsphase ist öffentlich. Jede Person oder Organisation kann die veröffentlichten MIO-Inhalte frei kommentieren. Vor diesem Hintergrund ist die Kommentierungsphase aus Sicht der KBV besonders relevant, da hier eine breite Diskussion der veröffentlichten MIO-Inhalte möglich ist und wichtige Impulse gewonnen werden können.

Die Herstellung des Benehmens ist ein gesetzlich geforderter Schritt und im Vergleich zur Kommentierungsphase stärker reglementiert. Während der Benehmensphase können fachlich relevante Organisationen Stellung zu dem MIO beziehen. Sie erhalten dafür einen entsprechenden Zugang für mio.kbv.de. Das Vorgehen zur Benehmensherstellung kann der Verfahrensordnung der KBV für die Herstellung des Benehmens (pdf) entnommen werden.

Die Zeit in der ein MIO kommentiert werden kann, dauert in der Regel 6 Wochen. Die Zeit in der eine Stellungnahme im Zuge der Benehemensherstellung abgegeben werden kann, beträgt in der Regel 4 Wochen. Beide Zeitdauern können in entsprechend begründeten Fällen verkürzt oder verlängert werden. Nach der Kommentierungs- bzw. Stellungnahmezeit folgt die Prüfung und Beantwortung der vorliegenden Kommentare bzw. Stellungnahmen.


ProzessschrittKurzbeschreibung
Prüfung der eingegangenen Kommentare bzw. Stellungnahmen und ggfs. Überarbeitung der MIO-Inhalte

Alle zum MIO eingegangenen Kommentare bzw. Stellungnahmen werden geprüft und bei Bedarf die MIO-Inhalte entsprechend angepasst.

Dabei werden die Projektpartner aktiv einbezogen. Die Verantwortlichkeit für die Bearbeitung eines Kommentars bzw. einer Stellungnahme sowie die entsprechende Anpassung des MIO liegt bei der Organisation, welche den kommentierten Inhalt erstellt hat.

Veröffentlichung der Kommentierungs- bzw. Stellungnahmeergebnisse

Die zum MIO eingegangenen Kommentare werden thematisch gebündelt und jeder Themenblock erhält eine Antwort. Die Stellungnahmen werden i.d.R. einzeln beantwortet. Die Organisation, welche für den Kommentar bzw. für die Stellungnahme verantwortlich ist, ist auch für die Erarbeitung der Antwort zuständig. 

Alle Antworten werden final von der KBV/mio42 geprüft, formal abgeschlossen und veröffentlicht.